Betreff
Aufbau von Kolumbarien auf dem Friedhof Reuschenberg
Vorlage
2016/1204
Aktenzeichen
01-40-2016/1204-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Aufstellung von weiteren 120 Kolumbarien in den Jahren 2016 und 2017 bei Baukosten von insgesamt 103.000 € zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die grundlegende Entscheidung über den Aufbau von Kolumbarienwänden auf dem Friedhof Reuschenberg hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II mit Beschluss zur Vorlage Nr. 2193/2013 am 02.07.2013 getroffen. Damit wurde auch beschlossen, den Aufbau in mehreren Bauabschnitten, gemäß den jeweils verfügbaren Haushaltsmitteln, durchzuführen.

 

Mit dieser Vorlage wird die Planung für den III. und letzten Bauabschnitt für 120 weitere Urnennischen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Da die jetzt geplante Teilmaßnahme mit insgesamt 103.000 € über der Betragsgrenze von 30.000 € liegt, muss die Bezirksvertretung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 c der Hauptsatzung vor der Ausschreibung beteiligt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Cremer, 67, 6717

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Anlage und der Betrieb von Friedhöfen ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die einzelnen von der Friedhofsverwaltung vorzuhaltenden Begräbnisarten sind in der Friedhofssatzung festgeschrieben. Die Urnenkolumbarien werden in der materiellen Satzung und in der Gebührensatzung explizit als Wahlleistung genannt. Die Baukosten werden über die Friedhofsgebühren refinanziert.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung:

Finanzposition:       783300 - Erweiterungs- und Ausbaukosten -

Finanzstelle:            67001310012012

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

2016:                71.000 €

2017:                32.000 € (Verpflichtungsermächtigung)

                        103.000 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Abschreibung ca. 1.700 € p.a.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]