Betreff
Verkaufsoffene Sonntage 2017
- 18. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonntagen
Vorlage
2016/1088
Aktenzeichen
II/30-301-30-12-wed
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in der Anlage I beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zur 18. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 3. April 1997.

 

 

gezeichnet:

                                                                  In Vertretung

Richrath                                                   Stein

Begründung:

 

Nach § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) ist die Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage auf eine jährliche Obergrenze von 11 Verkaufssonn- und -feiertagen in einer Kommune begrenzt worden. Eine weitere Einschränkung erfolgte durch die Aufnahme des Erfordernisses eines Anlassbezuges und die Begrenzung auf die Dauer von höchstens 5 Stunden.

 

Erfolgt die Freigabe beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden; insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen.

 

Basierend auf den rechtlichen Rahmenbedingungen des Ladenöffnungsgesetzes hat der Rat der Stadt Leverkusen einen Kriterienkatalog für die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Leverkusen erstellt. Zusätzlich zu den bereits gesetzlich ausgeschlossenen Sonntagen wird an weiteren kirchlichen Feiertagen wie beispielsweise Palmsonntag, Weißer Sonntag, Mariä Himmelfahrt, dem Reformationstag und Allerseelen sowie am Karnevalssonntag von einer Sonntagsöffnung abgesehen.

 

Als Kernpunkt wurde aufgenommen, dass die Sonntagsöffnungen nur anlassbezogen erfolgen dürfen und erst ein Anlass gegeben sein muss, bevor ein verkaufsoffener Sonntag terminiert werden kann. Entsprechende Konzepte sind von den antragstellenden Werbe-/Förder- und Aktionsgemeinschaften der Verwaltung vorzulegen.

 

Mit Schreiben vom 29.03.2016 wurden alle Werbe-, Aktions-, Förder- und Interessensgemeinschaften im Stadtgebiet Leverkusen angeschrieben und gebeten, die geplanten verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2017 der Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH und dem Fachbereich Recht und Ordnung mitzuteilen. In Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH und den Werbe-, Aktions-, Förder- und Interessensgemeinschaften wurde eine Einigung auf die Termine der verkaufsoffenen Sonntage erzielt. Es wurde sichergestellt, dass sich die Termine auf die Anzahl von höchstens 11 verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage beschränken und die sonstigen Rechtsnormen erfüllt werden. Die nach dem Kriterienkatalog geforderten Konzepte der Veranstaltungen, die den jeweiligen verkaufsoffenen Sonntag begleiten, wurden vorgelegt.

 

Alle geplanten 11 Termine (verkaufsoffene Sonntage) mit Anlassbezug sind nachfolgend aufgelistet, davon findet ein verkaufsoffener Sonntag (10.12.2017) in zwei Stadteilen (Opladen und Schlebusch) statt:

 

Werbegemeinschaft City Leverkusen

 

05.03.2017:            3. LiveArt Leverkusen das Kunst- und Kulturereignis in der City

03.09.2017:            Herbstfest

01.10.2017:            Musikfest

17.12.2017:            Christkindchenmarkt

 

Aktionsgemeinschaft Opladen

 

07.05.2017:            Opladener Frühling mit Verkehrsschau

30.07.2017:            Opladener Stadtfest mit Kirmes

08.10.2017:            Opladener Herbstmarkt

10.12.2017:            Weihnachtsmarkt Bergisches Dorf

 

Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch

 

30.04.2017:            „Blühendes Schlebusch“

17.09.2017:            24. Schlebuscher Wochenende

12.11.2017:            20. Schlebuscher Martinsmarkt

10.12.2017:            39. Schlebuscher Adventsmarkt

 

Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage sind nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören.

 

Mit Schreiben vom 28.04.2016 wurden folgende Interessensverbände angehört:

 

- Ver.di Geschäftsstelle Leverkusen,

- Industrie- und Handelskammer Köln,

- Handwerkskammer Köln,

- Rheinischer Einzelhandels- und Dienstleistungsverband,

- Arbeitgeberverband Rhein-Wupper e.V. Leverkusen,

- Gesamtverband Ev. Kirchengemeinden (Leverkusen),

- Katholikenrat der Stadt Leverkusen.

 

Schriftliche Stellungnahmen (Fristsetzung bis einschließlich 10.05.2016) gingen vom Arbeitgeberverband Rhein-Wupper e. V. und der IHK zu Köln ein. Demnach bestehen von Seiten des Arbeitgeberverbandes Rhein-Wupper e. V. und der IHK zu Köln keinerlei Bedenken gegen die verkaufsoffenen Sonntage 2017 in Leverkusen. Weitere Stellungnahmen gingen bis zum 12.05.2016 nicht ein.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Horst Wedler/30/0214-406-3015

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Maßnahme hat keine städtischen finanziellen Auswirkungen.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]