Betreff
Neuausrichtung der städtischen Wochenmärkte in Leverkusen
Vorlage
2016/0993
Aktenzeichen
II/30--301-36-04-wed
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Findung eines geeigneten Organisators sämtlicher Leverkusener Wochenmärkte ein Auswahlverfahren unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze durchzuführen.

 

 

gezeichnet:

                                                                  In Vertretung

Richrath                                                   Stein

Begründung:

 

Der Rat hat bereits in seiner Sitzung am 18.03.2013 mehrheitlich beschlossen (Vorlage Nr. 2001/2013), dass die Verwaltung sich mit verschiedenen privaten Marktorganisationen (z. B. Marktgilde) in Verbindung setzen, Angebote einholen und Vorschläge vorlegen soll, ob und wie die Leverkusener Märkte durch private Anbieter organisiert werden können. Wegen divergierender Interessenlagen konnte dieser Ratsbeschluss bislang noch nicht umgesetzt werden.

 

Die Begründung in dem Ratsauftrag aus dem Jahr 2013 ist auch heute noch aktuell.

Der Zulauf von Kunden zu den Wochenmärkten geht in vielen Städten, so auch in Leverkusen seit einigen Jahren zurück. Dementsprechend nimmt auch die Zahl der Marktstände auf den einzelnen Märkten ab.

 

Es besteht daher eine dringende Notwendigkeit, diesem Trend entgegenzuwirken und die Leverkusener Wochenmärkte für die Zukunft fit zu machen. Um sie auf Dauer attraktiv zu halten, sollte deshalb ihre Organisation einem professionellen Marktveranstalter, der sich auf die Durchführung von Wochenmärkten spezialisiert hat, übertragen werden.

 

Bei dem vergaberechtlichen Auswahlverfahren sollen folgende Kriterien eine wichtige Rolle spielen:

 

-       Erfahrung bei der Organisation von Wochenmärkten in mehreren Städten,

-       vorrangige Berücksichtigung der bewährten Beschicker der Leverkusener Märkte,

-       Nachweis eines größeren Reservoirs an Marktbeschickern,

-       Produktvielfalt und Qualität bei den Marktständen (auch regionale Produkte),

-       ganzjährige Organisation der täglichen Wochenmärkte,

-       Toiletten-, Abfallbeseitigungs- und Reinigungskonzept,

-       Höhe des Standgeldes für die Marktbeschicker,

-       Höhe des Entgeltes für die Stadt wegen der Nutzung der Marktflächen.

 

Als Grundlage für das Auswahlverfahren wird die Verwaltung eine detaillierte Bewertungsmatrix mit den qualitativen Anforderungen und den maßgeblichen Entscheidungskriterien erstellen. Sodann wird die Absicht der Stadt zur Vergabe aller städtischen Wochenmärkte zusammen mit den Anforderungskriterien im Amtsblatt der Stadt Leverkusen sowie auf dem Vergabemarktplatz in Verbindung mit der städtischen Homepage veröffentlicht.

 

Nach Ablauf der Vergabefrist und Auswertung der eingegangenen Angebote wird die Verwaltung dem Rat einen Entscheidungsvorschlag für den Zuschlag an den Marktveranstalter, der am besten für die zukünftige Organisation der Leverkusener Wochenmärkte geeignet ist, unterbreiten.

 

Die Beauftragung soll für einen Zeitraum von fünf Jahren erfolgen; eine solche Zeitspanne ist üblich. Damit kann eine Kontinuität bei der Durchführung der Märkte sichergestellt werden.

 

Wesentlich ist noch, dass die Wochenmärkte nur im „Gesamtpaket“ an einen Marktveranstalter vergeben werden. Nur so besteht die Chance, dass auch die kleinen Märkte zukünftig noch betrieben werden können, weil sie in diesem Fall bei der Abwicklung der großen Märkte quasi nebenbei mitorganisiert werden können.

 

Für den städtischen Haushalt bedeutet die Organisation der Wochenmärkte durch einen externen Dritten eine merkliche Entlastung, denn die derzeitigen Marktstandsgebühren sind bereits seit einigen Jahren nicht mehr kostendeckend und die notwendige Gebührenerhöhung konnte bislang nicht durchgesetzt werden.

 

Die tägliche Organisation der Märkte ist für die Stadt mit einem erheblichen Personalaufwand verbunden. Wegen der latenten Personalknappheit bei dem Zentralen Ermittlungsdienst können wichtige Ermittlungsaufträge oftmals nur verzögert erledigt werden, denn es sind jeden Morgen Mitarbeiter mehrere Stunden mit der Abwicklung der Märkte beschäftigt.

 

Die Marktbeschicker der Leverkusener Wochenmärkte wurden am 16. September 2016 in einer Informationsveranstaltung über das dargestellte beabsichtigte Vorgehen informiert. Die in dem Gespräch von den Teilnehmern formulierten Anregungen und Verfahrensvorschläge wurden in dieser Verwaltungsvorlage mit aufgegriffen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Horst Wedler / 30 / 0214 - 406 - 3015

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Bei Neuorganisation der Märkte: Fortfall der seit 2010 existenten Unterdeckung von z. Z. ca. 40.000 € in 2015.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Verwaltung beabsichtigt, bei einem positiven Votum des Rates, eine Übertragung der Organisation der Wochenmärkte auf einen privaten Anbieter im ersten Halbjahr 2017. Hierfür ist es erforderlich, dass die Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung des vergaberechtlichen Auswahlverfahrens zeitnah erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird eine Verwaltungsvorlage mit Benennung eines konkreten Anbieters in den Rat zur Diskussion und Beschlussfassung eingebracht.