Betreff
Änderung der Satzung der Sparkasse Leverkusen
Vorlage
2016/1080
Aktenzeichen
201-01-72-02-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Sparkasse Leverkusen vom 30.12.1995 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

gezeichnet:                                     

In Vertretung

Richrath                                            Stein

 

Begründung:

 

Gem. § 6 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 d) des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November 2008 (GV.NRW. S. 696), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2013 (GV.NRW. S. 490) beschließt der Rat der Stadt Leverkusen über den Erlass und die Änderungen der Satzung der Sparkasse Leverkusen. Der Verwaltungsrat der Sparkasse wird in seiner Sitzung am 02.05.2016 einen entsprechenden Anhörungsbeschluss gem. § 15 Abs. 5 c) SpkG zur Änderung der Satzung treffen.

 

Die Satzungsänderung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Sie bedarf gem. § 6 Abs. 2 SpkG der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 0214/406-2042

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Nach Abschluss des Aufhebungsvertrages zwischen der Sparkasse Leverkusen und Herrn Manfred Herpolsheimer, der das Anstellungsverhältnis zum 30.04.2016 vorzeitig beendet, soll die Verkleinerung des Vorstandes auf zwei Mitglieder satzungsmäßig schnellstmöglich umgesetzt werden. Daher ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 02.05.2016 unbedingt erforderlich.