- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen
erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der
Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO
NRW folgende Weisungen:
a) den Jahresabschluss zum
31.12.2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 124.373.134,75 € und einem Jahresüberschuss
in Höhe von 217.664,94 € festzustellen,
b) den Lagebericht 2015 zu
genehmigen,
c) den Jahresüberschuss in Höhe
von 217.664,94 € mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 5.802.186,33 zu
saldieren und mit 5.584.521,39 € auf das neue Geschäftsjahr 2016 vorzutragen,
d) der Geschäftsführung der
Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In
Vertretung
Stein
zugleich
i. V. des Oberbürgermeisters
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Der Jahresabschluss
2015 der Klinikum Leverkusen gGmbH wurde auftragsgemäß von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG geprüft und hat unter dem Datum vom
25.02.2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.
Als Teilergebnis der
Prüfung wurde der Klinikum Leverkusen gGmbH unter Zugrundelegung des derzeit
gültigen Betrauungsaktes vom 17.02.2014 bescheinigt, dass die Verwendung der
kommunal-verbürgten Darlehensmittel 2015 im Einklang mit dem zitierten
Betrauungsakt erfolgt ist.
Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung
des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des
Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des
Geschäftsführers, die gem. § 14 Nr. 2 Buchstabe j) des Gesellschaftsvertrages
der Klinikum Leverkusen gGmbH der Gesellschafterversammlung unterliegen,
erfolgte vorbehaltlich einer Weisung durch den
Rat der Stadt Leverkusen in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am
16.03.2016.
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
Die Umsatzerlöse
erhöhten sich von 127.940 T€ um 3.826 T€ auf 131.766 T€. Somit ergibt sich ein
Anteil der Umsatzerlöse an den Gesamterlösen i. H. v. 90,5 % gegenüber 91,3 %
im Jahr 2014.
Die Entwicklung der Leistungen
der Klinikum Leverkusen gGmbH stellt sich wie folgt dar:
Leistungen |
|
Jahr 2013 |
Jahr 2014 |
Jahr 2015 |
Veränderung Vorjahr |
Planbetten
/ Plätze |
Anzahl |
747 |
747 |
747 |
0 |
Fallzahlen
ohne interne Verlegung (voll- und teilstationär) |
Anzahl |
33.300 |
33.981 |
33.203 |
-778 |
Vereinbarte
Fallzahlen |
Anzahl |
32.991 |
34.080 |
33.546 |
-534 |
Behandlungstage |
Anzahl |
223.807 |
218.935 |
211.395 |
-7.540 |
Behandlungstage
vollstationär |
Anzahl |
222.728 |
218.583 |
211.166 |
-7.417 |
Behandlungstage
teilstationär |
Anzahl |
1.079 |
352 |
229 |
-123 |
Verweildauer
(durchschnittlich) (voll- und teilstationär) |
Tage |
6,72 |
6,42 |
6,3 |
-0,12 |
Auslastung
(voll- und teilstationär) |
% |
82,08 |
80,30 |
77,53 |
-2,77 |
Anzahl
der ambulanten Operationen/ Behandlungen |
Anzahl |
890 |
998 |
1.032 |
+34 |
Ertragslage: |
|
|
|
|
|
Umsatzerlöse |
T€ |
124.230 |
127.940 |
131.766 |
+3.826 |
Vollkräfte |
|
1.060 |
1.099 |
1.100 |
+1 |
Personalaufwand
je Fall |
€ |
2.157 |
2.224 |
2.347 |
+123 |
Materialaufwand
je stationärem Fall |
€ |
1.444 |
1.456 |
1.549 |
+93 |
Den höheren
Umsatzerlösen standen Steigerungen beim Personalaufwand von 82.257 T€ in 2014 auf
84.442 T€ in 2015 sowie beim Materialaufwand von 49.477 T€ in 2014 auf 51.775
T€ in 2015 gegenüber. Die Erhöhung des Personalaufwandes resultiert aus
tariflichen Gehaltssteigerungen sowohl im ärztlichen als auch im
nichtärztlichen Dienst. Gleichzeitig erfolgte eine einmalige Reduzierung von
Rückstellungen für Urlaubsansprüche und positive Zeitguthaben in Höhe von ca.
1,2 Mio. €. Die Steigerung des Materialaufwandes ergibt sich im Wesentlichen
aus dem Anstieg der Fallzahlen und den steigenden Umsätzen aus dem Verkauf von
Zytostatika-Zubereitungen.
Bei Gesamtaufwendungen i. H. v. 162.025
T€ und Gesamterträgen i. H. v. 162.243 T€ konnte ein Jahresüberschuss i. H. v.
rd. 218 T€ erzielt werden. Damit wird die positive Tendenz - keine negativen Jahresergebnisse
seit dem Jahr 2008 - fortgesetzt.
Finanzkennzahlen zum 31.12.2015
|
|
in T€ |
2015 |
2014 |
Eigenkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
218 |
0,96% |
0,25% |
Eigenkapital: |
22.677 |
|||
Gesamtkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
218 |
6,43% |
5,10 % |
Zinsaufwand: |
2.902 |
|||
Gesamtkapital (EK + langfr.
Fremdkapital) |
48.545 |
|||
Anlagendeckungsgrad II: |
Eigenkapital: |
22.677 |
81,14% |
92,01% |
Sonderposten: |
28.037 |
|||
Langfr. Fremdkapital: |
25.868 |
|||
Anlagevermögen: |
94.380 |
|||
Personalaufwandsquote: |
Personalaufwand: |
84.442 |
52,12% |
49,16% |
Gesamtaufwand: |
162.025 |
|||
Zinsaufwandsquote: |
Zinsaufwand: |
2.902 |
1,79% |
1,71% |
Gesamtaufwand: |
162.025 |
|||
Investitionen: |
Anschaffung AV: |
|
7.773 T€ |
5.480 T€ |
Die Einhaltung der
öffentlichen Zwecksetzung der Klinikum Leverkusen gGmbH und die Realisierung
ihrer satzungsgemäßen Ziele wird durch folgende Zahlen belegt:
12 |
Fachrichtungen
bestätigen das umfassende medizinische Leistungsspektrum der Klinikum
Leverkusen gGmbH. |
33.203 |
Patienten wurden
im Jahr 2015 behandelt. |
689 |
Fälle in den
Fachrichtungen Kardiologie, Gastroenterologie, Neonatologie, Gynäkologie /
Geburtshilfe sowie gesunde Neugeborene wurden im Vergleich zum Vorjahr
hinzugewonnen und überkompensieren die Schwächen anderer Abteilungen. |
225,64 |
CM-Punkte wurden
mehr abgerechnet als im Vorjahr. Das zeigt, dass schwerere Fälle als im
Vorjahr behandelt wurden. |
1.570 |
Mitarbeiter
versorgen und betreuen die Patienten. (Zahl ohne an Beteiligungen gestelltes
Personal). |
747 |
Betten stehen
insgesamt für die Patienten zur Verfügung, davon gehören zwölf Betten zur Tagesklinik. |
|
|
Auf Vorschlag der
Geschäftsführung wird der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 217.664,94 € auf
neue Rechnung vorgetragen.
Ergänzend sei auf Folgendes
hingewiesen:
Ratsmitglieder, die
selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH angehören, haben sowohl
bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des
Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht
(Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte
1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende
Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister
sowie die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen
gGmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister Uwe Richrath
Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich
Rh. Paul Hebbel
Rh. Gerd Masurowski
Rh. Oliver Ruß
Rf. Barbara Trampenau
Abschließende Hinweise:
Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3
beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA
(Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des
Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im
Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen,
Gruppe(n) bzw. Einzelvertreter(n) jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfungsberichts
zur Verfügung.
Der Jahresabschluss 2015 wird in der Sitzung des Finanz-
und Rechtsausschusses am 25.08.2016 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen
steht an dem Tag ein Vertreter der Klinikum Leverkusen gGmbH zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1087
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Malek/ FB Finanzen/ 2044
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |