Betreff
Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA)
- Umsetzungsbeschlüsse 2009 im Fachbereich Gebäudewirtschaft (lfd. Nrn. 86-91 - Energiemanagement)
Vorlage
0045/2009
Aktenzeichen
650-gpa-mp
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die für ein Energiemanagement erforderliche Personalausstattung und die notwendigen Sachmittel für DV-Verfahren bereitzustellen.

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                                        Mues

Begründung:

 

Die Handlungsempfehlungen des GPA setzen im Kern alle ein funktionsfähiges

Energiemanagement voraus. Dieses Aufgabenfeld ist, wie der GPA-Bericht deutlich zeigt, bei der Stadt Leverkusen mit einem Erfüllungsgrad von 28% unterentwickelt. Insoweit werden die vom GPA gegebenen Empfehlungen erst dann erfüllt werden können, wenn ein funktions- und leistungsfähiges Energiemanagement aufgebaut worden ist.

Dies setzt neben der Schaffung entsprechender Stellen auch Investitionen in geeignete Software voraus, da die im Rahmen des Energiemanagements zu erhebenden und zu verarbeitenden Daten mit der Standardbürosoftware nicht sinnvoll verwaltet werden können.

 

Im Hinblick auf die von der GPA dargestellten Einsparpotentiale ist allerdings anzumerken das die Vorgehensweise der GPA, die Potentialermittlung auf Basis des besten Benchmarks zu machen, aus Sicht von FB 65 nicht angemessen ist, weil örtliche Gegebenheiten unberücksichtigt bleiben, die ein vollständiges Erreichen des Benchmarks verhindern können und deswegen unrealistische Erwartungen erzeugt werden.

 

Im Rahmen des Kienbaumvorschlages Nr. 72 wurde von einem Einsparvolumen von 130.000 € ausgegangen, dass durch Preisoptimierungen, Verbrauchsoptimierungen und einem effizienten und nachhaltigen Energiemanagement erzielt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Sachaufwand lässt sich durch ein funktionsfähiges Energiemanagement reduzieren. Allerdings sind den Einsparungen auch die notwendigen Aufwendungen für Personalausstattung und DV-Verfahren entgegen zu stellen. Da sich das Energiemanagement erst im Aufbau befindet, können zu den finanziellen Auswirkungen noch keine belastbaren Aussagen gemacht werden.

 

Durch die Ausschreibung des Energieträgers Strom ab dem 01.01.2010 ergibt sich gegenüber den bisherigen Kosten eine Einsparung von rd. 358.000 €, die hier allerdings nur noch mit 228.000 €  berücksichtigt werden können, weil 130.000 € Einsparpotential wie vorstehend dargestellt bereits im Rahmen der Kienbaummaßnahme 72 berücksichtigt sind. Diese Einsparung ist allerdings auf die Entwicklung am Strommarkt und nicht auf Einsparungen durch Verbrauchsrückgänge zurück zu führen.

 

Substanzielle Verbesserungen durch Verbrauchsoptimierungen lassen sich dauerhaft nur durch ein funktionsfähiges Energiemanagement erreichen.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Wegen des aufwendigen verwaltungsinternen Abstimmungsverfahrens konnte die Erstellung der Unterlagen nicht mehr rechtzeitig zum Abgabetermin erfolgen.