Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen im Hindenburgpark mit Baukosten in Höhe von 120.000,00 € zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die grundsätzliche Absicht zur Sanierung des Hindenburgparks wurde von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I im Rahmen der Beschlusslage „Sanierungsprogramm Grün- und Parkanlagen“ am 28.06.2010 unter Vorlage Nr. 0492/2010 beschlossen.

 

Der Hindenburgpark wurde im Zusammenhang mit der Entstehung der Kolonie III (Baubeginn 1913) in den 1920er Jahren von den Farbenfabriken Bayer ursprünglich als Ehrenhain für die im 1. Weltkrieg gefallenen Werksangehörigen der Farbenfabriken gestaltet. Der Park ist damit eine der historischen Parkanlagen in Leverkusen. Das ursprünglich im östlichen Teil des Parks befindliche Ehrenmal wurde 1980 auf den Ehrenfriedhof an der Rennbaumstraße umgesetzt, der während des 1. Weltkriegs von der Stadt Opladen für die im Krieg gefallenen Opladener Bürger geplant und in Teilen ausgebaut wurde.

 

Das gegenüber der Umgebung deutlich tiefer gelegene Oberflächenniveau des Hindenburgparks ergibt sich daraus, dass sich dort, bis zu seiner Verrohrung, die Bachaue des Mutzbachs befand. Daher neigt das Gelände vor allem nach stärkeren Niederschlägen und lang andauerndem Dhünnhochwasser zur Vernässung.

 

Die ursprünglich formale Anlage des Hindenburgparks ist im Wesentlichen leider nur noch an der Wegeführung und den mit Naturstein verblendeten Stützbauwerken und Treppenanlagen erkennbar.

 

Seit Oktober 1975 wird der Park gemäß einer Vereinbarung mit der Bayer AG von der Stadt Leverkusen gepflegt. Durch die Stadt wurden danach der Spielplatz und der Bolzplatz gebaut.

 

Ausweislich alter Pläne und Bilder war der Baumbestand anfangs deutlich geringer als heute. Zwar bietet der heutige Baumbestand eine ansehnliche Anzahl verschiedener Arten von Eichen, in den Jahrzehnten seit dem Erstausbau wurde der Bestand allerdings mit einer heute nicht mehr nachvollziehbarer Standortwahl und eher ungeordnet ergänzt. Einige Bäume aus dem Altbestand mussten in den vergangenen Jahren entfernt werden, weil sie - möglicherweise infolge der erheblich schwankenden Grundwasserstände - abgestorben waren.

 

Dort wo sich von der Ehrlichstraße her erreichbar jetzt eine Rampe für die Zufahrt der Pflegefahrzeuge befindet, war früher ebenfalls eine Treppenanlage. Diese Rampe ist wegen ihres Gefälles für die Benutzung mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren nur sehr bedingt geeignet. Im Zusammenhang mit der Sanierung einen barrierefreien Zugang zu schaffen, hat sich leider als nicht durchführbar herausgestellt. Einerseits stehen dem im Bereich der Treppenanlagen Belange des Denkmalschutzes entgegen, an anderer Stelle müssten für die notwendige, mehrere 10 m lange Rampenanlage, einige Bäume des Altbestandes gefällt werden. Insgesamt stünden die geschätzten Baukosten in Höhe von ca. 90.000 € auch in keinem darstellbaren Verhältnis zu der zu erwartenden Nutzungsfrequenz.

 

Letztmals wurden 1995/1996 in nennenswertem Umfang Mittel in die Instandsetzung der Infrastruktur investiert. Damals wurde allerdings nur eine neue Deckschicht auf die Wege aufgebracht, ohne das Wegeniveau insgesamt zu verändern.

 

Heute sind insbesondere die Wege in einem sehr schlechten Zustand und stehen - weil sie über weite Strecken unterhalb der umgebenden Geländehöhen liegen - nach Regenfällen unter Wasser oder sind so verschlammt, dass sie nicht begehbar sind. Dadurch weichen die Nutzer des Parks auf die Rasenflächen aus, welche dadurch immer weiter leiden und zerstört werden.

 

Der Wegezustand ist inzwischen in weiten Teilen so schlecht, dass die Verkehrssicherheit kaum noch durchgehend gewährleistet werden kann. Dringend sanierungsbedürftig sind auch die Geländer der Treppenanlagen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Fr. Keul/67/6716

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Maßnahme ist erforderlich, um die Verkehrssicherheit der maroden Wege und Randeinfassungen wiederherzustellen; außerdem dient sie der Beseitigung von sonstigen Unfallgefahren, des Weiteren tragen die Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen zur Werterhaltung der Parkanlage bei.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung:

Rodungs- und Pflanzarbeiten                             40.000,00 €

Innenauftrag 6700 13 05 01 02

Sachkonto 523101 - konsumtiv -

Sanierung Grünanlagen                                      80.000,00 €

(2016: 20.000 €, 2017: 60.000 €)

Finanzposition 6700 13 05 01 2020

Finanzposition 783300 - investiv -

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Abschreibungen auf investive Maßnahmen 5.330 € p.a.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]