Beschlussentwurf:
Die Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Sparkasse Leverkusen vom 30.12.1995 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Gem. § 6 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 d) des Sparkassengesetzes
Nordrhein-Westfalen (SpkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November
2008 (GV.NRW. S. 696), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.
Juli 2013 (GV.NRW. S. 490) beschließt der Rat der Stadt Leverkusen über den
Erlass und die Änderungen der Satzung der Sparkasse Leverkusen. Der
Verwaltungsrat der Sparkasse wird in seiner Sitzung am 02.05.2016 einen
entsprechenden Anhörungsbeschluss gem. § 15 Abs. 5 c) SpkG zur Änderung der
Satzung treffen.
Die Satzungsänderung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Sie bedarf gem. § 6 Abs. 2 SpkG der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Hohn / FB 20 / 0214/406-2042
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Nach Abschluss des Aufhebungsvertrages zwischen der Sparkasse Leverkusen und Herrn Manfred Herpolsheimer, der das Anstellungsverhältnis zum 30.04.2016 vorzeitig beendet, soll die Verkleinerung des Vorstandes auf zwei Mitglieder satzungsmäßig schnellstmöglich umgesetzt werden. Daher ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 02.05.2016 unbedingt erforderlich.