Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Durchführung eines Architektenwettbewerbs für das geplante Dach des ZOB Wiesdorf
Vorlage
2016/1049/1
Aktenzeichen
612-ka
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.     Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

  1. Für die Planung des Dachs sowie der Umfeldflächen des neuen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) Wiesdorf erfolgt die Durchführung eines Architektenwettbewerbs.

 

  1. Das Preisgericht für den Wettbewerb besteht aus insgesamt 11 Preisrichtern. Neben den 6 Fachpreisrichtern erfolgt die Besetzung des Preisgerichts mit 5 Sachpreisrichtern durch die Politik mit jeweils 1 Vertreter pro Ratsfraktion (plus zusätzlich je 1 Stellvertreter).

 

Leverkusen, 06.04.2016

 

 

gezeichnet:

Richrath                                Rh. Schönberger                Rh. Ippolito

 

 

II.    Vorstehende Dringlichkeit wird gem. § 60 Abs.1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Durch den Bau des Rhein-Ruhr-Expresses (RRX) ergibt sich die Notwendigkeit zum Umbau und Neustrukturierung des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Leverkusen-Wiesdorf. Im Rahmen dieser Planung wurde bisher zwar eine mögliche Überdachung grundsätzlich mitgedacht; eine weitere Planung erfolgt jedoch nicht im Rahmen der Verkehrsplanung und der für den ZOB zur Verfügung stehenden Haushaltmittel.

 

Die Planung des Dachs muss daher separat und kurzfristig erfolgen. Zielsetzung ist die zeitliche Synchronisierung des Planungsprozesses Dach mit der Gesamtplanung ZOB; die Gesamtanlage soll bis Ende 2018 in Betrieb gehen können.

Die Kosten für das Dach des ZOB sollen über Fördermittel der Verkehrsförderung sowie der Städtebauförderung erfolgen. Zur Einreichung des Antrags auf Städtebauförderung müssen die Antragsunterlagen inkl. Kostenberechnung bis Ende 2016 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden.

 

Ob und in welchem Umfang der Bau der Dachanlage letztlich gefördert wird und zu welchem Zeitpunkt mit dieser Baumaßnahme begonnen werden kann, kann derzeit noch nicht belastbar prognostiziert werden. Dennoch kann mit der Planung des Daches nicht zugewartet werden, da bereits in Bezug auf die Verkehrsflächen des Busbahnhofs Lage und Ausgestaltung der Dachfundamente definiert werden müssen. Nur so kann vermieden werden, dass nach Fertigstellung der Verkehrsflächen des Busbahnhofs in diese erneut baulich eingegriffen werden muss.

 

Inhalte und Verfahren des Wettbewerbs:

 

Neben der optimierten Umsetzung der Verkehrsanlagen ist es Zielsetzung, mit einer Überdachung des Mittelbussteigs einen wichtigen architektonischen Bestandteil des neuen Stadteingangs herzustellen. Dies soll sowohl durch eine prägende Dachkonstruktion als auch durch eine adäquate Gestaltung der Ausstattung und Übergangsflächen zur Stadt erreicht werden.

Mit der Durchführung eines Ideen- und Realisierungswettbewerbs für das Dach ZOB und die Umfeldflächen sollen durch Architekturbüros (ggfls. in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekturbüros) entsprechende Gestaltungs- und Lösungsvorschläge erarbeitet werden.

Es ist geplant, ein geregeltes Wettbewerbsverfahren mit max. 10 Büros durchzuführen. Die Auswahl der Bewerberbüros wird aufgrund von Referenzen erfolgen.

 

Der Wettbewerbsentscheid bietet die Grundlage für den Beschluss zur Beauftragung des Gewinnerbüros. Dieser Beschluss soll noch vor den Sommerferien durch die politischen Gremien erfolgen. Zielsetzung ist dabei die notwendige Erarbeitung der Entwurfsplanung des Dachs und der Umfeldflächen inkl. Kosten bis November 2016 als Grundlage für die Abstimmung mit der Planung des ZOB und Erstellung des Förderantrags für die Städtebauförderung. Zur Erreichung dieses Zeitplans ist die kurzfristige Durchführung des vorgeschlagenen Wettbewerbsverfahrens zwingend notwendig.

 

Weitere Vorgehensweise Wettbewerb:

 

-           Abfrage zur Besetzung des Preisgerichts (März/April 2016),

-           Erarbeitung Wettbewerbsunterlagen (bis Ende April 2016),

-           Auslobung Wettbewerb (Ende April 2016),

-           Einreichung der Wettbewerbsentwürfe (Mitte Juni 2016),

-           Vorprüfung und Preisgericht (bis Ende Juni 2016),

-           Beschluss zur Beauftragung des Wettbewerbsgewinners (Ende Juni 2016).

 

Preisgericht:

 

Die Bewertung und Prämierung der eingegangenen Beiträge erfolgt gem. der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durch ein Preisgericht, welches sich aus Fachpreisrichtern und Sachpreisrichtern zusammensetzt. Fachpreisrichter besitzen dabei die fachliche Qualifikation der Teilnehmer. Sachpreisrichter sollen mit der Wettbewerbsaufgabe und den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut sein.

Die Verwaltung schlägt vor, dass die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen mit jeweils 1 Mitglied als Sachpreisrichter sowie jeweils 1 Stellvertreter im Preisgericht vertreten sind. Diese sind im Nachgang zu dieser Vorlage schriftlich zu benennen.

Da gemäß RPW 2013 die Anzahl der Fachpreisrichter in der Überzahl sein muss, wird somit das Preisgericht aus mindestens 11 stimmberechtigten Preisrichtern bestehen, diese Anzahl wird im Hinblick auf die Durchführung und Ergebnisfindung des Preisgerichts als zielgerichtet angesehen.

Im Rahmen des Wettbewerbs können zusätzliche Gutachter, Berater, externe Fachleute hinzugezogen werden, die allerdings nicht stimmberechtigt sind.

 

Die Politik wird über z.d.A.: Rat Mitteilung über die Zusammensetzung des Preisgerichts informiert werden.

 

Die abschließende Beschlussfassung über die Empfehlung des Preisgerichts zum Ergebnis des Wettbewerbs erfolgt durch die zuständigen politischen Gremien.

 

Kosten

 

Die Mittel für die Durchführung des Wettbewerbs sind im Haushalt 2016 durch Umschichtungen vorhanden. Die Wettbewerbskosten belaufen sich auf ca. 55.000 € brutto für Wettbewerbsbetreuung, Aufwendungen Preisgericht sowie Preisgelder.

Zur Vorbereitung des Wettbewerbs wurde durch die Verwaltung ein erfahrenes Büro im Wettbewerbsmanagement beauftragt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Abschätzung der Baukosten nur sehr grob vorzunehmen, aktuell können Baukosten für das Dach von ca. 1,8 Mio. € brutto angenommen werden.

 

Die Verwaltung ist bemüht, durch die Ansprache von möglichen Sponsoren (z. B. für das Dachmaterial) eine Kostenbeteiligung Dritter zu erreichen. Sofern diese Ansprache erfolgreich ist, erfolgt eine Information an die Politik.

 

Im Rahmen der Auslobung des Wettbewerbs wird eine Kostenobergrenze benannt werden. Diese wird den Wettbewerbsteilnehmern als Kostenvorgabe mitgeteilt werden.

 

Für die spätere Planung und Bauleitung des Bauwerks und der Umfeldflächen entstehen Kosten von insgesamt 240.000 € brutto für das nach Wettbewerbsentscheid zu beauftragende Planungsbüro. Mit den o.g. Wettbewerbskosten entstehen somit Gesamtkosten von. ca. 295.000 € brutto (ohne Baukosten).

 

Zur Beantragung von Städtebaufördermitteln bis Ende 2016 werden für die Erarbeitung der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung sowie die Genehmigungsplanung aus laufenden Mitteln des Haushalts Planungskosten von ca. 47.000 € brutto notwendig. Bei Nichtaufnahme in ein Förderprogramm gibt es keine Möglichkeit der Refinanzierung dieser Planungskosten.

 

Geschätzte Gesamtkosten Planung und Bauüberwachung = ca. 295.000 € brutto, davon:

 

-       Durchführung Wettbewerb bis Mitte 2016 = ca. 55.000 € brutto

-       Erarbeitung Entwurfs- / Genehmigungsplanung bis Ende 2016 = ca. 47.000 € brutto

-       Erarbeitung restliche Leistungsphasen Planung sowie Bauüberwachung bis Ende 2018 = ca. 193.000 € brutto
(Beauftragung erfolgt erst nach Bewilligungsbescheid  zur Förderung des Projekts in 2017)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Karl, 61, Tel. 6120

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Parallel zur Planung des ZOB Wiesdorf, ausgelöst durch den Neubau des RRX, soll kurzfristig eine Dachkonstruktion über ein Wettbewerbsverfahren erarbeitet werden. Auf Grundlage der Planung soll ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln gestellt werden.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Zur Finanzierung werden durch Umschichtung im Produkt PN090502 Städtebauliche Planung Mittel von 105.000 € zur Verfügung gestellt. Die verbleibenden 190.000 € werden überplanmäßig aus dem Gebäudemanagement PN017001 Finanzposition 723107 laufenden Gebäudeunterhaltung, gedeckt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

im Jahr der Umsetzung: keine

ab dem Folgejahr: Baukosten und Unterhaltungskosten sind noch nicht ermittelbar

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

ja

ja

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

ja

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Um den beabsichtigten Wettbewerb innerhalb des angegebenen Zeitraumes umsetzen zu können, ist die vorgelegte kurzfristige Beratung und Beschlussfassung notwendig.