Betreff
Umbenennung der "Smidt-Arena"
Vorlage
2016/1228
Aktenzeichen
Bo/sn
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die „Smidt-Arena“ wird in „Ostermann-Arena“ umbenannt.

 

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Richrath                                           Adomat

Begründung:

 

Mit der Vorlage Nr. R 1455/16. TA vom 21.01.2009 hat der Rat der Stadt Leverkusen am 16.02.2009 beschlossen, dass die ehemalige „Wilhelm-Dopatka-Halle“ durch Vergabe eines Namenssponsorings an die Smidt Wohncenter GmbH in „Smidt-Arena“ umbenannt wurde.

 

Der aktuelle Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2018.

 

Im Rahmen der Übernahme der Smidt-Wohncenter GmbH durch das Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co. KG zum 01.01.2016 ist diese in die Rechte und Pflichten der Smidt-Wohncenter GmbH eingetreten.

 

Im Rahmen der Umbenennung der Smidt-Wohncenter GmbH in Leverkusen in Einrichtungshaus Ostermann, ist auch beabsichtigt, im Laufe des Oktober 2016 eine Umbenennung der „Smidt-Arena“ in „Ostermann-Arena“ vorzunehmen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1228

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Boßhammer, SPL, 0214 / 8684010

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

- entfällt

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz nicht betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]