Betreff
Kreisverkehr Stauffenbergstraße - Variante zweispuriger Kreisverkehr
Vorlage
2016/1166
Aktenzeichen
660-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die skizzenhafte Darstellung eines zweispurigen Kreisverkehrs mit einem Durchmesser von 50 Metern wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung eines einspurigen Kreisverkehrs mit zusätzlichem Bypass Stauffenbergstraße – Rennbaumstraße-Ost (Variante 2 aus Vorlage Nr. 2016/0975) in das Arbeitsprogramm 2017 aufzunehmen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

Begründung:

 

Anlass

In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 07.04.2016 wurde die Verwaltungsvorlage Nr. 2016/0975 „Kreisverkehr Stauffenbergstraße“ (Anlage 1) beraten. In dieser Vorlage wurde die:

 

·         Variante1: Optimierung des vorhandenen provisorischen Kreisverkehrs mit Beibehaltung des Kreisdurchmessers von 30 m,

 

·         Variante 2: Variante 1 plus zusätzlicher Bypass Stauffenbergstraße – Rennbaumstraße-Ost

 

sowie die

 

·         Variante 3: Zweispuriger Kreisverkehr mit zweispurigem Zulauf Rennbaumstraße-Ost und Vergrößerung des Durchmessers auf 40 m

 

skizzenhaft dargestellt und die Vor- und Nachteile erläutert. Die

 

·         Variante 4: Zweispuriger Kreisverkehr mit zweispurigem Zulauf Rennbaumstraße-Ost und Durchmesser von 50 m

 

wurde nachrichtlich ohne eine skizzenhafte Darstellung beschrieben.

 

In der obigen Sitzung wurde folgender Beschluss getroffen:

 

1.  Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, in Vertragsverhandlungen für den gemäß Variante 2 benötigten Grunderwerb zu treten.

 

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, alternativ zur Variante 2 auch einen zweispurigen Kreisverkehr mit einem geeigneten Durchmesser zu prüfen. Eine Skizzierung eines solchen Kreisverkehrs ist der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vorzulegen. Im Zusammenhang mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens für den Bebauungsplan Nr. 221/II „Opladen – Kreisverkehr Rennbaumstraße/Stauffenbergstraße“ (Vorlage Nr. 2016/1043) sind u. a. auch die verkehrlichen Auswirkungen eines zweispurigen Kreisverkehrs auf den Nachbarknoten Rennbaumplatz zu ermitteln.

 

Variante 4: Zweispuriger Kreisverkehr mit zweispurigem Zulauf Rennbaumstraße-Ost und Durchmesser von 50 m

Gemäß der oben aufgeführten Beschlusslage wurde von der Verwaltung ein skizzenhafter Entwurf für einen Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 50 m gefertigt. Der Durchmesser von 50 m ergibt sich aus der vorhandenen Verkehrsbelastung von ca. 35.000 Kfz/Tag, der zweispurigen Befahrbarkeit und den Einsatzgrenzen von Kreisverkehren gemäß dem „Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen.

 

Die Anlage 2 zeigt die ungefähre Lage des Kreisverkehrs, wobei die weiße gestrichelte Linie die Kreisfahrbahnbegrenzung angibt und die rote Linie die Begrenzung der Verkehrsflächen inklusive Bypass und Gehwege.

 

Aufgrund der örtlichen Randbedingungen und der zur Verfügung stehenden Grundstücke müsste der Mittelpunkt des Kreisverkehrs gegenüber der derzeitigen Situation um ca. 20 m Richtung Nordwesten verschoben werden und läge somit erheblich außerhalb der jetzigen Verkehrsfläche. Der Kreisverkehr würde in das Außengelände der KITA hineinragen und der Durchlass des Wiembachs müsste entsprechend verlängert werden.

 

In der Anlage 3 sind die Fahrspuren in der Kreisfahrbahn und in den Zu- und Ausfahrten skizzenhaft dargestellt. Die Kreisfahrbahn kann zweispurig befahren werden und die Zufahrt Rennbaumstraße-Ost erhält 2 Fahrspuren, während die übrigen Zu- und Ausfahrten einspurig ausgebildet sind. Da seitens des Eigentümers keine Bereitschaft besteht, im südwestlichen Bereich zwischen Rennbaumstraße-West und Stauffenbergstraße Flächen an die Stadt zu verkaufen, kann der zurzeit noch vorhandenen Bypass Rennbaumstraße-West – Stauffenbergstraße in der Variante 4 nicht umgesetzt werden (hierbei handelt es sich nicht um die Flächen des ehemaligen Peugeot-Händlers).

 

Da der Mittelpunkt des Kreisverkehrs außerhalb der derzeitigen Verkehrsflächen liegt, müssen die Zu- und Ausfahrten umfangreich umgebaut werden, um eine Führung auf den Innenkreis zu gewährleisten.

 

Zusammenfassung:

 

Vorteile:

 

·         Die Leistungsfähigkeit wird sich aufgrund der zweispurigen Zufahrt in der Rennbaumstraße-Ost erhöhen.

 

·         Die Leistungsfähigkeit der Zufahrt Stauffenbergstraße wird sich durch den Bypass in Fahrtrichtung Rennbaumstraße-Ost erhöhen.

 

Nachteile:

 

·         Der vorhandene Bypass Rennbaumstraße-West – Stauffenbergstraße muss aufgrund der fehlenden Flächen entfallen.

 

·         Da sich der Kreismittelpunkt außerhalb des vorhandenen Knotenmittelpunktes der zulaufenden Straßen befindet, müssen die Zu- und Ausfahrten umfangreich umgebaut werden.

 

·         Das KITA-Außengelände wird flächenmäßig erheblich reduziert.

 

·         Aufgrund der Dimensionierung wird der Kreisverkehr für Fußgänger und Radfahrer unattraktiver.

 

·         Aufgrund der örtlichen Lage des Kreisverkehrs, der weit in das KITA-Außengelände hineinragt, der notwendigen Umbauarbeiten der Zu- und Ausfahrten und der notwendigen Verlängerung des Wiembachdurchlasses ist mit deutlich höheren Kosten gegenüber den anderen Varianten zu rechnen.

 

Fazit

Vonseiten der Verwaltung wurden in der Vorlage Nr. 2016/0975 „Kreisverkehr Stauffenbergstraße“ und in dieser Vorlage Nr. 2016/1666 „Kreisverkehr Stauffenbergstraße – Variante: zweispuriger Kreisverkehr“ insgesamt 4 Varianten vorgestellt, skizziert und nach Vor- und Nachteilen bewertet.

 

Wie ausführlich in der Vorlage Nr. 2016/0975 erläutert, wird vonseiten der Verwaltung die Kreisverkehrsvariante 2 mit den folgenden Eigenschaften favorisiert:

 

  • Durchmesser des Kreisverkehrs weiterhin bei 30 m;
  • Einspurige Zu- und Abfahrten;
  • Beibehaltung des Bypasses für die Fahrtbeziehung Rennbaumstraße-West – Stauffenbergstraße;
  • zusätzlicher Bypass für die Fahrtbeziehung Stauffenbergstraße – Rennbaumstraße-Ost (Richtung Burscheid);
  • Beibehaltung der Dosierungsanlage.

 

In dem als Anlage 4 beigefügten Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 12.07.16 favorisiert das für Straßenverkehr zuständige Dezernat 25 ebenfalls die Variante 2.

 

Weitere Vorgehensweise

Gemäß den politischen Beschlüssen zu den Vorlagen Nr. 2016/1053 „Satzung für eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 221/II Opladen – Kreisverkehr Rennbaumstraße/Stauffenbergstraße“ und Nr. 2016/0975 „Kreisverkehr Stauffenbergstraße“ ist die Verwaltung in die Vertragsverhandlung für den gemäß Variante 2 benötigten Grunderwerb getreten.

 

Darüber hinaus wird für den oben genannten Bebauungsplan ein Verkehrsgutachten beauftragt, welches die verkehrlichen Auswirkungen der Kreisverkehrsvarianten 2 und 4 betrachtet. Die Ergebnisse dieses Verkehrsgutachtens werden im weiteren Bebauungsplanverfahren der Politik vorgestellt.

 

Zuständigkeit bei Entscheidungen zum Kreisverkehr Stauffenbergstraße

Nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht (Anlage 4) liegt die Entscheidungszuständigkeit für den Umbau des Kreisverkehres Stauffenbergstraße beim Rat. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II ist anzuhören.

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Schmitz / 66 / 6610

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Endausbau des bisher provisorisch angelegten Kreisverkehrs Stauffenbergstraße.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

66721205051045 „Öffentliche Verkehrsflächen“

Endausbau Kreisel Stauffenbergstraße

2017:              10.000 €

2018:              90.000 €

2019:              400.000 €

spät. Jahre:   500.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Eine Maßnahme ist bei der Bezirksregierung Köln als Zuschussmaßnahme eingeplant.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [nein]

      [nein]

 [nein]

    [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]