Beschlussentwurf:
- Das Rahmenkonzept rund um den Bahnhof Leverkusen-Mitte (Anlage 1) wird gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch als sonstige städtebauliche Planung beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Rahmenkonzept in das zu erstellende Integrierte Handlungskonzept Wiesdorf einzuarbeiten.
- Eine möglicherweise zu gründende Projektentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Ost soll das Rahmenkonzept in einer zukünftigen Umsetzungsstrategie berücksichtigen und weiterentwickeln.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Im
Zusammenhang mit den Planungen zur Umgestaltung des Busbahnhofes Leverkusen-Mitte
wurde die Verwaltung vom Rat mit der Erarbeitung einer Rahmenkonzeption für den
östlich des Europaringes liegenden Teil der Innenstadt beauftragt, um die
städtebaulichen Potenziale dieses wichtigen Stadtraumes herauszuarbeiten. Das
Gebiet umfasst die
Flächen zwischen den Bahngleisen Köln-Düsseldorf im Osten, dem Europaring
im Westen, der Dhünn im Norden und der Manforter Straße im Süden.
Die Erarbeitung dieser
Rahmenkonzeption übertrug die Verwaltung dem Planungsbüro Heinz Jahnen Pflüger, Stadtplaner und
Architekten Partnerschaft aus Aachen. Die verkehrsplanerische Grundkonzeption des Zentralen
Omnibusbahnhofes (ZOB), die der Fachbereich 66 mit dem Büro ISAPLAN Ingenieur
GmbH in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn, der wupsi, der EVL, den TBL
und den betroffenen städtischen Fachdienststellen erarbeitet hatte, wurde dabei
als Vorgabe in die Planungsüberlegungen aufgenommen.
Rahmenplan
und Prüfaufträge aus dem Ergänzungsantrag Nr. 2015/0628
Nach eingehender Bestandsanalyse wurde in weiterhin vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Vertretern der Deutschen Bahn, der wupsi und unter Beteiligung des NVR (Fördergeldgeber für den Umbau des ZOB) eine Rahmenkonzeption entwickelt (Anlage 1), die auch die stadträumlichen Prüfaufträge aus den Ergänzungsanträgen Nr. 2015/0628 und Nr. 2015/0734 berücksichtigt:
Rahmenkonzeption für den östlich des Europarings liegenden Teil
der Innenstadt (Auszug aus Anlage 1)
Zu 1a) Prüfung der
Abbindung der Heinrich-von-Stephan-Straße in Höhe des WGL-Gebäudes und damit
Schaffung einer Bahnhofsvorplatzsituation ohne Autoverkehr
Als Konsequenz aus einer Verkehrsuntersuchung
von ISAPLAN zu den Möglichkeiten der Verkehrsabwicklung rund um den Bahnhof wurde
eine Verbindungsstraße zwischen den Gebäuden der Deutschen Telekom und der Post
AG eingeplant, sodass der Nachweis erbracht ist, dass eine Abbindung der
Heinrich-von-Stephan-Straße für den Individualverkehr möglich wäre, ohne die
Ausnutzung der genannten Grundstücke empfindlich zu schmälern. Die
Thematik wird in der zeitgleich eingebrachten Vorlage Nr. 2016/1058 auf Seite 8 verkehrstechnisch betrachtet.
Nach Herstellung dieser zusätzlichen
Anbindung wird es möglich sein, den Individualverkehr komplett oder auch
teilweise aus dem Bereich ZOB und somit dem Zugangsbereich zum Bahnhof
herauszunehmen. Hierdurch wird die Leistungsfähigkeit, aber vor allem auch die
Verkehrssicherheit des ZOBs und des gesamten Bahnhofsvorbereiches mit seiner
starken Frequentierung für Fußgänger und Radfahrer erhöht.
Zu 1b) Das
Areal zwischen Manforter Straße und WGL ist insgesamt zu überplanen. Dazu
werden Bedarfe der AGL, Nutzer des heutigen Postgebäudes sowie weiterer
vorhandener und möglicher Nutzer einbezogen. Dabei ist die unter a)
beschriebene Verkehrsführung (Sackgasse) und eine Park&Ride-Situation zu
berücksichtigen.
Neben der planerischen
Betrachtung des Stadtraumes in verschiedenen Varianten führten die
Wirtschaftsförderung und die Stadtplanung erste Gespräche mit den Eigentümern
des Postgeländes und der Geschäftsführung der AGL. Dabei konnte festgestellt
werden, dass in den nächsten Jahren sowohl auf dem Postgelände als auch in Bezug
auf den Raumbedarf der AGL starke Veränderungen anstehen, die derzeit aber noch
nicht genau beziffert werden können.
Der Rahmenplan kann in dieser Planungsphase daher nur erste grundsätzliche städtebauliche Figuren aufzeigen. Der Einstieg in einen intensiven und gemeinsamen Planungsprozess steht aufbauend auf den Rahmenplan in einem nächsten Schritt an. Dies wird eine der vorrangigen Aufgaben der möglicherweise zu gründenden Entwicklungsgesellschaft. Dabei werden zur Qualitätssicherung auch städtebauliche Realisierungswettbewerbe durchzuführen sein (entspricht auch der Forderung zu einem städtebaulichen Wettbewerb aus dem Antrag Nr. 2016/0951).
Das neue Rahmenkonzept
berücksichtigt die gewünschte Park&Ride-Situation, stellt diesen wichtigen
Verknüpfungspunkt mit dem ÖPNV jedoch in einen neuen räumlichen Zusammenhang (siehe
die Seiten 12-15 in Anlage 1).
Zu 1c) Prüfung
der Erweiterung (Verlängerung in Richtung Rathenaustraße) des geplanten Gebäuderiegels
am heutigen Standort Kiosk mit DB-Schalter. Dort Einrichtung sowohl von
DB-Dienstleistungen wie auch eines KWS-Kundencenters (analog Opladen) – ggf.
mit Aufenthaltsbereich für Fahrgäste und Sozialräumen für wupsi-Fahrerinnen und
-Fahrer – im Erdgeschoss sowie bspw. Realisierung eines Verwaltungsstandorts in
den oberen Etagen.
Die Rahmenplanung beinhaltet
auch eine Planungsstudie zum neuen Bahnhofsgebäude. Neben den klassischen Bahnhofsnutzungen im Erdgeschoss
sieht die Planung vier weitere Obergeschosse mit Dienstleistungs- oder
Büronutzungen vor. Hierdurch entsteht ein Gebäudevolumen, durch das im Gegensatz
zum eingeschossigen Bestandsgebäude der umliegende öffentliche Raum gefasst und
eine der Nutzung und dem Standort entsprechende städtebauliche Wirkung erzielt
wird (siehe Seiten 19-21 der Anlage 1).
Im
derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren benötigt die zu verlegende
Gasfernleitung einen um 1 Meter größeren Sicherheitsabstand. Die daraus
resultierende Reduzierung der Gebäudeabmessungen wird die Grundrisse etwas
verändern, die dargestellten Nutzungen bleiben jedoch erhalten.
Zu 1d) Die Thematik des Punktes (Prüfung
weiterer Querungshilfen für den geplanten neuen Bussteig) wird auf der Seite 9 der Vorlage
Nr. 2016/1058 des Fachbereiches 66 behandelt.
Zu 1e) Prüfung
der Anbindung und damit auch Gestaltung des Platzes zwischen Forum und
Rathenaustraße mit dem Ziel einer deutlichen städtebaulichen Aufwertung des
Platzes (Anmerkung: Bei der Gelegenheit sind auch die Eingangsbereiche ins
Forum als Kongresszentrum wie auch in das Restaurant zu betrachten).
Das Forum mit
seinem derzeit eher unscheinbaren „Seiteneingang“ erfährt durch die
Ausgestaltung eines repräsentativen Vorplatzes eine deutliche Aufwertung, die
auch das Restaurant umfasst. Durch die vorgeschlagene fußläufige Öffnung der
unter dem Forum gelegenen Tiefgaragenanlagen zum neu geschaffenen Forumplatz
werden diese auch zu Bahnhofszwecken nutzbar (siehe Seite 17 in Anlage 1).
Im Rahmen einer vertiefenden Planung ist allerdings genauer zu prüfen,
ob die bislang erkennbaren Probleme in der Verkehrsabwicklung bewältigt werden
können. Dies ist grundsätzlich nur möglich, wenn
1)
eine verkehrliche Ertüchtigung durch eine neu zu bauende
Querspange im geplanten Dienstleistungszentrum zwischen der
Heinrich-von-Stephan-Straße und dem Europaring stattfindet,
2)
die aus Verkehrssicherheitsgründen problematische
Kreuzung zwischen einfahrenden Autos und dem Rad- und Fußverkehr gelöst wird
und
3)
die Ertüchtigung der bestehenden Schrankenanlage
ein schnelleres Einfahren in das Parkhaus ermöglicht, sodass der Busverkehr im
neuen Kreisel vor dem Forum nicht durch Rückstaus behindert wird.
Zu 2. Die Verwaltung wird gebeten, in
ihrer Planung zum Busbahnhof Potenzialflächen für Bebauung zu kennzeichnen.
Dies betrifft vor allem den geplanten Bau eines Hotels entlang des Europaringes,
einschließlich dessen Andienung sowie Stellplätze in der geplanten Tiefgarage.
Das neue Rahmenkonzept zeigt die
Potenzialflächen für eine zukünftige Bebauung auf den Seiten 10 ff. der Anlage
1 auf. Die Darstellung der
Bebauung im gesamten Planbereich ergibt ein Grundflächenpotenzial von ca.
14.000 m² Geschossfläche. Unter der Annahme einer 4 bis 7-geschossigen Bebauung
im Planbereich (analog Bestand) ergibt sich somit ein Geschossflächenpotenzial
von bis zu 70.000 m² Bruttogeschossfläche.
Zu 3. Die Thematik dieses Punktes (Auswirkungen
der Taktung des RRX auf den Reisebussteig) wird auf Seite 9 der Vorlage Nr. 2016/1058 des Fachbereiches
66 behandelt.
Zu 4. Die Verwaltung prüft, inwieweit
und unter welchen Voraussetzungen Fördermittel für die Entwicklung eines
städtebaulichen Gesamtkonzeptes für das benannte Areal beantragt bzw. ggfs. zur
Verfügung gestellt werden können.
Nach ersten Gesprächen mit der Bezirksregierung wird für die
Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm das Vorliegen eines Integrierten Handlungskonzeptes
analog des STEK Opladen vorausgesetzt. Die Rahmenplanung soll daher in den
nächsten 12 Monaten in dieses fachübergreifende Konzept eingearbeitet werden.
Hier plant die Verwaltung, den Förderantrag Ende 2017 einzureichen. Parallel dazu
wird die Verwaltung Möglichkeiten aufzeigen, die geplante Entwicklungsgesellschaft
so zu konzeptionieren, dass diese Gesellschaft ebenfalls an den Förderungen von
Bund und Land partizipieren kann.
Zu 5. Die Verwaltung stellt sicher,
dass Politik und Bevölkerung frühzeitig und eng in die Erarbeitung dieser
Rahmenkonzeption eingebunden werden. Im Laufe des weiteren Verfahrens werden
geeignete Informationsveranstaltungen durchgeführt.
Die
Erarbeitung eines Integrierten Handlungskonzeptes ist vom Verfahren her so
aufgebaut, dass sich die Bürgerschaft intensiv in den Planungsprozess einbringen
kann.
Ergänzungsantrag
Nr. 2015/0734 (zu
Nr. 2015/0628): Die Verwaltung wird beauftragt, in den Planungen zur
Entwicklung des Geländes Innenstadt-Ost besonderes Augenmerk auf die Belange
der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer (Wegeverbindungen erhalten und
ausbauen/Fahrradboxen/Radstation) sowie auf die Barrierefreiheit für
gehbehinderte Menschen und Mütter/Väter mit Kinderwägen zu legen.
Die Höhenlage des ZOB fällt in Zukunft vom
Niveau des Bahnhofsgebäudes im Süden zum Niveau der Rathenaustraße im Norden
ab. Hierdurch entsteht zu den Bahnsteiganlagen hin ein lang gezogener Höhenunterschied.
Es wird daher vorgeschlagen, diesen Höhenunterschied zu thematisieren und
hieraus das freiraumplanerische Element einer kombinierten Mauer-Treppenanlage
als „Bahnsteigterrasse“ zu entwickeln (siehe hierzu Seite
18 in Anlage 1).
Beschluss des Rahmenkonzeptes
und weiteres Vorgehen
Durch den intensiven
Austausch zwischen den fachlich Handelnden ist mit diesem Rahmenkonzept ein
tragfähiges und robustes Grundkonzept entstanden, das als sogenannte sonstige
städtebauliche Planung verwaltungsbindenden Charakter erhält. In den
anstehenden Prozess der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes wird
die Rahmenplanung mittels intensiver Bürgerbeteiligung zur Diskussion gestellt.
Auch der anstehende Förderantrag für Mittel der Städtebauförderung wird auf der
Grundlage dieser Rahmenplanung gestellt, um z. B. die bislang fehlenden
Mittel für die Umsetzung eines zentralen ZOB-Dachs einzuwerben.
Auf dieser Rahmenplanung kann
eine mögliche Entwicklungsgesellschaft zukünftig auch weitere Gespräche mit
potenziellen Investoren führen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1092
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Petra Cremer, FB 61, 6100
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Der Beschluss über eine Rahmenplanung für die Flächen zwischen den Bahngleisen Köln-Düsseldorf im Osten, dem Europaring im Westen, der Dhünn im Norden und der Manforter Straße im Süden entfaltet keine unmittelbaren Kosten für die Stadt Leverkusen.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
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[ja] [nein] |
Das Bürgerbeteiligungsverfahren kann erst im weiteren Verfahren
konzeptioniert werden. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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