Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens zum geplanten Dach des ZOB Wiesdorf
Vorlage
2016/1165
Aktenzeichen
V/61-612-ka
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

I.     Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

 

1.    Die Politik nimmt das Ergebnis der Jury zustimmend zur Kenntnis. Der Beitrag des Gewinnerbüros ___________________ wird Grundlage für die zukünftige Planung des Dachs ZOB Wiesdorf sowie der Umfeldflächen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Büro __________________ mit der Erarbeitung der weiteren Planung inkl. Entwurfsplanung als Grundlage für den zu stellenden Förderantrag zu beauftragen.

 

Leverkusen,

 

 

gezeichnet:

Richrath                                Ratsherr/Ratsfrau                           Ratsherr/Ratsfrau

 

 

II.    Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Durch den Bau des Rhein-Ruhr-Expresses (RRX) ergibt sich die Notwendigkeit zum Umbau und der Neustrukturierung des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Leverkusen-Wiesdorf. Im Rahmen dieser Planung wurde bisher zwar eine mögliche Überdachung grundsätzlich mitgedacht; eine weitere Planung erfolgt jedoch nicht im Rahmen der Verkehrsplanung und der für den ZOB zur Verfügung stehenden Haushaltmittel.

 

Inhalte und Verfahren des Wettbewerbs:

 

Mit der Durchführung des ausgeschriebenen Ideen- und Realisierungswettbewerbs für das Dach ZOB und die Umfeldflächen sollen durch Architekturbüros (ggfls. in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekturbüros) entsprechende Gestaltungs- und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Mit Dringlichkeitsentscheidung vom 11.04.16, Vorlage Nr. 2016/1049, wurde die Durchführung des Wettbewerbs beschlossen. Die Besetzung des Preisgerichts wurde über z.d.A.: Rat (Ausgabe Nr. 4 vom 19. Mai 2016, Seite 113) mitgeteilt. Der Wettbewerb wurde als offener, einphasiger Wettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) ausgelobt und am 14.04.16 bekanntgemacht. Der Wettbewerb ist bei der Architektenkammer NRW unter der Nummer W 29/16 registriert.

 

Insgesamt nahmen 10 Arbeitsgemeinschaften aus Architekten, Tragwerksplanern und Landschaftsarchitekten an dem Wettbewerb teil:

 

Folgende drei Büros wurden direkt zur Teilnahme am Wettbewerb zugeladen:

  • Heinz Jahnen Pflüger Stadtplaner und Architekten, Aachen

Atelier für Garten- und Landschaftsarchitektur Michael Reepel, Düren

Statikbüro Reinhard Wagner Reinhard Wagner, Aachen

  • Hummert Architekten, Dansweiler

wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum

WSK Ingenieure GmbH, Düsseldorf

  • pape + pape architekten bda, Kassel

greenbox Landschaftsarchitekten,

REITZ und PRISTL Ingenieurgesellschaft mbH

 

Die sieben folgenden Büros wurden zur Teilnahme am Wettbewerb ausgelost:

  • Deckert Mester Architekten, Erfurt

clubL94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln

Ingenieurbüro Helmut Bock, Berlin

  • Marquardt Architekten, Stuttgart

Koeber Landschaftsarchitektur, Stuttgart

sbp schlaich bergermann partner, Stuttgart

  • Pahl + Weber-Pahl Planungsgesellschaft, Darmstadt

Katja König Landschaftsarchitektin bdla. Darmstadt

osd GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main

  • Just/Burgeff Architekten, Frankfurt am Main

Freiraum X

Wilhelm und Partner Tragwerksplaner, Friedberg

  • Schulitz Architekten, Braunschweig

nsp christoph schonhoff landschaftsarchitekten stadtplaner, Hannover

EFA Ingenieure GmbH, Stuttgart,

  • Kolb Ripke Architekten, Berlin und Dobrath + Partner, Mosbach

LEVINMONSIGNY Landschaftsarchitekten GmbH, Berlin

VIC Planen und Beraten GmbH, Potsdam

  • DKFS Architects, London

DKFS Landscape, London

Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Düsseldorf

 

Am 02.05.16 fand die Preisgerichtsvorbesprechung sowie anschließend das Einführungskolloquium statt, im Rahmen dieser verpflichtenden Veranstaltung wurde den teilnehmenden Büros die Wettbewerbsaufgabe detailliert vorgestellt. Zusätzlich hatten die Büros die Möglichkeit zur Stellung von Rückfragen bzw. Verständnisfragen. Die Veranstaltung wurde protokolliert, das Protokoll wurde (ergänzt um die Beantwortung der eingegangenen schriftlichen Nachfragen) allen Teilnehmer zugesandt.

 

Mit Ablauf der Bearbeitungsfrist am 21.06.16 sind die anonymisierten Wettbewerbsarbeiten beim verfahrensbegleitenden Büro Post + Welters eingegangen.

 

Anschließend erfolgte die formale und detaillierte technische Vorprüfung der eingegangenen Beiträge. Die Prüfung erfolgte durch das Büro Post + Welters sowie durch die Fachbereiche Gebäudewirtschaft, Tiefbau, Stadtplanung sowie die wupsi. Ebenfalls beteiligt an der Vorprüfung war das Büro ISAPLAN als planendes Büro für den Umbau des ZOB Wiesdorf.

 

Am 04.07.16 tagt das Preisgericht zum Wettbewerb, in dem auch Vertreter der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Opladen Plus und BÜRGERLISTE mitwirken. Bei Erarbeitung der Vorlage steht somit die Empfehlung des Preisgerichts noch nicht fest. Das Ergebnis der Sitzung und die Preisträger aus dem Wettbewerb werden somit kurzfristig vor der Sondersitzung der Gremien am 07.07.16 bekannt gegeben. Weitere Einzelheiten werden in der Sitzung mündlich vorgetragen.

 

Weitere Vorgehensweise

 

Der Wettbewerbsentscheid bietet die Grundlage für den Beschluss zur Beauftragung des Gewinnerbüros. Zielsetzung ist dabei die notwendige Erarbeitung der Entwurfsplanung des Dachs und der Umfeldflächen inkl. Kostenberechnung bis November 2016: Diese Unterlagen dienen dann als Grundlage für die Abstimmung mit der Verkehrsplanung des ZOB und Erstellung notwendiger Förderanträge. Zur Erreichung dieses Zeitplans ist eine Dringlichkeitsentscheidung mit der vorgesehenen Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen und in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I zwingend notwendig.

 

Kosten

 

Die Mittel für die Durchführung des Wettbewerbs sowie die weitere Beauftragung des Gewinnerbüros sind im Haushalt 2016 durch Umschichtungen vorhanden.

 

Die Verwaltung ist nach Abschluss des Wettbewerbs weiterhin bemüht, durch die Ansprache von möglichen Sponsoren (z. B. für das Dachmaterial) eine Kostenbeteiligung Dritter zu erreichen. Sofern diese Ansprache erfolgreich ist, erfolgt eine Information an die Politik.

 

Für die spätere Planung und Bauleitung des Bauwerks und der Umfeldflächen entstehen Kosten von insgesamt 240.000 € brutto für das nach Wettbewerbsentscheid zu beauftragende Planungsbüro.

 

Zur Beantragung von Städtebaufördermitteln bis Ende 2016 werden für die Erarbeitung der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung sowie der Genehmigungsplanung aus laufenden Mitteln des Haushalts Planungskosten von ca. 47.000 € brutto (geschätzt) notwendig. Bei Nichtaufnahme in ein Förderprogramm gibt es keine Möglichkeit der Refinanzierung dieser Planungskosten.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Karl / 61 / 6120

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Parallel zur Planung des ZOB Wiesdorf wurde die Auslobung eines Architektenwettbewerbs für eine Dachkonstruktion durchgeführt. Über das Ergebnis und die Empfehlung der Fachjury soll beraten und beschlossen werden.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Zur Finanzierung wurden durch Umschichtung im Produkt PN090502 Städtebauliche Planung Mittel in Höhe von 105.000 € zur Verfügung gestellt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Baukosten und Unterhaltungskosten können erst im Rahmen der weiteren Planung ermittelt werden.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 [nein]

 [nein]

[ja]

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Um die kurzfristige Beauftragung des Gewinnerbüros noch vor Beginn der Sommerferien beschließen zu können und den benannten Zeitplan bis Ende 2016 einhalten zu können, ist die vorgelegte kurzfristige Beratung und Beschlussfassung in der angegebenen Sitzungsfolge mit der anschließenden Dringlichkeitsentscheidung notwendig.