- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Köln und dem Landschaftsverband Rheinland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen
Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt zu, mit der Stadt Köln und dem Landschaftsverband Rheinland die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen abzuschließen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
In 2006 hat der Verwaltungsvorstand erstmals die „Interkommunale Kooperation“ als Stadtziel beschlossen und seitdem jährlich fortgeschrieben.
Um im Bereich Einkauf Synergieeffekte durch die Bündelung von Wissen und Nachfragemengen zu erreichen, wurde in 2007 mit den Städten Köln und Velbert eine Vereinbarung über eine pilotweise Ausschreibungsgemeinschaft getroffen. Im Rahmen dieser Ausschreibungsgemeinschaft wurden die Bedarfe für Büromöbel, Bürodrehstühle und Hygienepapiere im Zeitraum von 2007 bis Ende 2008 erfolgreich gemeinsam ausgeschrieben.
Die Stadt Köln hat im Juli 2008 den gemeinsamen Erfahrungsbericht zur Ausschreibungsgemeinschaft vorgelegt.
Darin werden u.a. die folgenden positiven Aspekte hervorgehoben:
·
„Der Austausch von
Vergaberechts-Know-how, aber vor allem auch die Partizipation an praktischem Erfahrungswissen kann aus
Sicht aller beteiligten Städte als gewinnbringend bezeichnet werden. Es zeigte
sich, dass von einem qualifizierten Erfahrungsaustausch alle Partner, d.h.
unabhängig von ihrer Größenordnung profitieren. Rechtsfragen (Vergaberecht,
Vertragsrecht), Fragestellungen mit Blick auf die jeweiligen
Vergaberichtlinien, die Gestaltung von Formularen und Checklisten, Fortbildung
und Personalentwicklung, aber auch der elektronische Einkauf bieten ein breites
Spektrum, um einen fachlichen Austausch zu pflegen.
·
Synergieeffekte kamen insbesondere dadurch zustande, dass die
Leistungsbeschreibung von mehreren Personen fachlich begutachtet und so ein
sehr hohes Niveau der Verdingungsunterlagen erreicht werden konnte. Es wurde
hierbei nochmals deutlich, dass gerade durch eine intelligente und
rechtssichere Gestaltung aller vertraglichen Konditionen ebenso wichtige
geldwerte Vorteile erzielt werden können wie bei der Mengenbündelung als solches.
Die Folge sind Verträge mit einer höheren Versorgungssicherheit und Lieferanten
mit einem höheren Grad an Zuverlässigkeit.
·
…die Chancen, Einkaufskonditionen zu verbessern, (lassen sich) grundsätzlich
durch die kommunal übergreifende
Bündelung der Bedarfe deutlich vergrößern.
Eine solche Entwicklung
zeigte sich z.B. im Rahmen der Ausschreibung des Rahmenvertrages Bürostühle.
Hier wurden die Bedarfe der Städte Köln, Leverkusen und Velbert vereinheitlicht
und zu einem Gesamtbedarf gebündelt. Die Einkaufskonditionen verbesserten sich
durch dieses Vorgehen deutlich. Gerade die kleineren Partner profitierten von
den Konditionen des Gesamtauftrages. So wurde z.B. von der Stadt Velbert eine
Optimierung um rd. 15 % des Einkaufspreises gegenüber der vorherigen Ausschreibung
erzielt.“
Für Leverkusen war vor
allem die Ausschreibung für Büromöbel vorteilhaft, es ergaben sich
Preisvorteile gegenüber dem bisherigen Rahmenvertrag von durchschnittlich
34 %.
Aufgrund der positiven Erfahrungen aus diesen Ausschreibungen soll die Einkaufsgemeinschaft zwischen Köln und Leverkusen fortgesetzt werden. Die Stadt Velbert befindet sich noch in der Abstimmung mit ihrer Aufsichtsbehörde, dem Kreis Mettmann sowie der Bezirksregierung, um sich dann zu einem späteren Termin dem Verbund anzuschließen. Zusätzlich konnte als neuer Partner der Landschaftsverband Rheinland gewonnen werden. Weitere Kommunen oder Gemeindeverbände können sich an der Ausschreibungsgemeinschaft durch Abschluss einer Beitrittsvereinbarung anschließen.
Die von der Stadt Köln hierzu vorgelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde von 14, 30 und der Zentralen Vergabestelle geprüft und befürwortet.