Betreff
Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030
Vorlage
2016/1055
Aktenzeichen
sy
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die Stellungnahme der Stadt Leverkusen zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist eine Absichtserklärung der Bundesregierung über das künftige Investitionsgeschehen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes in den Bereichen Straße, Schiene und Wasserstraße. Er wird alle 10 bis 15 Jahre vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen.

Im BVWP wird zunächst festgelegt, wie viel Geld für die Substanzerhaltung der bestehenden Verkehrswege benötigt wird (Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen). Da der Verkehr weiter zunimmt, müssen Verkehrswege zudem aus- oder neu gebaut werden. Deshalb werden für den BVWP über 2.000 Vorschläge für Aus- und Neubauprojekte für alle drei Bereiche geprüft.

 

Erstmals wird zum Entwurf des BVWP 2030 eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Für sechs Wochen vom 21.03.-02.05.2016 können zum Gesamtplan des BVWP 2030 Stellungnahmen und sachbezogene Hinweise abgeben werden.

Die Stellungnahmen werden vom BMVI geprüft; erforderliche Änderungen werden in den BVWP 2030 eingearbeitet. Der Umgang mit den Stellungnahmen und die Anpassungen werden zusammenfassend in einem Bericht dokumentiert, der nach der Beteiligung veröffentlicht wird.

 

Die Stadt Leverkusen ist von dem Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 in drei Bereichen betroffen.

 

1.    Teil Straße – Nr. 3 auf Seite 123 - A 001 Köln/Niehl AK Leverkusen

Als laufendes und fest disponiertes Projekt ist hier die 8-spurige Erweiterung der A1 zwischen der Anschlussstelle Köln/ Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen aufgeführt. Als Gesamtkosten ist eine Investitionssumme von 860 Mio. Euro genannt. Unter der Berücksichtigung, dass laut Landesbetrieb Straßenbau NRW (Bürgerzeitung DIALOG, Ausgabe 5) der erste Abschnitt 600 Mio. Euro in Anspruch nimmt und für den Ausbau der A1 zwischen dem AK Leverkusen-West und dem AK Leverkusen für die Hochlage 300 Mio. Euro bzw. für die Tunnellösung 560 Mio. Euro veranschlagt sind, ist diese im BVWP 2030 genannte Gesamtsumme für die angestrebte Tunnellösung nicht auskömmlich.

Im BVWP 2030 ist daher unter Berücksichtigung der Leverkusener Wünsche zu einer Tunnellösung eine entsprechende Anpassung der Investitionssumme erforderlich.

 

2.    Teil Straße – Nr. 5 auf Seite 123 - A 003 AS Köln/Mülheim AK Leverkusen (incl.)

Als weiteres laufendes und fest disponiertes Projekt ist der 8-spurige Ausbau der A3 zwischen der Anschlussstelle Köln/ Mülheim und dem Autobahnkreuz Leverkusen (einschließlich) genannt. Als Gesamtkosten wird eine Investitionssumme von 221 Mio. Euro angegeben. Auch diese Summe ist unter der Berücksichtigung der in der Bürgerzeitung DIALOG, Ausgabe 5 genannten Investitionskosten zwischen 150 und  910 Mio. Euro nicht  für alle Varianten auskömmlich.

Um hier in der weiteren Diskussion nicht an Glaubwürdigkeit zu verlieren, ist seitens des Bundes eine Anpassung der Gesamtkosten im BVWP 2030 erforderlich.

 

3.    Teil Schiene – Nr. 17 auf der Seite 170 - Rhein-Ruhr- Express (RRX): Köln – Düsseldorf – Dortmund / Münster

Bei den Schienenprojekten ist im Bereich der Stadt Leverkusen im vordringlichen Bedarf das Projekt Rhein-Ruhr-Express (RRX) enthalten. Für den Abschnitt Leverkusen ist für April/Mai 2016 der Erörterungstermin vorgesehen; der Planfeststellungsbeschluss wird für Anfang 2017 erwartet.

 

Die Abgabe der Stellungnahme gegenüber dem BMVI erfolgt vorbehaltlich einer Beschlussfassung im Rat am 02.05.2016 noch im April, da ansonsten keine fristwahrende Antwort möglich ist.

 

Aus drucktechnischen Gründen wird auf den Ausdruck der beiden Dokumente zum BVWP 2030 (200 bzw. 252 Seiten) verzichtet. Die Dokumente mit farbigen Darstellungen und Tabellen werden im Ratsinformationssystem Session bereitgestellt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Syring, 66, 406-66 00

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

Beteiligungsverfahren zum Entweurf des Bundesverkehrswegeplans 2030.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

entfällt

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

        [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die Öffentlichkeitsbeteiligung für den BVWP 2030 auf die Zeit vom 21.03.2016 - 02.05.2016 beschränkt ist, ist noch in diesem Turnus eine Beteiligung der politischen Gremien erforderlich.