Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW folgende Verkehrsflächen zu widmen:
1. Ringstraße (Kleingansweg bis Hitdorfer Straße) als Gemeinde- / Hauptverkehrsstraße,
2. Verbindungsweg von der Ringstraße zur Lohrstraße als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr,
3. Heerweg (Hitdorfer bis Ringstraße) als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr,
4. Verbindungsweg vom Heerweg zur Lohrstraße als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr,
5. Parkplatz an der Hitdorfer Straße als Platz der Gemeinde,
6. Parkflächen westlich der Ringstraße (Nähe Heerweg) als Platz der Gemeinde.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die im Beschlussentwurf genannten Verkehrsflächen waren Bestandteile eines Erschließungsvertrages, der im Dezember 2015 bzw. Februar 2016 durch die Stadt übernommen wurde.
Sie entsprechen den Forderungen des rechtskräftigen B-Planes 56/I „Hitdorf-West“. Die Flächen zu Punkt 3 und 4 waren bereits Verkehrsflächen, wurden jedoch flächenmäßig verändert. Sie sind daher, ebenso wie die neu hergestellten Verkehrsflächen, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Alle Verkehrsflächen sind im Anlageplan farblich hinterlegt und mit den entsprechenden Ziffern gekennzeichnet.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Moser / FB Tiefbau / 406-6616
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Rechtverfahren zur Widmung von Verkehrsflächen für die Allgemeinheit.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |