Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens zum geplanten Dach des ZOB Wiesdorf
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Die Politik nimmt das Ergebnis der Jury zustimmend zur Kenntnis. Der Beitrag des Gewinnerbüros ___________________ wird Grundlage für die zukünftige Planung des Dachs ZOB Wiesdorf sowie der Umfeldflächen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Büro __________________ mit der Erarbeitung der weiteren Planung inkl. Entwurfsplanung als Grundlage für den zu stellenden Förderantrag zu beauftragen.
Leverkusen,
gezeichnet:
Richrath Ratsherr/Ratsfrau Ratsherr/Ratsfrau
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Ausgangssituation
Durch den Bau des Rhein-Ruhr-Expresses (RRX) ergibt sich die
Notwendigkeit zum Umbau und der Neustrukturierung des zentralen Omnibusbahnhofs
(ZOB) in Leverkusen-Wiesdorf. Im Rahmen dieser Planung wurde bisher zwar eine
mögliche Überdachung grundsätzlich mitgedacht; eine weitere Planung erfolgt
jedoch nicht im Rahmen der Verkehrsplanung und der für den ZOB zur Verfügung
stehenden Haushaltmittel.
Inhalte und
Verfahren des Wettbewerbs:
Mit der Durchführung des ausgeschriebenen Ideen- und Realisierungswettbewerbs
für das Dach ZOB und die Umfeldflächen sollen durch Architekturbüros (ggfls. in
Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekturbüros) entsprechende Gestaltungs- und
Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Mit Dringlichkeitsentscheidung vom 11.04.16,
Vorlage Nr. 2016/1049, wurde die Durchführung des Wettbewerbs beschlossen. Die
Besetzung des Preisgerichts wurde über z.d.A.: Rat (Ausgabe Nr. 4 vom 19. Mai
2016, Seite 113) mitgeteilt. Der Wettbewerb wurde als offener, einphasiger
Wettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) ausgelobt
und am 14.04.16 bekanntgemacht. Der Wettbewerb ist bei der Architektenkammer
NRW unter der Nummer W 29/16 registriert.
Insgesamt nahmen 10 Arbeitsgemeinschaften aus Architekten,
Tragwerksplanern und Landschaftsarchitekten an dem Wettbewerb teil:
Folgende drei Büros wurden direkt zur Teilnahme am Wettbewerb zugeladen:
- Heinz Jahnen
Pflüger Stadtplaner und Architekten, Aachen
Atelier für Garten- und
Landschaftsarchitektur Michael Reepel, Düren
Statikbüro Reinhard Wagner Reinhard Wagner,
Aachen
- Hummert
Architekten, Dansweiler
wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum
WSK Ingenieure GmbH, Düsseldorf
- pape + pape
architekten bda, Kassel
greenbox Landschaftsarchitekten,
REITZ und PRISTL Ingenieurgesellschaft mbH
Die sieben folgenden Büros wurden zur Teilnahme am Wettbewerb ausgelost:
- Deckert
Mester Architekten, Erfurt
clubL94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
Ingenieurbüro Helmut Bock, Berlin
- Marquardt
Architekten, Stuttgart
Koeber Landschaftsarchitektur, Stuttgart
sbp schlaich bergermann partner, Stuttgart
- Pahl +
Weber-Pahl Planungsgesellschaft, Darmstadt
Katja König Landschaftsarchitektin bdla.
Darmstadt
osd GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main
- Just/Burgeff
Architekten, Frankfurt am Main
Freiraum X
Wilhelm und Partner Tragwerksplaner,
Friedberg
- Schulitz
Architekten, Braunschweig
nsp christoph schonhoff
landschaftsarchitekten stadtplaner, Hannover
EFA Ingenieure GmbH, Stuttgart,
- Kolb Ripke
Architekten, Berlin und Dobrath + Partner, Mosbach
LEVINMONSIGNY Landschaftsarchitekten GmbH,
Berlin
VIC Planen und Beraten GmbH, Potsdam
- DKFS Architects, London
DKFS Landscape, London
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH,
Düsseldorf
Am 02.05.16 fand die Preisgerichtsvorbesprechung sowie anschließend das
Einführungskolloquium statt, im Rahmen dieser verpflichtenden Veranstaltung
wurde den teilnehmenden Büros die Wettbewerbsaufgabe detailliert vorgestellt.
Zusätzlich hatten die Büros die Möglichkeit zur Stellung von Rückfragen bzw.
Verständnisfragen. Die Veranstaltung wurde protokolliert, das Protokoll wurde
(ergänzt um die Beantwortung der eingegangenen schriftlichen Nachfragen) allen
Teilnehmer zugesandt.
Mit Ablauf der Bearbeitungsfrist am 21.06.16 sind die anonymisierten
Wettbewerbsarbeiten beim verfahrensbegleitenden Büro Post + Welters
eingegangen.
Anschließend erfolgte die formale und detaillierte technische Vorprüfung
der eingegangenen Beiträge. Die Prüfung erfolgte durch das Büro Post + Welters
sowie durch die Fachbereiche Gebäudewirtschaft, Tiefbau, Stadtplanung sowie die
wupsi. Ebenfalls beteiligt an der Vorprüfung war das Büro ISAPLAN als planendes
Büro für den Umbau des ZOB Wiesdorf.
Am 04.07.16 tagt das
Preisgericht zum Wettbewerb, in dem auch Vertreter der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Opladen Plus und BÜRGERLISTE mitwirken. Bei Erarbeitung der
Vorlage steht somit die Empfehlung des Preisgerichts noch nicht fest. Das
Ergebnis der Sitzung und die Preisträger aus dem Wettbewerb werden somit
kurzfristig vor der Sondersitzung der Gremien am 07.07.16 bekannt gegeben. Weitere
Einzelheiten werden in der Sitzung mündlich vorgetragen.
Weitere
Vorgehensweise
Der Wettbewerbsentscheid bietet die Grundlage für den Beschluss zur
Beauftragung des Gewinnerbüros. Zielsetzung ist dabei die notwendige
Erarbeitung der Entwurfsplanung des Dachs und der Umfeldflächen inkl.
Kostenberechnung bis November 2016: Diese Unterlagen dienen dann als Grundlage
für die Abstimmung mit der Verkehrsplanung des ZOB und Erstellung notwendiger
Förderanträge. Zur Erreichung dieses Zeitplans ist eine
Dringlichkeitsentscheidung mit der vorgesehenen Vorberatung im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bauen und Planen und in der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk I zwingend notwendig.
Kosten
Die Mittel für die Durchführung des Wettbewerbs sowie die weitere
Beauftragung des Gewinnerbüros sind im Haushalt 2016 durch Umschichtungen
vorhanden.
Die Verwaltung ist nach Abschluss des Wettbewerbs weiterhin bemüht,
durch die Ansprache von möglichen Sponsoren (z. B. für das Dachmaterial) eine
Kostenbeteiligung Dritter zu erreichen. Sofern diese Ansprache erfolgreich ist,
erfolgt eine Information an die Politik.
Für die spätere Planung und Bauleitung des Bauwerks und der
Umfeldflächen entstehen Kosten von insgesamt 240.000 € brutto für das nach
Wettbewerbsentscheid zu beauftragende Planungsbüro.
Zur Beantragung von Städtebaufördermitteln bis Ende 2016 werden für die
Erarbeitung der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung sowie der
Genehmigungsplanung aus laufenden Mitteln des Haushalts Planungskosten von ca.
47.000 € brutto (geschätzt) notwendig. Bei Nichtaufnahme in ein Förderprogramm
gibt es keine Möglichkeit der Refinanzierung dieser Planungskosten.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Karl / 61 / 6120
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Parallel zur Planung des ZOB Wiesdorf wurde die Auslobung eines Architektenwettbewerbs für eine Dachkonstruktion durchgeführt. Über das Ergebnis und die Empfehlung der Fachjury soll beraten und beschlossen werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Zur Finanzierung wurden durch Umschichtung im Produkt PN090502 Städtebauliche Planung Mittel in Höhe von 105.000 € zur Verfügung gestellt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Baukosten und Unterhaltungskosten können erst im Rahmen der weiteren Planung ermittelt werden.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[ja] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Um die kurzfristige Beauftragung des Gewinnerbüros noch vor Beginn der
Sommerferien beschließen zu können und den benannten Zeitplan bis Ende 2016
einhalten zu können, ist die vorgelegte kurzfristige Beratung und
Beschlussfassung in der angegebenen Sitzungsfolge mit der anschließenden
Dringlichkeitsentscheidung notwendig.