Betreff
Ordnungsdienst der Stadt Leverkusen
- Bürgerantrag vom 20.05.16
Vorlage
2016/1127
Aktenzeichen
011-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag unter Berücksichtigung der bestehenden Zusammenarbeit der Stadt mit einem privaten Sicherheitsdienst und der Polizei sowie der hohen Kosten für einen städtischen Ordnungsdienst ab.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 20.05.2016 (s. Anlage 1) beantragt der Petent, dass die Stadt Leverkusen einen eigenen Ordnungsdienst einführt, der 24 Stunden täglich für die Bürger erreichbar und im Einsatz ist. Er soll vornehmlich an sozialen Brennpunkten, wie etwa der Bahnhofstraße in Opladen, in öffentlichen Parks und Grünflächen sowie im Umkreis von Tankstellen und Geschäften, die nach 20:00 Uhr alkoholische Getränke verkaufen, eingesetzt werden. Dazu soll der Vertrag der Stadt Leverkusen mit dem privaten Ordnungsdienst gekündigt werden. Außerdem soll die Verwaltung Vorschläge erarbeiten, um die entstehenden Kosten an anderer Stelle im Verwaltungshaushalt einzusparen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 3 beigefügt.

 

Erfahrungsgemäß entsteht nicht zu jeder Tages- und Jahreszeit die gleiche Anzahl an Problemen, die Einsätze eines Ordnungsdienstes erfordern. Diese sind vielmehr von Veranstaltungen, Jahreszeit, Witterung und weiteren Faktoren abhängig. Aus diesem Grund wurde vom Rat der Stadt Leverkusen in seinen Sitzungen am 23.06.08 (Vorlage Nr. R 1212/16. TA) und 27.04.09 (Vorlage Nr. R 1542/16. TA) die Einrichtung eines privaten Sicherheitsdienstes beschlossen. Mit diesem hat die Verwaltung die Möglichkeit, die Mitarbeiter flexibel einzusetzen.

 

Der von der Stadt beauftragte und vom Fachbereich Recht und Ordnung in die ordnungsrechtlichen Tätigkeiten eingearbeitete private Ordnungsdienst unterstützt diesen bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Ziel ist es hierbei, durch erkennbare Präsenz im öffentlichen Raum das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und parallel durch strategische und operative Koordination von Ordnungsbehörde und Polizei eine Verbesserung der objektiven Sicherheitslage zu bewirken. Dazu gehören unter anderem das Einschreiten bei Vandalismus, Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen, Ruhestörungen und Badeverbot.

 

Die bisherigen Erfahrungen mit privaten Sicherheitsdiensten können als durchweg gut bezeichnet werden. Dies bezieht sich insbesondere sowohl

 

- auf eine seitens der Bürgerschaft grundsätzlich vorhandene Akzeptanz gegenüber den bisher beauftragten privaten Sicherheitsdiensten,

 

- als auch auf die Unterstützung der Ordnungsbehörde innerhalb und außerhalb der regulären Dienstzeiten.

 

Somit werden durch den privaten Ordnungsdienst gerade im Bereich der Lärmbeschwerden bezüglich einiger weniger Gastronomiebetriebe zuverlässige Erkenntnisse erlangt, die bei Bedarf auch für die Einleitung und Durchführung von Bußgeldverfahren verwendet werden. 

 

Das vereinbarte Jahreskontingent an personellem Umfang beträgt ca. 6.500 Mannstunden, die bei entsprechendem Arbeitsanfall in begrenztem Umfang auch kurzfristig nach oben angepasst werden können. Dabei bestreifen von Sonntag bis Donnerstag grundsätzlich zwei und Freitag bis Samstag vier Mitarbeiter das Stadtgebiet. Die täglichen Einsatzzeiten unterscheiden sich grundsätzlich von Wochentag zu Wochentag, wobei Freitag und Samstag eine Bestreifung vom frühen Abend bis zum nächsten Morgen um 2 Uhr stattfindet.

 

Die Kosten für den privaten Sicherheitsdienst liegen bei ca. 140.000 € jährlich (hierbei wird dem privaten Anbieter nur die Anwesenheit der Mitarbeiter bezahlt, Urlaubs- und Krankheitsausfälle werden nicht berücksichtigt).

 

Außerdem besteht zwischen der Stadt Leverkusen und der Polizei Köln eine Ordnungspartnerschaft, auf deren Grundlage zurzeit mindestens alle zwei Wochen am Wochenende in den Nachtstunden gemeinsame Jugendschutz- und Gaststättenkontrollen durchgeführt werden. Auch bei besonderen Großereignissen, werden gemeinsam Einsätze geplant und durchgeführt.

 

Die Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes, der täglich 24 Stunden im Einsatz wäre, würde bei einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden und einem Dreischichtbetrieb mit minimal jeweils zwei Personen pro Schicht sowie zwei Einsatzleitern Personalkosten in Höhe von mehr als 3,35 Millionen Euro jährlich bedeuten (siehe Berechnung aus dem Jahr 2012 in der Anlage 2 zur Vorlage).

 

Aufgrund der seit 2012 vorgenommenen Tarifabschlüsse wäre dieser Betrag noch höher anzusetzen, zudem könnten die angenommenen zwei Personen je Schicht nur immer an einer Stelle im Stadtgebiet kontrollieren, sodass der Bedarf an zusätzlichen Personen noch zu berücksichtigen wäre. Ein Betrag in dieser Höhe kann an anderen Stellen im Verwaltungshaushalt nicht eingespart werden.