Betreff
Schuldnerberatung in Leverkusen
Vorlage
2016/1114
Aktenzeichen
Dez.III-50-501-VO
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Der Bericht über die geleistete Arbeit im Bereich Schuldnerberatung wird zur Kenntnis

genommen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Mit der Vorlage R 117/16. TA vom 07.03.2005 wurde die Verwaltung beauftragt mit den Schuldnerberatungsstellen Verträge abzuschließen, in denen die Arbeitsverteilung, Finanzierung und die Wirkungen der Arbeit geregelt werden.

Durch eine Kooperation der Schuldnerberatungsstellen mit der Arbeitsgemeinschaft Leverkusen (AGL) und der Stadtverwaltung Fachbereich Soziales soll nicht nur ein intensiver Austausch über den Beratungsstand stattfinden, sondern auch die Wirkungen der Schuldnerberatung in Qualitätszirkeln laufend beobachtet und weiterentwickelt werden.

Im April 2005 wurden mit den drei vorhandenen Schuldnerberatungsstellen

  • Sozialdienst Kath. Männer
  • Diakonisches Werk
  • Arbeiterwohlfahrt

Wirkungsvereinbarungen abgeschlossen.

 

Aktueller Anlass

 

Gem. § 5 der Wirkungsvereinbarungen ist zwischen den Schuldnerberatungsstellen und der Stadt ein regelmäßiges Berichtswesen vorgegeben.

Über die aktuelle Entwicklung der Arbeit soll jährlich dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren berichtet werden.

 

In diesem Jahr steht im Vordergrund:

 

  • gemeinsamer Jahresbericht der Schuldnerberatung in Leverkusen
  • Schuldenprävention

 

In der Sitzung wird von den Schuldnerberatungsstellen ein mündlicher Bericht zur Tätigkeit erstattet. Es werden zum gesamten Bereich Schuldnerberatung Fragen beantwortet und Anregungen entgegengenommen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Groll / FB 50 / Tel.: 50 36

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]