Beschlussentwurf:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 22.07.2016 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass
· die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2015 zu keinen Beanstandungen geführt hat,
· der Jahresabschluss 2015 aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und
·
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme von 1.409.106.382,86 € fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 51.903.658,70 € durch die allgemeine Rücklage zu decken.
3. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung für den Jahresabschluss 2015.
Kenntnis genommen Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO
gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO Der Leiter des Fachbereichs
Der Oberbürgermeister Rechnungsprüfung und Beratung
gezeichnet: gezeichnet:
In Vertretung Krämer
Stein
zugleich i. V. des Oberbürgermeisters
1. Prüfauftrag
Die Stadt Leverkusen hat nach § 95 der Gemeindeordnung (GO NRW) i. V. m. § 37 der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde vom Kämmerer am 22.03.2016 aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. Er wurde als Dringlichkeits-entscheidung beschlossen und dem Rat zur Sitzung am 02.05.2016 (siehe Vorlage Nr. 2016/1035) vorgelegt, der ihn dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet hat.
Der Rechnungsprüfungsausschuss – vorbehaltlich seiner Beschlussfassung am 25.08.2016 – und der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung haben den Jahresabschluss der Stadt Leverkusen zum 31.12.2015 gemäß § 101 GO NRW geprüft, das Ergebnis in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.
2. Prüfergebnis
Der Jahresabschluss 2015 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen und wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt.
Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und stellt die zum Zeitpunkt seiner Erstellung absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat keine Tatsachen ergeben, die einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen.
Mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2015 ist der Vorschlag verbunden, den Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 51.903.658,70 € durch die allgemeine Rücklage zu decken.
Auf eine Stellungnahme nach § 101 Absatz 2 GO NRW zum vorliegenden Prüfbericht haben der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer verzichtet.
Detaillierte Ausführungen zum Jahresabschluss 2015, zur Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung einschl. Lagebericht sind dem beigefügten Prüfungsbericht sowie den Erläuterungen, Hinweisen und Empfehlungen zum geprüften Jahresabschluss 2015 zu entnehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 25.08.2016 mit dem Jahresabschluss 2015 befassen und sich ggfs. mit einem (im Entwurf beigefügten) Testat, das von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen wäre, dem Prüfungsergebnis anschließen.
3. Wesentliche Eckdaten des Jahresabschlusses 2015
Der Lagebericht enthält nach Auffassung des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung folgende Kernaussagen, die mit den bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 gewonnenen Erkenntnissen in Einklang stehen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln, das die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen:
-
Die Ertragslage der Stadt Leverkusen hat sich 2015
gegenüber der Planung verbessert.
Im Ergebnisplan hatte der Rat der Stadt Leverkusen für 2015 einen Jahresfehlbetrag von rd. 72,9 Mio. € beschlossen. Der Jahresabschluss 2015 weist tatsächlich einen Fehlbetrag in Höhe von rd. 51,9 Mio. € aus.
- Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2015 rd. 1.409,1 Mio. €.
- Das Eigenkapital verringert sich nach der Entnahme zur Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2015 (rd. 51,9 Mio. €) und beträgt dann rd. 239,5 Mio. €. Gegenüber der Eröffnungsbilanz (01.01.2008) hat sich damit das Eigenkapital mehr als halbiert.
- Weitere Informationen zum Jahresabschluss 2015 können dem beigefügten geprüften Jahresabschluss 2015 sowie dem Prüfbericht des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung zum Jahresabschluss 2015 entnommen werden.
Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2015 sowie der geprüfte Jahresabschluss 2015 wird den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern als Druckstück (s/w) zur Verfügung gestellt. Die Mandatsträger haben die Möglichkeit, die Unterlagen im Ratsinformationssystem Session im Internet oder in den Geschäftsstellen einzusehen.
Für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ist eine kurze Präsentation zum Prüfungsergebnis vorgesehen. Die Mitglieder des Finanz- und Rechtsausschusses werden zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses hinzugeladen, damit sie sich im Vorgriff auf die anschließende Sitzung über das Prüfungsergebnis informieren können.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2015/0595
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Werner Schulte/ 14 / 0214 406
14 10.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 stellt nach § 96 GO NRW eine Pflichtaufgabe dar.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
nicht erforderlich
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine unmittelbaren Auswirkungen aus der Vorlage. Die Vorlage stellt nur die Ergebnisse des Jahresabschlusses fest.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
siehe B)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)