Beschlussentwurf:
Die Stadt Leverkusen bewirbt sich mit dem Stadtteil Leverkusen-Hitdorf um die Teilnahme am Modellprojekt „Quartier in Bewegung“.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Stadt Leverkusen ist bereits seit vielen Jahren Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V.“ (AGFS). Immer stärker rücken dabei die Themen „Nahmobilität“ und „Gesundheit“. in den Focus und bilden einen wichtigen strategischen Baustein zum Mobilitätsmanagement einer Kommune. Für ein Modelvorhaben, das die AGFS gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen sowie dem Landessportbund ausschreibt, werden nun Kommunen gesucht, die erste konkrete Maßnahmen umsetzen wollen.
Der Stadtteil Leverkusen-Hitdorf ist als eigenständiger Stadtteil für eine Teilnahme an dem Projekt besonders geeignet, da die für die Bewerbung erforderlichen Daten bereits im Rahmen der Entwicklung des Integrierten Handlungskonzeptes für Hitdorf erhoben wurden und es hier auch zu Synergieeffekten im Rahmen der Umsetzung des IHK kommen kann. Zudem besitzt Hitdorf einen relativ hohen Anteil an Binnenverkehr im Stadtteil. Besonders erwähnenswert ist auch die für Oktober 2016 geplante Einstellung des Quartiersmanagers, der für das Projekt als erster Ansprechpartner zur Verfügung stehen könnte.
Da es bei dem Konzept um eine Mobilitätsveränderung zugunsten von mehr körperaktiver und gesunder Bewegung geht, ist der Sportpark Leverkusen in das Projekt einzubinden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Syring, FB Tiefbau,
Tel. 406 66 01
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Bewerbung für die Teilnahme
an dem Modellprojekt erfüllt die Voraussetzungen des § 82 GO. Sollte die Stadt
Leverkusen für das Modellprojekt ausgewählt werden, läge der erforderliche
Eigenanteil bei 7.000 €. Dies kann aus dem konsumtiven Haushalt des
Fachbereiches Tiefbau bestritten werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Bewerbung für das Modellprojekt wurde bereits vorbehaltlich der Ratsentscheidung am 02.05.2016 an die projektbegleitende Agentur übersandt, da die Bewerbungsfrist am 29.04.2016 abläuft.