Betreff
Bestellung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat der wupsi GmbH
Vorlage
2016/1242
Aktenzeichen
201-01-24-03-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der wupsi GmbH werden gem. § 108a Abs. 9 GO NRW i. V. m. § 7 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH folgende Beschäftigte bestellt:

 

1.    Herr Harald Breutling

 

2.    Herr Ulrich Hölkeskamp

 

3.    Herr Zoran Maslovaric

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

In der Sitzung vom 29.02.2016 hat der Rat der Stadt Leverkusen mehrheitlich zur Vorlage Nr. 2016/0971 beschlossen, die Kraftverkehr Wupper-Sieg AG (KWS AG) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln und die Firmierung in wupsi GmbH zu ändern. Der Rechtsformwechsel ist mit Eintragung ins Handelsregister mit Wirkung zum 31.05.2016 erfolgt.

 

Im Umwandlungsbeschluss wurde unter Ziffer 7 Buchstabe d) festgelegt, dass der Aufsichtsrat der KWS als fakultativer Aufsichtsrat bei der wupsi GmbH fortbesteht und drei Aufsichtsratsmandate weiterhin auf die Arbeitnehmer entfallen. Die von den Arbeitnehmern gewählten Vertreter sind zunächst im Amt verblieben, müssen aber gem. Ziffer 8 des Umwandlungsbeschlusses bis spätestens zum 31.12.2016 gemäß den Bestimmungen des § 108a GO NRW neu gewählt werden.

 

§ 108a der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) gilt auch für Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform, in deren Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen ist und an denen mehrere Gemeinden gemeinsam unmittelbar oder mittelbar mit insgesamt mehr als 50 v. H. der Anteile beteiligt sind.

 

Gem. § 108a Abs. 9 GO NRW bedarf die Bestellung der in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter übereinstimmender, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder zustande gekommener Beschlüsse des Rates der Stadt Leverkusen und des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises. Die Bestellung erfolgt aus einer von den Beschäftigten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste. Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter enthalten.

 

Die Arbeitnehmer der wupsi GmbH haben am 18.08.2016 in einer geheimen Wahl die Vorschlagsliste für die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der wupsi GmbH erstellt. Die Voraussetzung, dass die Vorschlagsliste mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter enthält, ist mit der Aufnahme von insgesamt 7 Beschäftigten erfüllt. Das entsprechende Abstimmungsergebnis der Beschäftigten der wupsi GmbH ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

 

Es sei darauf hingewiesen, dass Rat und Kreistag dazu berechtigt sind, auch andere als die drei erstplatzierten Arbeitnehmervertreter der Vorschlagsliste in den Aufsichtsrat zu bestellen oder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. Seitens der Verwaltung wird jedoch eine dem Abstimmungsergebnis der Beschäftigten der wupsi GmbH entsprechende Beschlussfassung wie im Beschlussentwurf vorgesehen empfohlen.

 

Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder endet gem. § 7 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH mit Ablauf der regelmäßigen kommunalen Wahlperiode.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 2042

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

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[ja]   [nein]

[ja]   [nein]