Betreff
Auslaufende Auflösung der GGS Brüder-Grimm-Schule
Vorlage
0370/2010
Aktenzeichen
225-Oe
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.          Die GGS Brüder-Grimm-Schule wird ab 01.08.2010 auslaufend aufgelöst.

2.        Die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) ist einzuholen.

gezeichnet:
Buchhorn                                                        Adomat

 

Begründung:

 

Aktuell werden an der GGS Brüder-Grimm-Schule 103 Schülerinnen und Schüler in fünf Klassen beschult (siehe Anlage 1). Zum Schuljahr 2009/10 wurden 14 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Die Bildung einer Eingangsklasse mit 20 Schülerinnen und Schülern kam nur dadurch zustande, dass 6 Kinder das erste Schuljahr wiederholen müssen. Zum Schuljahr 2010/2011 wurden lediglich 6 Kinder angemeldet.

 

Nach der Schülerzahlenprognose bis zum Schuljahr 2014/15, basierend auf dem durchschnittlichen Elternwahlverhalten der letzten drei Jahre (siehe Anlage 1), werden zukünftig nicht mehr als 13 Kinder jährlich erwartet.

 

Schulträger sind gemäß § 78 Abs. 4 SchulG verpflichtet, Schulen fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist. Ein Bedürfnis besteht, wenn die Schule im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erforderlich ist, damit das Bildungsangebot der Schulform in zumutbarer Entfernung wahrgenommen werden kann.

 

Die Mindestgröße einer Grundschule zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Unterrichtes liegt gemäß § 6 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG bei 18 Schüler/innen/Jahrgang. Die Schulleitung kann ausnahmsweise eine Klassenmindestgröße von 15 Schülerinnen/Schülern zulassen, wenn die Kinder eine Grundschule derselben Schulart nicht in zumutbarer Weise erreichen können.

 

Zusätzlich ist die Anforderung des § 82 Abs. 2 SchulG einzuhalten, wonach eine Grundschule mindestens einzügig geführt werden muss.

 

Die GGS Brüder-Grimm-Schule erreicht mit 6 Anmeldungen zum Schuljahr 2010/11 nicht mehr die zur Fortführung notwendige Schülerzahl.

 

Auch zukünftig ist mit höchstens 13 Anmeldungen nicht mehr die für die Bildung einer Klasse erforderliche Schülerzahl vorhanden.

Berücksichtigt wurde hierbei die Entwicklung der Übergangswohnheime für Spätaussiedler und Flüchtlinge an der Sandstraße und der Hermann-Löns-Straße. Die Belegungszahlen in den Objekten sind in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Dies liegt zum einen an den rückläufigen Zuwanderungszahlen (der Zuzug von Spätaussiedlern ist praktisch versiegt, die Zahl der Flüchtlinge ist zurückgegangen), zum anderen an dem Bestreben, die Bewohner möglichst kurzfristig in den normalen Wohnungsmarkt zu integrieren. Mit Stichtag 01.08.09 waren 27 grundschulpflichtige bzw. grundschulpflichtig werdende Kinder im Alter von 0 – 10 Jahren untergebracht, die im Zeitraum 01.08.1999 -31.07.2009 geboren wurden. Pro Jahrgang werden damit durchschnittlich drei Kinder aus den Übergangswohnheimen schulpflichtig.

Aufgrund der derzeitigen und zukünftigen Anmelde- und Klassenzahlen besteht kein Bedürfnis zur Erhaltung der GGS Brüder-Grimm-Schule. Es besteht daher die Verpflichtung, die Schule aufzulösen.

 

Eltern, die für ihr Kind eine Gemeinschaftsgrundschule wünschen, können an der nächstgelegenen Schule, der GGS Herzogstraße, anmelden. Die GGS Herzogstraße ist aufnahmefähig.

 

Die Aufnahme an einer katholischen Schule kann an der KGS Remigiusschule erfolgen, die in einem Gebäude mit der GGS Brüder-Grimm-Schule untergebracht ist. Die KGS Remigiusschule nimmt nicht katholische Schülerinnen und Schüler auf. Aktuell sind an der Schule neben 58 katholischen Kindern 22 evangelische Kinder, 10 Kinder ohne Bekenntnis und 14 islamische Kinder angemeldet, darunter sechs Kinder aus dem Kongo, ein Kind aus Nigeria und ein Kind aus Guinea, die dem katholischen Bekenntnis angehören.

 

Die Schule betreibt aktiv Integration und hat hierzu ein Konzept zur „Schulentwicklung und Integration der Schulen KGS Remigiusschule und GGS Brüder-Grimm-Schule“ (siehe Anlage 2) erarbeitet. Dieses Konzept ist mit dem Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Goudoulakis am 17.02.10 erörtert und einvernehmlich gebilligt worden. Aufgrund dieses Konzeptes wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen Integrationsrat, der Regionalen Arbeitsstelle zur Ausländerförderung, Schulen, Schulaufsicht und Schulträger geschlossen, die die bestmögliche Förderung und Integration der Kinder mit Migrationshintergrund garantieren soll.

 

Die Auflösung einer Schule ist als letzte Möglichkeit in Betracht zu ziehen. Andere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Schule scheiden aus, da die Schule auch in einer anderen Organisationsform nicht die erforderliche Mindestschülerzahl erreicht.

Die Schulkonferenz der GGS Brüder-Grimm-Schule hat am 24.09.09 beschlossen, den Rat der Stadt Leverkusen dringend zu bitten, die auslaufende Auflösung der GGS Brüder-Grimm-Schule zum Schuljahr 2010/2011 vorzunehmen (siehe Anlage 3).

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Ein Ratsbeschluss ist im jetzigen Turnus erforderlich, um die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler, die nicht an der GGS Brüder-Grimm-Schule aufgenommen werden können, zu regeln.