Beschlussentwurf:
Den als Anlage beigefügten Richtlinien zur Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfond wird zugestimmt.
Die Geschäftsordnung des Beirates „Verfügungsfond IHK Hitdorf“ wird in der vorgelegten Form verabschiedet.
Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel durch die Bezirksregierung.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung 14.12.2015 das Integrierte Handlungskonzept für Hitdorf (IHK Hitdorf) beschlossen (s. Vorlage Nr. 2015/0777).
Unter Punkt 7.5 Handlungsfeld „Soziale Infrastruktur, Angebote zielgruppenspezifisch erweitern“ ist als Maßnahme 7.5 c die Einrichtung eines Verfügungsfond zur Unterstützung der Ehrenamtsstrukturen zur Einrichtung zusätzlicher sozialer Infrastruktur vorgesehen. Mit den Mitteln können Projekte gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet jeweils ein noch zu bildendes Gremium unter Beteiligung der Stadt und des Stadtteilmanagements.
Auf der Grundlage des Beschlusses wurden die beigefügten Richtlinien zur Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfond IHK Hitdorf entwickelt und eine Geschäftsordnung des Beirates „Verfügungsfond IHK Hitdorf“ erstellt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Vogt, FB 50, Tel. 5000
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Verfügungsfond im Rahmen des IHK Hitdorf.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
FB 50 Produktgruppe 0525, Produkt 052501, SK 501910 und 524900
FB 51 Produktgruppe 0610, Produkt 061001, SK 531800
FB 51 Produktgruppe 0615, Produkt 061501, SK 531800
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Jeweils 20.000 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |