Betreff
Optimierungspotenziale der KulturStadtLeverkusen (KSL)
Vorlage
2016/1152
Aktenzeichen
01-010-KSL-jo
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt das Angebot des Museumsverein Morsbroich vom 17. Juni 2016 an, für das Schloß und Museum Morsbroich einschließlich der entsprechenden Liegenschaften bis zum 31. Dezember 2017 ein Standortentwicklungsprojekt unter den in dem beigefügten Schreiben (Anlage) genannten Vorgaben aufzustellen und zu finanzieren.

 

Der Ratsauftrag an die Verwaltung, zum Abschlussbericht „Optimierungspotenziale der KulturStadtLeverkusen (KSL)“ der KPMG einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen, wird im Rahmen eines Moratoriums bis zur Entscheidung des Rates über die aus dem Standortentwicklungsprojekt entwickelten Vorschläge ausgesetzt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 29. Februar 2016 einstimmig den im Auftrag der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) erstellten Abschlussbericht der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Thematik „Optimierungspotentiale der KulturStadtLev (KSL)“ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, diesen auszuwerten und dem Rat für seine Sitzung am 27.06.2016 einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen.

 

Dafür ist u.a. eine Arbeitsgruppe aus den kulturpolitischen und finanzpolitischen Sprechern der Ratsfraktionen gebildet worden. Über eine Onlineabfrage auf der städtischen Homepage haben die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit erhalten, sich mit ihren Vorschlägen an diesem Prozess zu beteiligen.

 

In diesem Zusammenhang haben Kontakte des Oberbürgermeisters nunmehr zu der Initiative des Museumsverein Morsbroich geführt, der sich mit Schreiben vom 17. Juni 2016 an die Stadt gewandt hat.

 

Er unterbreitet darin „einen konstruktiven und umfassend ermittelten und begründeten Vorschlag mit dem Ziel, einerseits die Aufrechterhaltung nicht nur des Museums Morsbroich, sondern auch der Liegenschaft Schloss Morsbroich nachhaltig zu sichern, andererseits aber auch die aktuelle wirtschaftliche Bedrängnis unserer Stadt zu reduzieren“.

 

Kernpunkte des Vorschlags sind:

-       Der Vorschlag stammt von einem in Leverkusen ansässigen Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck die Förderung und finanzielle Unterstützung des Museums ist;

-       Der Museumsverein Morsbroich trägt alle administrativen, personellen sowie sächlichen Ressourcen und finanziert das Projekt komplett selbst;

-       Der Museumsverein Morsbroich bildet ein operatives Projektteam, das dem Rat und den zu beteiligenden Gremien im 4. Quartal 2017 dokumentierte und begründete Vorschläge vorlegt;

-       Über den Oberbürgermeister erhalten Rat und Verwaltung regelmäßige „Quartalsberichte“;

-       Der Museumsverein Morsbroich geht davon aus, dass bis dahin keine irreversiblen Fakten geschaffen werden, die diesem Vorschlag entgegenstehen;

-       Die abschließende Entscheidung trifft der Rat.

 

Der Museumsverein Morsbroich zeigt mit diesem Vorschlag, sich in den Prozess zur nachhaltigen Sicherung von Museum und Schloß Morsbroich mit persönlichem Einsatz seiner Mitglieder und deren Spendenbereitschaft einzubringen, bürgerschaftliches Engagement im besten Wortsinn.

 

Nach Ansicht der Verwaltung rechtfertigt dieser interessante Vorschlag, den begonnenen Prozess durch ein entsprechendes Moratorium zu unterbrechen und die Chance für einen besseren Weg zu nutzen.

 

Da die Verwaltung diesen Prozess nach wie vor als Einheit versteht, wird sie für die übrigen im KPMG-Bericht angesprochenen „Optimierungspotenziale der KulturStadtLeverkusen (KSL)“ während der Zeit des Moratoriums zwar weiter am Ratsauftrag arbeiten, Entscheidungsvorschläge jedoch grundsätzlich erst im Gesamtzusammenhang unterbreiten.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

Ralf Johanns, Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, 406-8803

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]

[ja]   [nein]

[ja]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um mit der Umsetzung des Projektes zügig zu beginnen, sollte der Rat sich hierzu in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause positionieren.