Betreff
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage
2016/1050
Aktenzeichen
200-01-05-kr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die modifizierte Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2016 (Anlage 1) wird mit ihren Anlagen beschlossen.

 

2. Zur nachhaltigen Sicherung der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssanierungsplans und zur Vermeidung von weiteren, über die im Haushaltssanierungsplan vorgesehenen und vom Rat bereits in seiner Sitzung am 11.01.2016 beschlossenen hinausgehenden Steuererhöhungen, wird die Verwaltung beauftragt,

 

2.1. Maßnahmen zu konzipieren, mit denen die sich aus dem Erlass des MIK vom 11.02.2016 folgende Reduzierung des Aufwands für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen so umgesetzt wird, dass unter Anrechnung der entsprechenden Landesleistungen Kostenneutralität ab dem Haushaltsjahr 2018 erreicht wird,

 

2.2. Maßnahmen zu konzipieren, mit denen sichergestellt wird, dass der Personalaufwand in den Jahren 2016ff mit einen Gesamtbetrag von 128,5 Mio. € p.a. bestritten werden kann.

 

Soweit hierzu Ratsbeschlüsse notwendig sind, werden diese im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen für 2017 seitens der Verwaltung eingebracht.

 

 

gezeichnet:

Richrath                                                                   In Vertretung

                                                                                  Stein

Begründung:

 

Die Verwaltung hat die vom Rat am 11.01.2016 beschlossene Haushaltssatzung 2016 und die ebenfalls beschlossene Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans zwischenzeitlich der Kommunalaufsicht vorgelegt und dort entsprechende Gespräche geführt. Diese erbrachten das Ergebnis, dass zur Herbeiführung der Genehmigungsfähigkeit des HSP eine Anpassung an den Erlass des MIK vom 11.02.2016 zur Etatisierung von Aufwand und Ertrag im Handlungsfeld „Flüchtlinge“ notwendig ist. Die in der Anlage beigefügten Fassungen von Haushaltssatzung und Haushaltssanierungsplan entsprechen diesen Anforderungen.

 

Über die bereits vom Rat beschlossenen Maßnahmen hinausgehende Steuererhöhungen werden nicht vorgeschlagen.

 

Die Verwaltung ist allerdings der Überzeugung, dass weitere, über das bereits beschlossene Volumen hinausgehende Erhöhungen insbesondere der Grundsteuer B nur dann nachhaltig vermieden werden, wenn in den Handlungsfeldern „Flüchtlinge“ und „Personalaufwand“ energisch aufwandsreduzierende bzw. aufwandsbegrenzende Maßnahmen ergriffen werden.

 

1.1. Handlungsfeld „Flüchtlinge“

 

Im Handlungsfeld „Flüchtlinge“ müssen die vorgehaltenen Unterbringungskapazitäten, die dort realisierten Standards und der absehbare Bedarf kritisch bewertet werden. Da die in 2015 vorherrschende Krisenlage, in der die Vermeidung von Obdachlosigkeit im Vordergrund stand, zumindest derzeit nicht in dieser Intensität vorliegt, ist es möglich, die im Krisenmodus entstandenen Strukturen zu überprüfen.

 

Ein Ausbau der Kapazitäten über das bisher beschlossene Maß hinaus ist nicht finanzierbar. Die Betreuungsintensität muss sich an dem aus Sicherheitsgründen notwendigen Minium orientieren. Auch das Anmieten von Wohnungen durch die Stadt selbst ist nur noch in Ausnahmefällen vertretbar, grundsätzlich muss wieder zum „Leverkusener Model“ (Anmietung durch Flüchtlinge selbst) zurückgekehrt werden.

 

Weiterhin wird die Stadt Leverkusen als sachkundige Vertreterin des Städtetags an den Evaluierungsgesprächen der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung teilnehmen. Ziel muss sein, bei der grundsätzlichen Neugestaltung der Erstattungsregelungen des FLÜAG NRW eine deutliche Ertragssteigerung für die Städte zu erreichen.

 

Absehbar wird nach der Phase der Vermeidung von Obdachlosigkeit eine langjährige Phase der Integrationsarbeit für die Flüchtlinge mit Bleiberecht treten. Die Stadt Leverkusen bekennt sich zu dieser Aufgabe. Allerdings können aufwandserhöhende Maßnahmen zum Ausbau der hierzu notwendigen interdisziplinären Infrastruktur und der damit verbundenen Neuausrichtung der inhaltlichen Arbeit erst dann umgesetzt werden, wenn durch Bund und Land entsprechende Mittel bereitgestellt werden.

 

1.2. Handlungsfeld Personalaufwand

 

Im Handlungsfeld Personalaufwand ist es dringend notwendig, die in den letzten Jahren insbesondere auf externen Faktoren (Ausbau Kitas, Arbeitszeitrecht Feuerwehr, Zustrom Flüchtlinge) beruhende erhebliche Aufwandssteigerung zum Stillstand zu bringen. Eine lineare Fortschreibung der Steigerungen des Personalaufwands der letzten Jahre wäre nicht ohne massive Steuererhöhungen zu finanzieren.

 

Deshalb hat der Verwaltungsvorstand bereits folgende Maßnahmen festgelegt:

 

·         Aktuell im Personalauswahlverfahren befindliche Stellen werden (basierend auf einer dem VV mit Stand Mitte 3/2016 vorgelegten Aufstellung) mit Wiederbesetzungssperren sanktioniert („Review“ durch den VV);

·         Neue Anträge zu Personalbedarfen/Stellenwiederbesetzungen stehen unter restriktiver Einzelfallprüfung im Rahmen des standardisierten Leitfadensystems;

·         Weitere Konsolidierungsvorschläge werden zeitnah im VV beraten und auf ihre Machbarkeit und ihren Nutzen geprüft und priorisiert.

 

Der seit 2010 geltende „Leitfaden für Stellenwiederbesetzungen/
personalwirtschaftliche Maßnahmen und Stellenneueinrichtungen“ muss noch strenger als bisher umgesetzt werden. Danach steht grundsätzlich jede vakant werdende Stelle als Einsparung zur Disposition. Eine Wiederbesetzung ist nur möglich auf Antrag des Fachbereichs, unter Mitzeichnung des Dezernenten und im Rahmen eines standardisierten Freigabeverfahrens. Dies erlaubt eine Wiederbesetzung nur, wenn

 

·         eine Vergabe an Dritte nicht möglich ist ,

·         keine Kooperation mit anderen Verwaltungsträgern erreicht werden kann,

·         Einsparungen durch Standardreduzierungen nicht realisierbar sind und

eine Stellenabwertung unmöglich ist und

·         begründet wird, warum die Stelle nicht eingespart werden kann und welche

Konsequenzen bei Nichtbesetzung eintreten.

 

Durch entsprechende Kennzahlen ist darzulegen, welche Wirkungen (Bürgerservice, Stadtzielerledigung, nachvollziehbare Gebührenverluste) die Einsparung einer Planstelle bzw. die „Aufgabe der Aufgabe“ hätte, konsequent anzuwenden.

 

Der Vorschlag des Fachbereichs wird vom Fachbereich 11 (Organisation) geprüft, bewertet und entschieden (11/OB).

 

Wird die Stelle wiederbesetzt, greift grundsätzlich automatisch eine 12-monatige Wiederbesetzungssperre, von der nur in begründeten Einzelfällen abgewichen werden kann. Generell ausgenommen von dieser Wiederbesetzungssperre bzw. diesem Freigabeverfahren bleiben:

 

·         Einsatzdienst Feuerwehr,

·         Kindertageseinrichtungen,

·         Sozialarbeiter im ASD,

·         Schulgeschäftszimmer Grund- und Förderschulen sowie Springer und heilpädagogische Kräfte der Hugo-Kükelhaus-Schule.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Achim Krings; FB 20; 2012

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Erlass der Haushaltssatzung 2016

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

entfällt

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

entfällt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [nein]

   [nein]

[nein]

    [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die notwendigen verwaltungsinternen Vorarbeiten vor dem Hintergrund des derzeit laufenden Genehmigungsverfahrens mit der Aufsichtsbehörde bezüglich der Haushaltssatzung 2016 und des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan 2012 – 2021 konnten erst in der 14. KW. abgeschlossen werden.