Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt das modifizierte Angebot des Museumsverein Morsbroich vom 4. Juli 2016 an, für das Schloß und Museum Morsbroich einschließlich der entsprechenden Liegenschaften bis zum 28. Februar 2018 ein Standortentwicklungsprojekt unter den in dem beigefügten Schreiben (Anlage) genannten Vorgaben aufzustellen und zu finanzieren.
Der Ratsauftrag an die Verwaltung, zum Abschlussbericht „Optimierungspotenziale der KulturStadtLev (KSL)“ der KPMG einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen, wird im Rahmen eines Moratoriums bis zur Entscheidung des Rates über die aus dem Standortentwicklungsprojekt entwickelten Vorschläge ausgesetzt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 27.06.2016 das Angebot des Museumsverein Morsbroich vom 17.06.2016 vertagt. Dieses Angebot hat insoweit seine Gültigkeit verloren.
Mit Schreiben vom 04.07.2016 erneuert der Museumsverein Morsbroich sein Angebot, ein Standortentwicklungsprojekt aufzustellen und zu finanzieren.
Dafür formuliert er in dem beigefügten Schreiben (Anlage) folgendes Angebot:
- Sämtliche Termine und Fristen werden gegenüber dem ursprünglichen Angebot um zwei Monate nach hinten verschoben.
- Das Angebot erfolgt bezogen auf die im ursprünglichen Angebot genannten Bedingungen und Verfügung der Personen uneingeschränkt.
- Eine personelle Veränderung oder Ergänzung des Ausschusses kommt nicht in Betracht.
- Das neuerliche Angebot ist auf den Tag der Ratssitzung befristet.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Herr Ralf Johanns, Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, 406 – 88 03
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] |
[ja] |
[ja] |