Beschlussentwurf:
1.
Die
mit Beschluss vom 04.09.2014 zur Vorlage Nr. 2014/0103 - Beschluss zur Ziff.
1.3 der Vorlage - erfolgte Zuweisung des Restbetrages der Fördersumme, 50.000 €,
an den öffentlichen Träger zur Verwendung in städtischen
Kindertageseinrichtungen wird für das Kindergartenjahr 2016/2017 bestätigt.
2.
Zum
Ende des Kindergartenjahres 2016/2017 ist erneut zu überprüfen, ob dieser
Restbetrag auch für das folgende Kindergartenjahr dem öffentlichen Träger
zugewiesen werden kann oder ob ggfs. aufgrund veränderter Bedarfslagen diese
Mittel anderen Trägern für ihre Kindertageseinrichtungen zuzuweisen sind.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Mit Beschluss vom
04.09.2014 zur Vorlage Nr. 2014/0103 ist festgelegt worden, den jährlichen
Förderbetrag in Höhe von insgesamt 475.000 €, den das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des
Landes Nordrhein-Westfalen Leverkusen jährlich für Kindertageseinrichtungen
„mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des
Bildungsprozesses (…)“ zur Verfügung stellt, um ihre Bildungs- und
Teilhabechancen zu verbessern, wie folgt aufzuteilen:
- Von der Fördersumme 475.000 € (jährlich), mit
dem in Leverkusen Kinder in ausgewählten 19 Kindertageseinrichtungen
(25.000 € pro Einrichtung) zusätzlich geförderten werden können, erhalten
-
freie Träger 200.000 € wie vorgeschlagen für
insgesamt 8 Kindertageseinrichtungen,
-
die öffentlichen Träger 225.000 € für 9 Einrichtungen.
- Der Restbetrag von 50.000 € soll grundsätzlich
„entwicklungsoffen“ für künftige Jahre zur Verfügung stehen. Für zunächst
zwei Kindergartenjahre erhält der öffentliche Träger diesen Betrag zum
Einsatz in städtischen Kindertageseinrichtungen in besonders belasteten
Stadtteilen.
Der Beschluss beinhaltet ferner den Auftrag, zum Ende des
Kindergartenjahres 2015/2016, und danach bis zum Ende des Kindergartenjahres
2018/2019 jährlich zu überprüfen, ob diese Restmittel im Sinne des gesetzlichen
Auftrages ggfs. Einrichtungen anderer Träger zuzuleiten sind, für die,
ausgehend von den aktuelleren Entwicklungen, ein dringenderer Bedarf ermittelt
worden ist.
Im Rahmen dieser Überprüfungen ist dann auch abzuklären, ob der Träger
AWO-Kita-gGmbH auch für das jeweils kommende Kindergartenjahr keinen Bedarf
anmelden möchte. Die Überprüfung 2016 ist in Zusammenarbeit mit der
Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SBG VIII Tageseinrichtungen für Kinder erfolgt.
Die Arbeitsgemeinschaft hat sich in der Sitzung vom 12.04.2016 darauf
verständigt, dem Ausschuss vorzuschlagen, die am 04.09.2014 beschlossene
Aufteilung der Fördermittel auch für das Kindergartenjahr 2016/2017 zu
bestätigen.
Dabei wurde zugestimmt, die 2014 der Kindertageseinrichtung Auf dem End
zugewiesenen Mittel ab dem beginnenden Kindergartenjahr auf die neue Einrichtung
Masurenstraße zu übertragen (s. Anlage), damit die Fördermittel im Stadtteil
Rheindorf wegen des dortigen hohen Bedarfs verbleiben. Die AWO-Kita-gGmbH
teilte in der Sitzung mit, dass in ihren Einrichtungen für das kommende
Kindergartenjahr kein Bedarf für zusätzliche Förderungen im Sinne des Auftrages
PlusKita besteht. Im Rahmen der erneuten Überprüfung zum Ende des
Kindergartenjahres 2016/2017 soll insbesondere die Frage berücksichtigt werden,
in welchen Kindertageseinrichtungen sich bedingt durch die Aufnahme von
Flüchtlingskindern besondere erhöhte Bedarfe ergeben haben. Des Weiteren ist
der Träger AWO-Kita-gGmbH erneut zu befragen, ob er mitbeteiligt werden möchte.
Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen. Der Beschluss ist zwingende Grundlage zum weiteren Erhalt der Fördermittel.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
FB 51, H. Nieder
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Einrichtung von 19 PlusKitas
(8 Einrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe und 11 städtische
Einrichtungen) entsprechend § 16a Kinderbildungsgesetz in der Fassung des
Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer
Gesetze, beschlossen durch den Landtag am 04.06.2014. Mit Beschluss des
Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 04.09.2014 erstmalig den Trägern
zugewiesen. Überprüfung Mitte 2016.
Förderbetrag in Höhe von insgesamt 475.000 €, der zweckgebunden weiterzuleiten bzw. einzusetzen ist.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Es handelt sich hierbei um Einnahmen bzw. Ausgaben in der Produktgruppe 0605 zu den Innenaufträgen:
510006050202 (Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft)
und
510006050203 (Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Weiterleitung der Summe von 200.000 € an die betreffenden Träger.
Verwendung des Betrages von 275.000 € gem. §§ 16a und 21a KiBiz zweckgebunden für den Einsatz von pädagogischem Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |