- 18. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonntagen
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt
Leverkusen beschließt die in der Anlage I beigefügte Ordnungsbehördliche
Verordnung zur 18. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 3. April 1997.
gezeichnet:
In
Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Nach § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) ist die Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage auf eine jährliche Obergrenze von 11 Verkaufssonn- und -feiertagen in einer Kommune begrenzt worden. Eine weitere Einschränkung erfolgte durch die Aufnahme des Erfordernisses eines Anlassbezuges und die Begrenzung auf die Dauer von höchstens 5 Stunden.
Erfolgt die Freigabe beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden; insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen.
Basierend auf den rechtlichen Rahmenbedingungen des Ladenöffnungsgesetzes hat der Rat der Stadt Leverkusen einen Kriterienkatalog für die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Leverkusen erstellt. Zusätzlich zu den bereits gesetzlich ausgeschlossenen Sonntagen wird an weiteren kirchlichen Feiertagen wie beispielsweise Palmsonntag, Weißer Sonntag, Mariä Himmelfahrt, dem Reformationstag und Allerseelen sowie am Karnevalssonntag von einer Sonntagsöffnung abgesehen.
Als Kernpunkt wurde aufgenommen, dass die Sonntagsöffnungen nur anlassbezogen erfolgen dürfen und erst ein Anlass gegeben sein muss, bevor ein verkaufsoffener Sonntag terminiert werden kann. Entsprechende Konzepte sind von den antragstellenden Werbe-/Förder- und Aktionsgemeinschaften der Verwaltung vorzulegen.
Mit Schreiben vom 29.03.2016 wurden alle Werbe-, Aktions-,
Förder- und Interessensgemeinschaften im Stadtgebiet Leverkusen angeschrieben
und gebeten, die geplanten verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2017 der
Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH und dem Fachbereich Recht und Ordnung
mitzuteilen. In Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaftsförderung Leverkusen
GmbH und den Werbe-, Aktions-, Förder- und Interessensgemeinschaften wurde eine
Einigung auf die Termine der verkaufsoffenen Sonntage erzielt. Es wurde
sichergestellt, dass sich die Termine auf die Anzahl von höchstens 11
verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage beschränken und die sonstigen Rechtsnormen
erfüllt werden. Die nach dem Kriterienkatalog geforderten Konzepte der
Veranstaltungen, die den jeweiligen
verkaufsoffenen Sonntag begleiten, wurden vorgelegt.
Alle geplanten 11
Termine (verkaufsoffene Sonntage) mit Anlassbezug sind nachfolgend aufgelistet,
davon findet ein verkaufsoffener Sonntag (10.12.2017) in zwei Stadteilen
(Opladen und Schlebusch) statt:
Werbegemeinschaft
City Leverkusen
05.03.2017: 3.
LiveArt Leverkusen das Kunst- und Kulturereignis in der City
03.09.2017: Herbstfest
01.10.2017: Musikfest
17.12.2017: Christkindchenmarkt
Aktionsgemeinschaft
Opladen
07.05.2017: Opladener
Frühling mit Verkehrsschau
30.07.2017: Opladener
Stadtfest mit Kirmes
08.10.2017: Opladener
Herbstmarkt
10.12.2017: Weihnachtsmarkt
Bergisches Dorf
Werbe- und
Fördergemeinschaft Schlebusch
30.04.2017: „Blühendes
Schlebusch“
17.09.2017: 24.
Schlebuscher Wochenende
12.11.2017: 20.
Schlebuscher Martinsmarkt
10.12.2017: 39.
Schlebuscher Adventsmarkt
Vor Erlass der
Rechtsverordnung zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage sind nach
§ 6 Abs. 4 LÖG NRW die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände
und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer
anzuhören.
Mit Schreiben vom 28.04.2016 wurden folgende Interessensverbände angehört:
- Ver.di Geschäftsstelle Leverkusen,
- Industrie- und
Handelskammer Köln,
- Handwerkskammer
Köln,
- Rheinischer
Einzelhandels- und Dienstleistungsverband,
- Arbeitgeberverband
Rhein-Wupper e.V. Leverkusen,
- Gesamtverband
Ev. Kirchengemeinden (Leverkusen),
- Katholikenrat der Stadt Leverkusen.
Schriftliche Stellungnahmen (Fristsetzung bis einschließlich 10.05.2016)
gingen vom Arbeitgeberverband Rhein-Wupper e. V. und der IHK zu Köln ein. Demnach
bestehen von Seiten des Arbeitgeberverbandes Rhein-Wupper e. V. und der IHK zu Köln
keinerlei Bedenken gegen die verkaufsoffenen Sonntage 2017 in Leverkusen. Weitere
Stellungnahmen gingen bis zum 12.05.2016 nicht ein.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Horst Wedler/30/0214-406-3015
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Maßnahme hat keine städtischen finanziellen Auswirkungen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |