Betreff
Umgestaltung der Grünfläche Ecke Berliner Straße/Teltower Straße
Vorlage
2016/1214
Aktenzeichen
01-40-2016/1214-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der vorgelegten Planung für die Umgestaltung der Grünfläche Ecke Berliner Straße/Teltower Straße mit Baukosten von 7.800 € zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt einer zukünftigen Etatisierung im Haushaltsplan und entsprechender Mittelfreigabe.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 21.04.2016 (Vorlage Nr. 2016/1003) beauftragte die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III die Verwaltung mit der Vorlage einer Planung und Kostenschätzung für die Umgestaltung der Grünanlage im Einmündungsbereich der Teltower Straße in die Berliner Straße, möglichst noch im Septemberturnus 2016.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer / 67 / 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Gemäß Beschlusslage der Bezirksvertretung III, Vorlage Nr. 2016/1003 vom 21.04.2016, sollen die erforderlichen Finanzmittel für die Umgestaltung der Grünfläche für den Haushaltsplan 2017 angemeldet werden.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Über die Etatisierung wird im Rahmen der Aufstellung des nächsten Haushaltsplanes entschieden. Danach ist die Freigabe der Mittel abzuwarten.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Baukosten - investiv -: 7.800 €

Abschreibungen: 520 € p.a.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit: