- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
1. Den Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 3.801.344,06 € und einem Jahresüberschuss von 84.944,49 € festzustellen,
2. den Lagebericht 2015 zu genehmigen,
3. den Jahresüberschuss von 84.944,49 € auf neue Rechnung vorzutragen,
4. der Geschäftsführung der JSL für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Der Jahresabschluss 2015 der JSL wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH geprüft und hat unter dem Datum vom 11.04.2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.
Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 12 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der JSL der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgte in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 20.04.2016. Die vom Rat bestellten Vertreter in der Gesellschafterversammlung handelten dabei gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages einheitlich vorbehaltlich eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates.
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
Die Umsatzerlöse aus dem eigenen Bereich erhöhten sich von 7.339 T€ um 793 T€ auf 8.132 T€. Somit ergibt sich ein Anteil der Umsatzerlöse an den Gesamterlösen i. H. v. 97,22 % gegenüber 96,9 % im Jahr 2014. Der städtische Zuschussanteil sank gegenüber 1,98 % in 2014 auf 1,79 % in 2015.
Die Entwicklung der Umsatzerlöse aus den JSL-eigenen Beschäftigungsprojekten stellt sich wie folgt dar:
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Jahr 2013 |
Jahr 2014 |
Jahr 2015 |
Veränderung
Vorjahr |
JOB Service Team |
1.295 T€ |
1.368 T€ |
1.215 T€ |
-153 T€ |
Übergangswohnheime |
155 T€ |
155 T€ |
1.246 T€ |
+1.091 T€ |
Minigolfanlage |
68 T€ |
79 T€ |
78 T€ |
-1 T€ |
Betriebsführung Villa Wuppermann |
71 T€ |
66 T€ |
73 T€ |
+7 T€ |
Beschäftigungsprojekte |
1.589 T€ |
1.668 T€ |
2.612 T€ |
+944 T€ |
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Personalgestellung AGL |
2.583 T€ |
2.568 T€ |
2.526 T€ |
-42 T€ |
Personalgestellung KITA |
555 T€ |
641 T€ |
683 T€ |
+42 T€ |
Personalgestellung
AGL/Stadt |
3.138 T€ |
3.209 T€ |
3.209 T€ |
0 |
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Erlöse SGB
II |
1.117 T€ |
1.761 T€ |
1.523 T€ |
-238 T€ |
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B&T |
522 T€ |
504 T€ |
575 T€ |
+71 T€ |
Kurse |
126 T€ |
140 T€ |
197 T€ |
+57 T€ |
Übrige |
5 T€ |
57 T€ |
16 T€ |
-41 T€ |
Übrige
Umsatzerlöse |
653 T€ |
701 T€ |
788 T€ |
+87 T€ |
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SUMME: |
6.497 T€ |
7.339 T€ |
8.132 T€ |
+793 T€ |
Den
höheren Umsatzerlösen standen Steigerungen beim Personalaufwand von 5.955 T€ in
2014 um 456 T€ auf 6.411 T€ in 2015 sowie beim Materialaufwand von 225 T€ in
2014 um 452 T€ auf 677 T€ in 2015 gegenüber. Die Erhöhung des Personalaufwandes
resultiert aus einem Anstieg der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von 173 auf
189.
Bei Gesamtaufwendungen
i. H. v. 8.280 T€ und Gesamterträgen i. H. v. 8.365 T€ konnte ein
Jahresüberschuss i. H. v. rd. 85 T€ erreicht werden. Das im Wirtschaftsplan ausgewiesene Ergebnis von rd. +20 T€ wurde somit übertroffen.
Finanzkennzahlen zum 31.12.2015
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in T€ |
2015 |
2014 |
Eigenkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
85 |
3,05 % |
0,56 % |
Eigenkapital: |
2.783 |
|||
Gesamtkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
85 |
3,34 % |
0,85 % |
Zinsaufwand: |
8 |
|||
Gesamtkapital (EK + langfr. Fremdkapital): |
2.783 |
|||
Anlagendeckungsgrad II: |
Eigenkapital: |
2.783 |
347,88 % |
344,57 % |
Sonderposten: |
0 |
|||
Langfr. Fremdkapital: |
0 |
|||
Anlagevermögen: |
800 |
|||
Personalaufwandsquote: |
Personalaufwand: |
6.410 |
77,42 % |
78,76 % |
Gesamtaufwand: |
8.280 |
|||
Zinsaufwandsquote: |
Zinsaufwand: |
8 |
0,10 % |
0,11 % |
Gesamtaufwand: |
8.280 |
|||
Investitionen: |
Anschaffung AV: |
124 |
124 T€ |
104 T€ |
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der JSL und die Realisierung ihrer satzungsgemäßen Ziele werden durch folgende Zahlen belegt:
2.982 |
Neuzuweisungen in den Bereichen der Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen, daraus resultierten insgesamt 1.905 Maßnahmeneintritte (inkl. Sprachkurse) |
613 |
Teilnehmende in Maßnahmen zum Jahresende in Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen |
116 |
Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt und darüber hinaus in eine Vermittlung in Beschäftigungsprogramme des 2. Arbeitsmarktes |
103 |
Quartalsdurchschnittlich sozialversicherungspflichtig beschäftigte Teilnehmende an praxisnahen Betreuungs- und Beschäftigungsangeboten der JSL (u. a. JOB Service Team, Hauswirtschaftskräfte Kita Stadt Leverkusen, Minigolf im Neulandpark) |
26 |
Quartalsdurchschnittlich besetzte AGH-Plätze |
102 |
Quartalsdurchschnittlich besetzte B&T-Plätze |
Auf
Vorschlag der Geschäftsführung wird der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 84.944,49 €
auf neue Rechnung vorgetragen.
Abschließende Hinweise:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppe(n) bzw. Einzelvertreter(n) jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfungsberichts zur Verfügung.
Der Jahresabschluss 2015 wird in der Sitzung des Finanz- und
Rechtsausschusses am 25.08.2016 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht
an dem Tag ein Vertreter der JSL zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen
Auswirkungen der Vorlage Nr. 2764/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom
01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau
Hohn/ Finanzen/ 2042
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver
Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen,
Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem
Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.