Beschlussentwurf:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Findung eines geeigneten Organisators sämtlicher Leverkusener Wochenmärkte ein Auswahlverfahren unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze durchzuführen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Der Rat hat
bereits in seiner Sitzung am 18.03.2013 mehrheitlich beschlossen (Vorlage Nr.
2001/2013), dass die Verwaltung sich mit verschiedenen privaten
Marktorganisationen (z. B. Marktgilde) in Verbindung setzen, Angebote einholen
und Vorschläge vorlegen soll, ob und wie die Leverkusener Märkte durch private
Anbieter organisiert werden können. Wegen divergierender Interessenlagen konnte
dieser Ratsbeschluss bislang noch nicht umgesetzt werden.
Die Begründung in
dem Ratsauftrag aus dem Jahr 2013 ist auch heute noch aktuell.
Der Zulauf von
Kunden zu den Wochenmärkten geht in vielen Städten, so auch in Leverkusen seit
einigen Jahren zurück. Dementsprechend nimmt auch die Zahl der Marktstände auf
den einzelnen Märkten ab.
Es besteht daher
eine dringende Notwendigkeit, diesem Trend entgegenzuwirken und die
Leverkusener Wochenmärkte für die Zukunft fit zu machen. Um sie auf Dauer attraktiv
zu halten, sollte deshalb ihre Organisation einem professionellen Marktveranstalter,
der sich auf die Durchführung von Wochenmärkten spezialisiert hat, übertragen
werden.
Bei dem
vergaberechtlichen Auswahlverfahren sollen folgende Kriterien eine wichtige
Rolle spielen:
-
Erfahrung
bei der Organisation von Wochenmärkten in mehreren Städten,
-
vorrangige
Berücksichtigung der bewährten Beschicker der Leverkusener Märkte,
-
Nachweis
eines größeren Reservoirs an Marktbeschickern,
-
Produktvielfalt
und Qualität bei den Marktständen (auch regionale Produkte),
-
ganzjährige
Organisation der täglichen Wochenmärkte,
-
Toiletten-,
Abfallbeseitigungs- und Reinigungskonzept,
-
Höhe
des Standgeldes für die Marktbeschicker,
-
Höhe
des Entgeltes für die Stadt wegen der Nutzung der Marktflächen.
Als Grundlage für
das Auswahlverfahren wird die Verwaltung eine detaillierte Bewertungsmatrix mit
den qualitativen Anforderungen und den maßgeblichen Entscheidungskriterien
erstellen. Sodann wird die Absicht der Stadt zur Vergabe aller städtischen Wochenmärkte
zusammen mit den Anforderungskriterien im Amtsblatt der Stadt Leverkusen sowie
auf dem Vergabemarktplatz in Verbindung mit der städtischen Homepage veröffentlicht.
Nach Ablauf der
Vergabefrist und Auswertung der eingegangenen Angebote wird die Verwaltung dem
Rat einen Entscheidungsvorschlag für den Zuschlag an den Marktveranstalter, der
am besten für die zukünftige Organisation der Leverkusener Wochenmärkte
geeignet ist, unterbreiten.
Die Beauftragung
soll für einen Zeitraum von fünf Jahren erfolgen; eine solche Zeitspanne ist
üblich. Damit kann eine Kontinuität bei der Durchführung der Märkte
sichergestellt werden.
Wesentlich ist
noch, dass die Wochenmärkte nur im „Gesamtpaket“ an einen Marktveranstalter
vergeben werden. Nur so besteht die Chance, dass auch die kleinen Märkte
zukünftig noch betrieben werden können, weil sie in diesem Fall bei der
Abwicklung der großen Märkte quasi nebenbei mitorganisiert werden können.
Für den
städtischen Haushalt bedeutet die Organisation der Wochenmärkte durch einen
externen Dritten eine merkliche Entlastung, denn die derzeitigen
Marktstandsgebühren sind bereits seit einigen Jahren nicht mehr kostendeckend
und die notwendige Gebührenerhöhung konnte bislang nicht durchgesetzt werden.
Die tägliche
Organisation der Märkte ist für die Stadt mit einem erheblichen Personalaufwand
verbunden. Wegen der latenten Personalknappheit bei dem Zentralen Ermittlungsdienst
können wichtige Ermittlungsaufträge oftmals nur verzögert erledigt werden, denn
es sind jeden Morgen Mitarbeiter mehrere Stunden mit der Abwicklung der Märkte
beschäftigt.
Die Marktbeschicker der Leverkusener Wochenmärkte wurden am 16. September 2016 in einer Informationsveranstaltung über das dargestellte beabsichtigte Vorgehen informiert. Die in dem Gespräch von den Teilnehmern formulierten Anregungen und Verfahrensvorschläge wurden in dieser Verwaltungsvorlage mit aufgegriffen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Horst Wedler / 30 / 0214 - 406 - 3015
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Bei Neuorganisation der Märkte: Fortfall der seit
2010 existenten Unterdeckung von z. Z. ca. 40.000 € in 2015.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Verwaltung beabsichtigt, bei einem positiven Votum des Rates, eine Übertragung der Organisation der Wochenmärkte auf einen privaten Anbieter im ersten Halbjahr 2017. Hierfür ist es erforderlich, dass die Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung des vergaberechtlichen Auswahlverfahrens zeitnah erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird eine Verwaltungsvorlage mit Benennung eines konkreten Anbieters in den Rat zur Diskussion und Beschlussfassung eingebracht.