Betreff
Bebauungsplan Nr. 217/I "Hitdorf-Ost/nördlich Flurstraße"
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
2016/1160/1
Aktenzeichen
613-26-217/I-he/extern
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.

 

2.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 217/I „Hitdorf-Ost/nördlich Flurstraße“.

 

3.    Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Hitdorf und beinhaltet in Flur 8 die Flurstücke 110, 111, 112, 115, 116, 452, 498, 506, 515, 646, 647, 903, 905, 907, 941 sowie teilweise 152, 731, 732, 772, 904 und 918. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

4.    Dem städtebaulichen Vorentwurf (Varianten 1 und 2) zum Bebauungsplan Nr. 217/I „Hitdorf-Ost/nördlich Flurstraße“ wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 3 und 4 der Vorlage) zugestimmt. Der städtebauliche Vorentwurf wird für die frühzeitige Bürgerbeteiligung um eine Alternativvariante 2.2 (Anlage 10 der Vorlage) ergänzt.

 

5.    Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung unter der Leitung der Bezirksvorsteherin für den Stadtbezirk I durchzuführen.

 

Das Bebauungskonzept wird zudem vier Wochen öffentlich ausgehängt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

1.    Der Beschlusspunkt 4 wurde aufgrund der Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 05.09.16 um die Alternativvariante 2.2. ergänzt.

 

2.    Im Ratsinformationssystem Session ist die Anlage in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.