Betreff
Bewilligungsgrundlagen zur Vergabe des MobilPasses
- Bürgerantrag vom 13.01.16
Vorlage
2016/1071
Aktenzeichen
011-12-11-sc/wb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass der vom Petenten genannte Personenkreis in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011) des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen nicht genannt ist.

Eine Erweiterung der Antragsberechtigten für das Sozialticket kann der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nicht empfehlen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 13.01.2016 (s. Anlage 1) regt der Petent an, die Vergabekriterien für das Sozialticket (MobilPass) dahingehend zu ändern, dass auch Personen mit geringfügigem Einkommen, die mit einer antragsberechtigten Person eine Haushaltsgemeinschaft bilden, Anspruch auf das Sozialticket haben.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Ab dem 01.03.2012 wurde das Sozialticket für Berechtigte in Leverkusen eingeführt. Der Rat der Stadt Leverkusen hatte zuvor in seiner Sitzung am 13.02.2012 die Einführung des Sozialtickets auf der Grundlage der Richtlinien Sozialticket 2011 des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Gültigkeit bis 31.12.2017 verlängert) beschlossen.

 

Diese besagen, dass folgende Personenkreise anspruchsberechtigt sind:

 

-       Leistungsberechtigte von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGBII)

-       Leistungsberechtigte von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGBXII)

-       Leistungsberechtigte von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII)

-       Leistungsberechtigte von Regelleistungen dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

-       Leistungsberechtigte von laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge.

 

Der im Bürgerantrag genannte Personenkreis ist hier und auch in den weiteren Ausführungen der Richtlinien nicht genannt.

 

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) ist jede Kommune frei, weiteren Personenkreisen den Zugang zum Sozialticket zu ermöglichen. Eine finanzielle Förderung durch das Land erfolgt in diesen Fällen jedoch nicht, so dass diese Kosten das Budget der Kommune belasten.

 

Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.02.2012 werden Sozialtickets nur für die Personenkreise ausgestellt, die in den Richtlinien Sozialticket 2011 aufgeführt sind.

 

Eine belastbare Zahl von Anspruchsberechtigten des im Bürgerantrag genannten Personenkreises kann nicht  beziffert werden.

Es ist aber davon auszugehen, dass gerade in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII eine erhebliche Zahl von Anspruchsberechtigten zu erwarten ist.

 

Eine Erweiterung des Personenkreises wäre durch den Rat der Stadt Leverkusen zu beschließen.

 

Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, besteht allerdings ein Zielkonflikt zu den Haushaltsverfügungen der Kommunalaufsicht der letzten Jahre. Hiernach darf die Stadt ihren Korridor der freiwilligen Leistungen nicht ausweiten. Im Ergebnis soll daher eine Finanzierung  neuer freiwilligen Leistungen durch erhöhte Kassenkreditaufnahme – und damit zu Lasten zukünftiger Generationen - vermieden werden. Zitat aus der letzten Haushaltsverfügung vom 01.07.2015:

 

„Neue freiwillige Leistungen kommen in der Regel  nur in Betracht, wenn sie durch den Wegfall bestehender freiwilliger Leistungen mindestens kompensiert werden. „

 

Eine Kompensation ist in Leverkusen bekanntlich nicht möglich. Im Gegenteil, wie z. B. die aktuelle Diskussion innerhalb der KulturStadtLev belegt, wird der Druck zum Abbau freiwilliger Leistungen in den nächsten Jahren zunehmen.