- Beschluss über Stellungnahmen während der 1. öffentlichen Auslegung
- Beschluss über die Änderung des Entwurfes der 7. Änd. des FNP
- Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen folgt der Beschlussempfehlung der Verwaltung zum Umgang mit den während der 1. Öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Anlage 1).
II / A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
II / A 1: 7_Änd_208_B_II_Stellungnahme_01
II / B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange:
II / B 1 Vodafone GmbH
D2 Park 5
40878 Ratingen
II / B 2 WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen
Dönhoffstr. 39
51373 Leverkusen
2. Entsprechend dem Ergebnis der Abwägung und der geänderten Planungsziele wird der Entwurf der 7. Änderung des FNP im Bereich „neue bahnstadt opladen“ geändert (Anlage 2). Dem geänderten Entwurf und der Begründung einschließlich des Umweltberichts (Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
3. Der überarbeitete Entwurf der 7. Änderung des FNP im Bereich „neue bahnstadt opladen“ ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichts für die Dauer von 2 Wochen erneut öffentlich auszulegen.
4. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Entwurfs der 7. Änderung des FNP im Bereich „neue bahnstadt opladen“ vorgebracht werden können. Diese ist in der Anlage 4 dargestellt.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 sowie § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch - BauGB
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Stein
(In Vertretung des Beigeordneten
für Bürger, Umwelt und Soziales)
Begründung:
Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Das Projekt „neue bahnstadt opladen/Westseite“ hat – nach Verlegung der Güterzug-strecke 2324 Duisburg-Wedau – Niederlahnstein – auf den dann frei werdenden Flächen die Entwicklung neuer Stadtquartiere in zentraler Lage Opladens zum Gegenstand. Das Planverfahren zu diesem Städtebauprojekt wurde mit einem Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „neue bahnstadt opladen – Westseite“ (Vorlage Nr. 2398/2013) eingeleitet.
Generelles Ziel dieses Bauleitplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Umsetzung der geplanten städtebaulichen Entwicklung auf der Westseite der „neuen bahnstadt opladen“.
Verfahren und Ergebnis der Beteiligungen
Zur Umsetzung der Planung wird im Parallelverfahren das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 208/II „Opladen – nbso/Westseite“ durchgeführt, ein entsprechender Aufstellungsbeschluss liegt vor. Aus verfahrenstechnischen Gründen ist der Bebauungsplan Nr. 208/II – nbso/Westseite in folgende Teilbebauungspläne aufgeteilt worden:
Nr. 208 A/II, III „Opladen – nbso/Westseite – Neue Bahnallee und Alkenrath – westlich Schlebuschrath“ (Rechtskraft: 01.07.2015),
Nr. 208 B/II „Opladen – nbso/Westseite – Quartiere“,
Nr. 208 C/II „Opladen – nbso/Westseite – Gewerbe“.
Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die Planung einschließlich Varianten bzw. Entwicklungsstufen wurde im Rahmen einer öffentlichen Bürgerversammlung am 22.01.2015 vorgestellt, erörtert und diskutiert.
Vom 06.01.2015 bis einschließlich 05.02.2015 konnte der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung eingesehen und erörtert werden. In der Bürgerversammlung wurden im Wesentlichen Fragen und Anregungen zu Themen der Bebauungsplanung bzw. der späteren Bauausführung vorgebracht. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans sind 17 Antwortschreiben der Träger öffentlicher Belange eingegangen. In 7 Äußerungen der Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken geäußert. Von den 10 anderen Äußerungen haben 7 Träger öffentlicher Belange Äußerungen bezogen auf die Bebauungsplanung und 3 Träger öffentlicher Belange Äußerungen zum FNP-Änderungsverfahren formuliert. Vonseiten der Bürgerinnen und Bürger erfolgte eine Äußerung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen hat am 16.02.2016 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Diese wurde in der Zeit vom 01.03.2016 bis einschl. 15.04.2016 durchgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Änderung des Flächennutzungsplans sind 12 Antwortschreiben der Träger öffentlicher Belange eingegangen. In 10 Äußerungen der Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken geäußert. 2 Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen zum FNP-Änderungsverfahren formuliert. Vonseiten der Bürgerinnen und Bürger erfolgte eine Stellungnahme.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist die seinerzeit favorisierte „große“ Lösung der Verlegung der Gütergleistrasse dargestellt. Aufgrund verschiedener technischer und finanzieller Restriktionen wurde eine andere Lösung der Verlegung der Gütergleistrasse in das Planfeststellungsverfahren eingebracht. Bei der dem Planfeststellungsverfahren zugrunde liegenden Lösung verbleibt die Trasse des Gütergleises, von Süden her kommend, bis zum Brückenbauwerk Fixheider Straße auf der vorhandenen Trasse. Nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde wird der Bereich des Bahndreieckes südlich der Fixheider Straße im Rahmen einer Berichtigung des Flächennutzungsplanes nach Rechtskraft des Planfeststellungsverfahrens und Rechtswirksamkeit der 7. Änderung des FNP angepasst.
Aufgrund einer Stellungnahme in der ersten öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanänderung und der auch daraus resultierenden Festsetzung eines SO-Gebietes im parallel betriebenen Bebauungsplanverfahren Nr. 208 B/II „Opladen – nbso/Westseite – Quartiere“ ist aus Gründen der Eindeutigkeit und Klarstellung eine zweite öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Weiteres Vorgehen
Aufgrund der Änderung der Art der baulichen Nutzung in einem Teilbereich des Gebietes von der MK-Darstellung in die Darstellung „SO – Dienstleistung“ ist eine erneute öffentliche Auslegung notwendig.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes kann nunmehr zur 2. Öffentlichen Auslegung beschlossen werden.
Hinweis
Alle zur Flächennutzungsplanänderung gehörigen umweltfachlichen Gutachten (Anlagen 5-17) werden nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt.
Flächennutzungsplanänderung: Herr Kociok /
FB 61 / - 6121
Kosten- und Finanzierungsplan: Frau Rottes
/ nbso / - 6191
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver
Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung.
Mit diesem Bauleitplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung der Quartiersentwicklung auf den Flächen der nbso/Westseite geschaffen.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Für die Entwicklung der neuen bahnstadt opladen Westseite - Quartiere wurden die Kosten im Rahmen des Gesamttestates zur Förderung beantragt. Mit Schreiben vom 15.05.2014 hat die Bezirksregierung Köln für den Realisierungsabschnitt West zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 37.025.729 € anerkannt.
Darin enthalten sind die Kosten für die Gütergleisverlegung, anteilige Kosten für die Bahnallee, sowie Organisationskosten. Für die Flächenentwicklung (Baureifmachung, Erschließung, Herstellung von öffentlichen Plätzen, Grün- und Spielflächen sowie der Ausgleichsmaßnahmen) wurden 11,66 Mio. € als förderfähige Kosten anerkannt. Diese werden zu 70 % bezuschusst. Die Mittel sind im Haushalt der Stadt Leverkusen für die jeweiligen Jahre veranschlagt.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem
Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
siehe Ausführungen zu B)
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
|
|
ja |
|
Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Entsprechend der Vorschriften des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
|
ja |
|
|