Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WFL) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 8.052.010,23 € und einem Jahresfehlbetrag von 706.174,88 € wird festgestellt.
b) Der Lagebericht 2015 wird genehmigt.
c) Der Jahresfehlbetrag von 706.174,88 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.
d) Der Geschäftsführung der WFL wird für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
e) Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Integritas Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, Solinger Straße 76, 40764
Langenfeld, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2016 bestellt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WFL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WFL für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Stein
zugleich in Vertretung des Oberbürgermeisters
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Dem von der Geschäftsführung der WFL aufgestellten Jahresabschluss 2015 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft
für Revision und Beratung mbH, 40764 Langenfeld am
18.03.2016 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 7.2 i. V. m. § 11.1 Buchstaben g), i) und k) des
Gesellschaftsvertrages der WFL beschließt die Gesellschafterversammlung
aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des
Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat
und Geschäftsführern sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.
Die Beschlussfassung in den Organen der WFL über die im Beschlussentwurf
dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 15.06.2016 - und damit vor der
Sitzung des Rates - vom Aufsichtsrat vorberatend und durch Beschluss der
Gesellschafter der WFL GmbH im Umlaufverfahren erfolgt. Bezüglich der
städtischen Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich
der endgültigen Zustimmung durch den Rat.
Wirtschaftliche
Ergebnisse / Auswertung:
Ein Vergleich von Wirtschaftsplanung und
Jahresergebnis ergibt folgende Abweichungen:
Die Aufwendungen blieben leicht hinter dem
Plan zurück, während die Erträge anstiegen.
Im Vergleich mit dem Vorjahr ergeben sich
folgende Veränderungen:
Hier ist ein Anstieg sowohl der Erträge als
auch der Aufwendungen zu sehen.
Die allgemeine wirtschaftliche Situation sei
anhand der folgenden bisher in einer gesonderten Anlage dargestellten
Finanzkennzahlen dargestellt:
Die jeweiligen Berechnungsformeln sind im aktuellen Beteiligungsbericht aufgeführt. Dabei wird langfristiges Fremdkapital als Verbindlichkeit mit einer Frist von > 5 Jahren definiert.
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung
der WFL zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen
Geschäftsverlauf in den Handlungsfeldern.
Abschließende
Hinweise:
Der Jahresabschluss
wird in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 25.08.2016 in einem
Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter
der Gesellschaft zur Verfügung.
Als Anlagen 1 bis 3
sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2015, die Gewinn- und
Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015 sowie der Lagebericht beigefügt.
Der Prüfbericht des
Jahresabschlusses steht als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 allen
Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich
steht den Fraktionen und Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des
Prüfberichts zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WFL im Geschäftsjahr
2015 angehörten, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung
über die Entlastung des Aufsichtsrates der WFL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43
Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2). Dies gilt auch für den
Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1 und 2 ist gesondert zu beraten und
abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister und die
folgenden Ratsfrauen und -herren im Aufsichtsrat der WFL tätig und unterliegen
somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister Uwe Richrath
Bürgermeister Bernhard Marewski
Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich
Rf. Heike Bunde
Rh. Sven Tahiri
Rh. Erhard T. Schoofs
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Thielen/ FB Finanzen / 2043
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Jahresabschluss 2015 der WFL
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN1505
Produkt 150501
Produktgruppe 1505
Betrag: 750.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung
von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Der Verlustausgleich mit der Gesellschaft erfolgt erst im
Nachgang auf der Basis eines testierten Jahresabschlusses. Eine entsprechende Rückstellung
wurde im Jahresabschluss 2015 gebildet. Der Verlustausgleich wurde
zwischenzeitlich vorgenommen. Der städtische Anteil beträgt demnach 557.829,43 €.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |