Beschlussentwurf:
1. Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) ab:
Frau Beigeordnete Andrea Deppe.
2. Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRS:
Herrn Stadtkämmerer Frank Stein.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Gem. § 6 Abs. 2 der Satzung des Zweckverbandes VRS entsendet jedes Verbandsmitglied je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Die Stadt Leverkusen entsendet somit 2 Vertreter in die Verbandsversammlung. Diese sind vom Rat aus seiner Mitte oder aus dem Kreise der Dienstkräfte der Stadt Leverkusen zu wählen.
Als Nachfolger für Frau Beigeordnete Andrea Deppe kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nur der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.
Hinweis zum
Zweckverband NVR:
Gem. § 5 der Satzung des Zweckverbandes Nahverkehr – SPNV & Infrastruktur – Rheinland (ZV NVR) werden die Mitglieder der Verbandsversammlung durch die Verbandsversammlung des jeweiligen Trägerzweckverbandes entsandt. Je Verbandsmitglied eines Trägerzweckverbandes ist – je angefangene 100.000 Einwohner – ein Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zu entsenden. Die Mitglieder in der Verbandsversammlung des ZV NVR müssen ordentliches Mitglied der Verbandsversammlung des jeweiligen Trägerzweckverbandes sein.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass die vom Rat bestellten Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRS gleichzeitig auch Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes NVR sind.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Hohn / FB Finanzen / 2042
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Damit für die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRS die Einladung fristgerecht an das neue Mitglied, Herrn Stadtkämmerer Stein, versendet werden kann, ist es erforderlich, dass die Entscheidung über die Umbesetzung in der Ratssitzung am 02.05.2016 erfolgt und der Zweckverband über die Entscheidung rechtzeitig informiert werden kann. Für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRS ist auch eine entsprechende Beschlussfassung zur Umbesetzung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes NVR vorzubereiten.