Betreff
Förderung PlusKita gem. §16a des KiBiz
Vorlage
2016/1101
Aktenzeichen
nie
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die mit Beschluss vom 04.09.2014 zur Vorlage Nr. 2014/0103 - Beschluss zur Ziff. 1.3 der Vorlage - erfolgte Zuweisung des Restbetrages der Fördersumme, 50.000 €, an den öffentlichen Träger zur Verwendung in städtischen Kindertageseinrichtungen wird für das Kindergartenjahr 2016/2017 bestätigt.

 

2.    Zum Ende des Kindergartenjahres 2016/2017 ist erneut zu überprüfen, ob dieser Restbetrag auch für das folgende Kindergartenjahr dem öffentlichen Träger zugewiesen werden kann oder ob ggfs. aufgrund veränderter Bedarfslagen diese Mittel anderen Trägern für ihre Kindertageseinrichtungen zuzuweisen sind.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 04.09.2014 zur Vorlage Nr. 2014/0103 ist festgelegt worden, den jährlichen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 475.000 €, den das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Leverkusen jährlich für Kindertageseinrichtungen „mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses (…)“ zur Verfügung stellt, um ihre Bildungs- und Teilhabechancen zu verbessern, wie folgt aufzuteilen:

 

  1. Von der Fördersumme 475.000 € (jährlich), mit dem in Leverkusen Kinder in ausgewählten 19 Kindertageseinrichtungen (25.000 € pro Einrichtung) zusätzlich geförderten werden können, erhalten

-       freie Träger 200.000 € wie vorgeschlagen für insgesamt 8 Kindertageseinrichtungen,

-       die öffentlichen Träger 225.000 € für 9 Einrichtungen.

  1. Der Restbetrag von 50.000 € soll grundsätzlich „entwicklungsoffen“ für künftige Jahre zur Verfügung stehen. Für zunächst zwei Kindergartenjahre erhält der öffentliche Träger diesen Betrag zum Einsatz in städtischen Kindertageseinrichtungen in besonders belasteten Stadtteilen.

 

Der Beschluss beinhaltet ferner den Auftrag, zum Ende des Kindergartenjahres 2015/2016, und danach bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 jährlich zu überprüfen, ob diese Restmittel im Sinne des gesetzlichen Auftrages ggfs. Einrichtungen anderer Träger zuzuleiten sind, für die, ausgehend von den aktuelleren Entwicklungen, ein dringenderer Bedarf ermittelt worden ist.

 

Im Rahmen dieser Überprüfungen ist dann auch abzuklären, ob der Träger AWO-Kita-gGmbH auch für das jeweils kommende Kindergartenjahr keinen Bedarf anmelden möchte. Die Überprüfung 2016 ist in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SBG VIII Tageseinrichtungen für Kinder erfolgt. Die Arbeitsgemeinschaft hat sich in der Sitzung vom 12.04.2016 darauf verständigt, dem Ausschuss vorzuschlagen, die am 04.09.2014 beschlossene Aufteilung der Fördermittel auch für das Kindergartenjahr 2016/2017 zu bestätigen.

 

Dabei wurde zugestimmt, die 2014 der Kindertageseinrichtung Auf dem End zugewiesenen Mittel ab dem beginnenden Kindergartenjahr auf die neue Einrichtung Masurenstraße zu übertragen (s. Anlage), damit die Fördermittel im Stadtteil Rheindorf wegen des dortigen hohen Bedarfs verbleiben. Die AWO-Kita-gGmbH teilte in der Sitzung mit, dass in ihren Einrichtungen für das kommende Kindergartenjahr kein Bedarf für zusätzliche Förderungen im Sinne des Auftrages PlusKita besteht. Im Rahmen der erneuten Überprüfung zum Ende des Kindergartenjahres 2016/2017 soll insbesondere die Frage berücksichtigt werden, in welchen Kindertageseinrichtungen sich bedingt durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern besondere erhöhte Bedarfe ergeben haben. Des Weiteren ist der Träger AWO-Kita-gGmbH erneut zu befragen, ob er mitbeteiligt werden möchte.

 

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen. Der Beschluss ist zwingende Grundlage zum weiteren Erhalt der Fördermittel.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: FB 51, H. Nieder

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Einrichtung von 19 PlusKitas (8 Einrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe und 11 städtische Einrichtungen) entsprechend § 16a Kinderbildungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze, beschlossen durch den Landtag am 04.06.2014. Mit Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 04.09.2014 erstmalig den Trägern zugewiesen. Überprüfung Mitte 2016.

 

Förderbetrag in Höhe von insgesamt 475.000 €, der zweckgebunden weiterzuleiten bzw. einzusetzen ist.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Es handelt sich hierbei um Einnahmen bzw. Ausgaben in der Produktgruppe 0605 zu den Innenaufträgen:

 

510006050202 (Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft)

und

510006050203 (Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Weiterleitung der Summe von 200.000 € an die betreffenden Träger.

Verwendung des Betrages von 275.000 € gem. §§ 16a und 21a KiBiz zweckgebunden für den Einsatz von pädagogischem Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]