- Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung)
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen I/B) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange:
I/B 1 Landesbetrieb Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Rhein-Berg
Albertstraße 22
51643 Gummersbach
I/B 2 Westnetz GmbH
Florianstraße 15-21
44139 Dortmund
I/B 3 Deutsche Telekom Technik GmbH
Postfach 10 07 09
44782 Bochum
I/B 4 PLEdoc GmbH
Postfach 12 02 55
45312 Essen
I/B 5 Amprion GmbH
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
I/B 6 Telefónica Germany GmbH
& Co. OHG
Transport / IP & Optical Network
Überseering 33a
22297 Hamburg
I/B 7 Vodafone GmbH
D2-Park 5
40878 Ratingen
I/B 8 Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co. KG
Overfeldweg 23
51371 Leverkusen
I/B 9 Telefónica Germany GmbH
& Co. OHG
Richtfunkplanung
Rheinstraße 15
14513 Teltow
I/B 10 IHK Köln
Geschäftsstelle
Leverkusen/Rhein-Berg
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
I/B 11 Unitymedia NRW GmbH
Postfach 10 20 28
34020 Kassel
2. Der Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath" 1. Änderung (Anlage 4 der Vorlage), bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Anlage 5 der Vorlage) wird mit redaktionellen Änderungen gemäß § 10 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in Verbindung mit
· der Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548),
und
· § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2014 (GV. NRW S. 294),
sowie
· § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW S. 496),
als Satzung beschlossen.
3. Die als Anlage 5 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath" setzt den Trassenverlauf der „Neuen Bahnallee“ als direkte Nord-Süd-Verbindung zwischen Rat-Deycks-Straße/Rennbaumstraße (L 219) und Fixheider Straße (L 288), parallel zu den Bahngleisen, fest.
Planungsanlass und
Ziel der Planung
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes betrifft die Situation des Anschlusses der „Neuen Bahnallee“ an die Fixheider Straße (L 288), von der eine in Richtung Westen hochführende Rampe ursprünglich in einen auf der Robert-Blum-Straße geplanten Kreisverkehr führen sollte. Mangels Flächenverfügbarkeit lässt sich ein Kreisverkehr mit der erforderlichen Zufahrtsrampe nicht umsetzen, weshalb eine Änderung der Verkehrsplanung erfolgt. Nunmehr ist zum Anschluss der Ausfahrt von der L 288 mit Anbindung an die Robert-Blum-Straße anstelle eines Kreisverkehrs ein mit Lichtsignalen (Ampeln) gesteuerter Knotenpunkt vorgesehen.
Durch den geplanten Anschluss sind Umbaumaßnahmen im Bereich der Landesstraße L 288 (Fixheider Straße) erforderlich. Die Planung ist vom Grundsatz her auf der Basis einer Konzeptplanung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgestimmt worden. Eine fachspezifische Prüfung ist im Rahmen der weiteren Ausbauplanung erforderlich.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III erfolgt eine Anpassung der planungsrechtlich festzusetzenden Straßenverkehrsfläche.
Verfahrensstand
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen hat am 01.02.2016
die Aufstellung sowie die öffentliche Auslegung zur
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III "Opladen -
nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath" beschlossen
(Vorlage Nr. 2015/0886).
Die öffentliche Auslegung der
1. Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 208 A/II, III einschließlich der
Begründung inklusive einer Betrachtung der Umweltbelange erfolgte im Zeitraum
vom 06.04.2016 bis einschließlich 11.05.2016 durch Aushang im
Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen, Elberfelder Haus, Hauptstraße 101. Des
Weiteren wurden Gutachten zu den Themen Verkehr und Immissionen offen gelegt.
Parallel erfolgte die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Stellungnahmen
Öffentlichkeit
Vonseiten der Öffentlichkeit
sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen.
Stellungnahmen Behörden
und Träger öffentlicher Belange
Die in der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen betrafen im Wesentlichen Hinweise zum
Abstimmungsbedarf bzgl. der Ausführungsplanung zur verkehrlichen Anbindung an
die Fixheider Straße durch den Straßenbaulastträger (Straßen.NRW). Des Weiteren
wurde über eine stillgelegte Ferngasleitung sowie über eine Richtfunkstrecke
informiert.
Vom Fachbereich Umwelt (FB 32)
erfolgte der Hinweis, dass eine teilweise im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes verbliebene Kennzeichnung einer Fläche, deren Böden erheblich
mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (gemäß § 9 Abs. 5 BauGB),
entsprechend dem Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss entfallen kann. Für solche
mit Aufschüttungen verbundenen Straßenflächen, für die kein konkreter
Altlastenverdacht besteht, kann jedoch der grundsätzliche Hinweis im
Bebauungsplan mit aufgeführt werden, dass für diese Flächen Bodenbelastungen
nicht ausgeschlossen werden können.
Planänderungen zum
Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplanentwurf zum
Satzungsbeschluss wurde gegenüber dem Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Auslegung in folgenden Punkten redaktionell angepasst:
- eine teilweise im Plan verbliebene Kennzeichnung gemäß § 9
Abs. 5 BauGB aus dem ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III
wurde entfernt,
- die stillgelegte Ferngasleitung wurde als zeichnerischer und
textlicher Hinweis in den Bebauungsplan mit aufgenommen,
- im Hinblick auf die Aufschüttungen im Bereich der Straßenflächen
wurde ein textlicher Hinweis zu Maßnahmen zum Bodenschutz in den
Bebauungsplan mit aufgenommen.
Da die o. g. Anpassungen
lediglich zusätzliche Hinweise sowie die Entfernung einer im Plan verbliebenen
Kennzeichnung betreffen, ist eine erneute Offenlage des Bebauungsplanes nicht
erforderlich und der Satzungsbeschluss kann erfolgen.
Hinweis:
Der Bebauungsplan in Originalgröße
(Anlage 3.2 der Vorlage) wird nur im Ratsinformationssystem bereit gestellt und
nicht mit der Vorlage gedruckt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Bebauungsplan: Herr Hennecke / FB 61 / 6135
Kosten- und Finanzierungsplan: Frau Rottes / nbso / 6191
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind
aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung erforderlich ist
(§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die
Verpflichtung zur Planung.
Mit diesem Bebauungsplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung städtischer Verkehrsinfrastruktur auf den Flächen der nbso/Westseite geschaffen. Das Planverfahren zum Projekt „neue bahnstadt opladen/Westseite“ ist im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen am 14.10.2013 beschlossenen Arbeitsprogrammes „Verbindliche Bauleitplanung 2013/2014" (Vorlage Nr. 2013/2013) als TOP-Projekt enthalten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
siehe Kosten- und Finanzierungsplan zur Gesamtmaßnahme der nbso GmbH
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Nach Angaben der nbso GmbH werden durch die mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten der Verkehrsführung sich die Gesamtkosten zur Erstellung der Verkehrsfläche „Neue Bahnallee“ (ca. 9,19 Mio. €) nicht wesentlich verändern.
Nach Angaben der nbso GmbH sind für die jährlichen Wartungs- und Betriebskosten im Verkehrsbereich (Signalanlagen) 3.500,00 € zu veranschlagen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)
Satzungsbeschluss |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
nein |
nein |
nein |