Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Aufstellung von weiteren 120 Kolumbarien in den Jahren 2016 und 2017 bei Baukosten von insgesamt 103.000 € zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die grundlegende Entscheidung über den Aufbau von Kolumbarienwänden auf dem Friedhof Reuschenberg hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II mit Beschluss zur Vorlage Nr. 2193/2013 am 02.07.2013 getroffen. Damit wurde auch beschlossen, den Aufbau in mehreren Bauabschnitten, gemäß den jeweils verfügbaren Haushaltsmitteln, durchzuführen.
Mit dieser Vorlage wird die Planung für den III. und letzten Bauabschnitt für 120 weitere Urnennischen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Da die jetzt geplante Teilmaßnahme mit insgesamt 103.000 € über der Betragsgrenze von 30.000 € liegt, muss die Bezirksvertretung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 c der Hauptsatzung vor der Ausschreibung beteiligt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Cremer, 67, 6717
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Anlage und der Betrieb von Friedhöfen ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die einzelnen von der Friedhofsverwaltung vorzuhaltenden Begräbnisarten sind in der Friedhofssatzung festgeschrieben. Die Urnenkolumbarien werden in der materiellen Satzung und in der Gebührensatzung explizit als Wahlleistung genannt. Die Baukosten werden über die Friedhofsgebühren refinanziert.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung:
Finanzposition: 783300 - Erweiterungs- und Ausbaukosten -
Finanzstelle: 67001310012012
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
2016: 71.000 €
2017: 32.000 € (Verpflichtungsermächtigung)
103.000 €
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Abschreibung ca. 1.700 € p.a.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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