Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt das Angebot des Museumsverein Morsbroich vom 17. Juni 2016 an, für das Schloß und Museum Morsbroich einschließlich der entsprechenden Liegenschaften bis zum 31. Dezember 2017 ein Standortentwicklungsprojekt unter den in dem beigefügten Schreiben (Anlage) genannten Vorgaben aufzustellen und zu finanzieren.
Der Ratsauftrag an die Verwaltung, zum Abschlussbericht „Optimierungspotenziale der KulturStadtLeverkusen (KSL)“ der KPMG einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen, wird im Rahmen eines Moratoriums bis zur Entscheidung des Rates über die aus dem Standortentwicklungsprojekt entwickelten Vorschläge ausgesetzt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 29. Februar 2016 einstimmig den im Auftrag der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) erstellten Abschlussbericht der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Thematik „Optimierungspotentiale der KulturStadtLev (KSL)“ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, diesen auszuwerten und dem Rat für seine Sitzung am 27.06.2016 einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen.
Dafür
ist u.a. eine Arbeitsgruppe aus den kulturpolitischen und finanzpolitischen
Sprechern der Ratsfraktionen gebildet worden. Über eine Onlineabfrage auf der
städtischen Homepage haben die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit erhalten,
sich mit ihren Vorschlägen an diesem Prozess zu beteiligen.
In
diesem Zusammenhang haben Kontakte des Oberbürgermeisters nunmehr zu der
Initiative des Museumsverein Morsbroich geführt, der sich mit Schreiben vom 17.
Juni 2016 an die Stadt gewandt hat.
Er
unterbreitet darin „einen konstruktiven und umfassend ermittelten und begründeten
Vorschlag mit dem Ziel, einerseits die Aufrechterhaltung nicht nur des Museums
Morsbroich, sondern auch der Liegenschaft Schloss Morsbroich nachhaltig zu sichern,
andererseits aber auch die aktuelle wirtschaftliche Bedrängnis unserer Stadt zu
reduzieren“.
Kernpunkte
des Vorschlags sind:
- Der Vorschlag stammt
von einem in Leverkusen ansässigen Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck die
Förderung und finanzielle Unterstützung des Museums ist;
- Der Museumsverein
Morsbroich trägt alle administrativen, personellen sowie sächlichen Ressourcen
und finanziert das Projekt komplett selbst;
- Der Museumsverein
Morsbroich bildet ein operatives Projektteam, das dem Rat und den zu
beteiligenden Gremien im 4. Quartal 2017 dokumentierte und begründete
Vorschläge vorlegt;
- Über den
Oberbürgermeister erhalten Rat und Verwaltung regelmäßige „Quartalsberichte“;
- Der Museumsverein
Morsbroich geht davon aus, dass bis dahin keine irreversiblen Fakten geschaffen
werden, die diesem Vorschlag entgegenstehen;
- Die abschließende
Entscheidung trifft der Rat.
Der
Museumsverein Morsbroich zeigt mit diesem Vorschlag, sich in den Prozess zur
nachhaltigen Sicherung von Museum und Schloß Morsbroich mit persönlichem Einsatz
seiner Mitglieder und deren Spendenbereitschaft einzubringen, bürgerschaftliches
Engagement im besten Wortsinn.
Nach
Ansicht der Verwaltung rechtfertigt dieser interessante Vorschlag, den begonnenen
Prozess durch ein entsprechendes Moratorium zu unterbrechen und die Chance für
einen besseren Weg zu nutzen.
Da
die Verwaltung diesen Prozess nach wie vor als Einheit versteht, wird sie für
die übrigen im KPMG-Bericht angesprochenen „Optimierungspotenziale der KulturStadtLeverkusen
(KSL)“ während der Zeit des Moratoriums zwar weiter am Ratsauftrag arbeiten,
Entscheidungsvorschläge jedoch grundsätzlich erst im Gesamtzusammenhang
unterbreiten.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Ralf Johanns, Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, 406-8803
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] |
[ja] [nein] |
[ja] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um
mit der Umsetzung des Projektes zügig zu beginnen, sollte der Rat sich hierzu
in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause positionieren.