Betreff
Luftreinhalteplanung in Leverkusen
Vorlage
2016/1239
Aktenzeichen
322-19-4-be
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

 

Kenntnisnahme:

 

Die Informationen zur Erstellung eines Luftreinhalteplans für die Stadt Leverkusen werden zur Kenntnis genommen.

 

 

gezeichnet:

                                                                        In Vertretung

Richrath                                                         Märtens

Begründung:

 

An der seit Januar 2015 eingerichteten Luftmessstation an der Gustav-Heinemann-Straße wurde der Jahresmittelwert 2015 für Stickstoffdioxid mit 47 µg/m³ durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) festgestellt.

Der zulässige Grenzwert von 40 µg/m³ wurde deutlich überschritten.

 

Für Feinstaub PM10 wird der Grenzwert deutlich unterschritten.

 

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist in einer Frist von zwei Jahren durch das Land Nordrhein-Westfalen in einem formellen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung bis spätestens Ende 2017 ein sogenannter Luftreinhalteplan aufzustellen. Das Landesministerium hat dies in einem entsprechenden Erlass an die Bezirksregierung in Köln als zuständige Behörde verfügt.

 

Über die konkreten Inhalte und Rahmenbedingungen des Luftreinhalteplanes kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Einschätzung vorgenommen werden. Dies bleibt dem genannten Aufstellungsverfahren vorbehalten. Der Verwaltungsvorstand hat hierzu unter Federführung des Umweltdezernates eine interdisziplinäre Projektgruppe eingerichtet, die je nach Aufgabenstellung und Projektfortschritt tätig wird.

 

Am 05.07.16 hat ein Auftaktgespräch unter Teilnahme der Bezirksregierung Köln, des LANUV und dem Projektteam des Fachbereichs Umwelt stattgefunden.

Für den 13.10.16 ist das erste Arbeitsgespräch mit den Vertretern der verschiedenen Fachbereiche der Stadtverwaltung, der Bezirksregierung Köln und dem LANUV terminiert und zum Jahresende ist die erste Projektgruppensitzung, zusätzlich mit vielen weiteren nicht städtischen Akteuren, geplant.

 

Die Politik wird über den Bürger- und Umweltausschuss und den Rat über den jeweiligen Verfahrensstand informiert.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hardiman/32/-3210

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Der Luftreinhalteplan für die Stadt Leverkusen wird aufgrund der Überschreitung des Jahresmittelwertes 2015 für Stickstoffdioxid durch die zuständige Behörde des Landes NRW (Bezirksregierung Köln) aufgestellt. Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen hat das Landesministerium einen Erlass an die Bezirksregierung verfügt.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Zurzeit können noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch die Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde geplant. Details zum Ablauf sind der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

 [nein]

 [nein]

[ja]