Betreff
Gutachten zu Gefahrguttransporten im Autobahntunnel im Bereich der heutigen A1-Stelze
Vorlage
2016/1122
Aktenzeichen
60-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen sieht die Notwendigkeit, die vorhandenen Planungen zu Gefahrguttransporten in einem möglichen Autobahntunnel im Bereich der heutigen A1-Stelze dahingehend zu begleiten, dass die notwendigen Bedingungen aufgezeigt werden, unter denen die auftretenden Gefahrguttransporte durch eine Tunnellage im Bereich der heutigen Stelzenautobahn uneingeschränkt möglich sind.

 

2. Diese Begleitung umfasst zum einen die Evaluierung der vorhandenen Planungsprämissen und zum anderen Fragen zu baulichen Optimierungen möglicher Tunnelvarianten entsprechend den Bedingungen der Begründung dieser Vorlage.

 

3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Beauftragung vorzunehmen.

 

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die sich aus dem Gutachten ergebenden Erkenntnisse dem Rat vorzustellen und in den laufenden Planungsprozess von Straßen.NRW einzubringen.

 

5. Die notwendigen Haushaltsmittel für ein Auftragsvolumen von max. 100.000 € sind aus dem Gesamthaushalt bereitzustellen.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                   In Vertretung

Richrath                                     Stein                                 Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 29.02.2016 mehrheitlich den folgenden Beschluss zum Antrag Nr. 2016/0952 gefasst:

 

Zur Beurteilung, inwiefern Gefahrguttransporte durch einen Autobahntunnel im Bereich der heutigen A1-Stelze geführt werden können, wird die Verwaltung beauftragt, die Kosten für ein eigenes Gutachten zu ermitteln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen, ob die Stadt Leverkusen ein eigenes Gutachten in Auftrag geben soll.

 

Diesem Beschluss ist eine Anregung des Dialogforums in dessen Treffen am 28.01.2016 vorausgegangen, in dem das Dialogforum der Stadt empfohlen hat, mit der Fragestellung „Vom Ziel denken: Wie können Gefahrguttransporte bei einer Tunnellösung abgewickelt werden?“ ein Gutachten zu beauftragen.

 

Aus der sich aus dem o. g. Ratsbeschluss und der Empfehlung des Dialogforums ergebenen Aufgabenstellung hat die Verwaltung in Gesprächen mit verschiedenen Ingenieurbüros eine operable Definition eines Leistungsumfangs ermittelt. Es hat sich letztlich gezeigt, dass aufgrund dieser Problematik es nicht möglich war, ein abgeschlossenes Leistungsspektrum zu destillieren.

 

Zudem zeigte sich, dass aufgrund der spezialisierten Aufgabenstellung die Anzahl der infrage kommenden Büros vergleichsweise beschränkt ist. Darüber hinaus wurde durch einige angefragte Ingenieurbüros teils das Problem thematisiert, dass Straßen.NRW selbst Kunde der Büros ist und insofern ggf. strategische Probleme der Büros bei Auftragsübernahme entstehen könnten.

 

Angebotseinholung:

 

Die Verwaltung hat letztlich insgesamt sechs Ingenieurbüros um konkrete Angebote für die vom Rat beschlossene Aufgabenstellung angefragt. Hiervon haben drei Ingenieurbüros konkrete Angebote abgegeben.

 

Der Abfrage lagen die von Straßen.NRW veröffentlichten Unterlagen zum 2. Abschnitt zugrunde. Diese Unterlagen wurden den Büros zur Verfügung gestellt:

 

- Machbarkeitsstudie zum 2. Abschnitt,

- Anlagen Kategorisierung von Gefahrguttransporten,

- Zulässigkeit Gefahrguttransporte Tunnel Leverkusen.

 

Auf dieser Datenbasis wurden die Büros unter Berücksichtigung des Wortlautes des Ratsbeschlusses aufgefordert zu untersuchen, was notwendig ist, um eine Tunnellösung bei Beibehaltung der vorhandenen Gefahrguttransporte möglich zu machen. Die angefragten Büros haben sich letztlich zu einer stufenweisen bzw. modularen Angebotsabgabe entschieden, um den Umfang der nachgefragten Leistung variabel anpassen zu können.

 

Auf dieser Grundlage wurden mit den Büros Systematisierungen und Konkretisierungen der zu beauftragenden Aufgabenstellung besprochen. Es hat sich gezeigt, dass eine modulare Begutachtung den Ratsauftrag erfüllen kann.

 

Zum einen wurde vorgeschlagen, die vorliegende beschränkende Klassifizierung des Gefahrguttransportes dahingehend zu begutachten, inwieweit die angenommenen Parameter den bestehenden Beurteilungsspielraum über das notwendige Maß hinaus beeinträchtigen.

 

Hierfür wird ein Kostenrahmen von 33.300 € bis 75.000 € von den Büros angeboten.

 

Zum anderen hat sich gezeigt, dass der aktuelle Planungsstand zu einem Tunnel planungsbedingt noch nicht alle möglichen baulichen und konstruktiven Optimierungen beinhaltet. Auch an dieser Stelle könnten entsprechende Umplanungen ggf. zu einer günstigeren Risikoeinschätzung und damit besseren Klassifizierung der Gefahrguttransporte führen.

 

Für diese Untersuchungen sind allerdings großteils umfassende und aufwendige 3D-Modellierungen und Berechnungen mit dem entsprechenden zusätzlichen finanziellen Aufwand notwendig.

 

Entscheidungsvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, zur Beurteilung der Frage, inwiefern Gefahrguttransporte durch einen Autobahntunnel im Bereich der heutigen A1-Stelze geführt werden können, ein eigenes Gutachten zu beauftragen.

 

Es hat sich gezeigt, dass die vorgenommene Klassifizierung auf diversen Stellschrauben beruht, die bei einer detaillierteren Betrachtung ggf. zu einer Neubewertung der Gefährdungssituation führen können.

 

Im Rahmen des installierten Kommunikationsprozesses für den Autobahnausbau war es bisher Zielsetzung, durch einen intensiven Dialog die Interessen der Stadt Leverkusen bei den für den Ausbau zuständigen Stellen bei Bund und Land zu platzieren. Vor diesem Hintergrund erscheint es bei der Frage, inwieweit ein Tunnel ohne Einschränkungen realisierbar ist, sinnvoll, mögliche Verbesserungspotentiale bei der Tunnelklassifizierung durch einen anerkannten Gutachter zu gewichten. Aufgrund dieser Überlegung möchte die Verwaltung neben der reinen Einschätzung der fachlichen Arbeit auch die Frage der darauf folgenden Vertretung der Argumente im Planungsprozess als Entscheidungskriterium berücksichtigen.

 

Zudem wird vorgeschlagen, nicht nur eine reine Schlüssigkeitsprüfung der bereits vorhandenen Unterlagen zu beauftragen, sondern auch bautechnische und betriebliche Optimierungsmöglichkeiten in die Betrachtung einzubeziehen.

 

Da die Honorarforderungen für diese erweiterte Beauftragung je nach zu wählendem Umfang sich schnell deutlich erweitern würden, wird vorgeschlagen, einen Höchstbetrag von 100.000 € festzuschreiben. Die zu prüfenden Aspekte sind von den Büros in enger Abstimmung mit der Verwaltung festzulegen. Obwohl konkrete Zahlen seitens der Büros an dieser Stelle nicht genannt wurden, haben die geführten Gespräche gezeigt, dass auch mit dem genannten Höchstbetrag eine fundierte und weiterführende Expertise zu erwarten ist.

 

Im Rahmen des installierten Kommunikationsprozesses für den Autobahnausbau soll es Zielsetzung sein, durch einen intensiven Dialog die Interessen der Stadt Leverkusen bei den für den Ausbau zuständigen Stellen zu platzieren. Dabei soll das Gutachten eine entsprechende Argumentationshilfe liefern.

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine solche Beauftragung unter den genannten Prämissen vorzunehmen. Der Rat wird kurzfristig über die erfolgte Beauftragung über z.d.A.: Rat informiert.

 

Die sich ergebenden Erkenntnisse werden dem Rat und dem Dialogforum präsentiert.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / Büro 60 / 88 56

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Beauftragung eines solchen Gutachtens ist in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2016 explizit nicht berücksichtigt.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel werden überplanmäßig auf Finanzstelle PN9960, Finanzposition 720000 beim Büro Baudezernat bereitgestellt. Deckungsmittel werden durch den Fachbereich Finanzen bei der Produktgruppe 1505 zur Verfügung gestellt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

60 – Büro Baudezernat, Herr Bosbach

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Im Rahmen dieser Vorlage ist keine über das bereits installierte städtische Kommunikationskonzept für den Autobahnausbau hinausgehende Bürgerbeteiligung erforderlich.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Es besteht ein besonderes Interesse, die Auffassung der Stadt Leverkusen in den externen Planungsprozess für den Autobahnausbau zur Geltung zu bringen. Hierfür ist es notwendig, Sachargumente möglichst frühzeitig gegenüber der Planungsbehörde zu artikulieren. Hierzu soll die Beauftragung des Gutachtens dienen.

 

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Beauftragung in der nächstmöglichen Ratssitzung zu beschließen.