Betreff
Abstufung der L 43 und L 293 im Stadtteil Hitdorf
Vorlage
2016/1073
Aktenzeichen
660--mr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Abstufung der Landesstraße L 43 (Langenfelder Straße) zwischen Hitdorfer Straße und Stadtgrenze sowie der Abstufung der Landesstraße L 293 (Yitzhak-Rabin-Straße und Hitdorfer Straße) zwischen Autobahn A 59 und Stadtgrenze Monheim gemäß § 8 Straßen- und Wegegesetz NRW zu.

 

gezeichnet:

                                                                                              In Vertretung

 

 

 

Richrath                                                                               Deppe

Begründung:

 

Im Rahmen des Verkehrskonzeptes für Hitdorf, mit dem Um- und Ausbau der Ringstraße und der Hitdorfer Straße, sollen die Landesstraßen L 43 (Langenfelder Straße) und L 293 (Hitdorfer Straße) zu Gemeindestraßen abgestuft werden.

Mit Vorlage Nr. 2677/2014 hatte der Rat bereits der Antragstellung beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW zur Abstufung zugestimmt. Nach den jetzt erfolgten Abstimmungen mit den beiden Niederlassungen Rhein-Berg (Leverkusen) und Niederrhein (Monheim am Rhein) des Landesbetriebes Straßenbau NRW ist noch eine formale Zustimmung zur Abstufung erforderlich.

 

Nach § 8 Absatz 3 Straßen- und Wegegesetz NRW sind die beteiligten Träger der Straßenbaulast mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zu hören.

Zwischen der Stadt Leverkusen und der Niederlassung Rhein-Berg des Landesbetriebes Straßenbau NRW ist die Abstimmung im Dezember 2015 erfolgt.

Die Stadt Monheim am Rhein hat jetzt eine Vorlage zur Ratssitzung am 18.05.2016 eingebracht, in der sie der Abstufung in ihrem Stadtgebiet zustimmt.

 

Die Stadt Leverkusen übernimmt im Rahmen der Abstufung die Straßenbaulast folgender Teilabschnitte, soweit sie bisher auf der freien Strecke beim Landesbetrieb Straßenbau NRW lag.

 

 

Bezeichnung

Lage

Baulast Stadt [km]

Baulast Land

[km]

L 43 Abschnitt 8.1

Langenfelder Straße

1,185

0,450

L 43 Abschnitt 8.2

Langenfelder Straße

 

0,769

L 43 Äste NK 144

KV Fahnenacker

 

0,105

L 293 Abschnitt 5,1

Yitzhak-Rabin-/
Hitdorfer Straße

 

0,745

L 293 Abschnitt 5,2

Hitdorfer Straße

0,842

 

L 293 Abschnitt 7,1

Hitdorfer Straße

1,188

 

L 293 Abschnitt 7,2

Hitdorfer Straße

0,032

0,210

L 293 Äste NK 402

KV A.d. Rheinauen

0,071

 

L 293 Äste NK 141

KV Ringstraße

0,085

 

Summe bisher

3,403

2,279

 

 

 

neu für Stadt

 

 

Die Verwaltungsvereinbarung zur Abstufung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW soll zum schnellmöglichsten Zeitpunkt wirksam werden, spätestens zum 01.01.2017 erfolgen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / Fachbereich Tiefbau / 406-6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Umstufungsverfahren gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zur Gemeindestraße

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

entfällt

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

     [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Verhandlungen zwischen der Stadt Monheim am Rhein und dem Landesministerium NRW bzw. dem Landesbetrieb Straßenbau NRW haben bis zuletzt angedauert. Erst jetzt ist eine zeitgleiche Beschlussfassung beider Räte in Monheim am Rhein und in Leverkusen möglich. Eine Beschlussfassung ist noch im jetzigen Turnus notwendig, um eine Förderung der Hitdorfer Straße im Rahmen des IHK Hitdorf und einen Umbau ab 2017 sicherzustellen.