Beschlussentwurf:
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der „Musikschule der Stadt Leverkusen“ vom 19.12.2005 wird beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Adomat
Die Musikschulgebühren wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2014 angehoben, um die Vorgaben des Haushaltssicherungsplans zu erfüllen.
In den letzten 24 Jahren sind folgende
Erhöhungen der Musikschulgebühren vorgenommen worden:
durchschnittlich 20 % mit Wirkung vom 01.01.1993
durchschnittlich 9 % mit Wirkung vom 01.01.1994
durchschnittlich 7,5 % mit Wirkung vom
01.01.1996
durchschnittlich 10 % mit Wirkung vom 01.01.1998
durchschnittlich 5 % mit Wirkung vom 01.01.2000
durchschnittlich 2,5 % mit Wirkung vom
01.01.2002
durchschnittlich 5 % mit Wirkung vom 01.01.2004
durchschnittlich 9 % mit Wirkung vom 01.01.2006
durchschnittlich 5 % mit Wirkung vom 01.01.2007
durchschnittlich 8,4 % mit Wirkung vom
01.01.2008
durchschnittlich 9,3 % mit Wirkung vom
01.01.2009
durchschnittlich 6,4 % mit Wirkung vom
01.01.2010
durchschnittlich 3,9 % mit Wirkung vom
01.01.2012
durchschnittlich 2,9 % mit Wirkung vom
01.01.2014
Es wird vorgeschlagen, die Musikschulgebühren
ab 01.01.2017 um - je nach Unterrichtsform - 1,00 € bis maximal 2,25 €
monatlich zu erhöhen. Der Prozentsatz der Erhöhung liegt bei durchschnittlich
6,5 %. Da Angebote im niedrigen Gebührensegment prozentual stärker
belastet werden (z. B. Anhebung der Gebühr für JEKISS von 5 € monatlich
auf 6 € monatlich), kann die tatsächliche Mehrbelastung als maßvoll bezeichnet
werden.
Die Unterrichtseinheit „Partnerunterricht zu 2 Schülerinnen/Schülern 30 Minuten“ soll neu eingeführt werden. Grundsätzlich ist diese Unterrichtseinheit nur bedingt pädagogisch sinnvoll und sie soll nur in Einzelfällen, insbesondere in Kooperationen mit Grundschulen, Einsatz finden.
Es kommt vor, dass ein Kind aus einer Dreiergruppe im Instrumentalunterricht abgemeldet wird und die Eltern der verbleibenden zwei Schülerinnen und Schülern nicht willens oder finanziell in der Lage sind, den teuren Partnerunterricht zu finanzieren. Gerade in Kooperationen mit den allgemeinbildenden Schulen gibt es dann oft nicht die Möglichkeit, neue, sinnvolle Gruppenkonstellationen zusammenzustellen. Hier gab es dann bisher nur die Möglichkeit, entweder alle Kinder abzumelden oder die Gruppe unterfinanziert als Dreiergruppe weiter laufen zu lassen.
Beides sind keine
guten Optionen. Hier soll die Unterrichtseinheit „Partnerunterricht zu 2 Schülerinnen/Schülern
30 Minuten“ eine Lösung sein.
Der Wortlaut von § 6 Satz 2 wird entsprechend den gesetzlichen Regelungen von „Einzugsermächtigung“ auf „SEPA-Lastschriftverfahren“ geändert.
§ 6 Satz 4 bis 6 (Stundung des Schulgeldes) soll gestrichen werden. Rechtsgrundlage für die Stundung von Forderungen ist die für die Stadtverwaltung Leverkusen geltende Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen in der jeweils gültigen Fassung. Die in der Gebührensatzung der Musikschule formulierten Regelungen sind daher nicht notwendig. Sie widersprechen zum Teil der Dienstanweisung, die kürzlich überarbeitet wurde.
Tabellarische Übersicht der
Gebührenänderungen
Jahresgebühr |
Jahresgebühr |
|
bisher |
neu |
|
Musikalische
Früherziehung |
240,00 € |
252,00 € |
Kleingruppe Musikalische |
240,00 € |
252,00 € |
Musikalische
Grundausbildung |
240,00 € |
252,00 € |
Kleingruppe Musikalische |
240,00 € |
252,00 € |
Gruppenunterricht zu |
381,00 € |
396,00 € |
Gruppenunterricht zu |
477,00 € |
504,00 € |
(neu) Partnerunterricht
zu |
|
396,00 € |
Partnerunterricht zu |
528,00 € |
552,00 € |
Einzelunterricht 30 Min. |
584,00 € |
606,00 € |
Einzelunterricht 45 Min. |
816,00 € |
840,00 € |
Kurse und
Arbeitsgemeinschaften |
180,00 € |
192,00 € |
Kurse und
Arbeitsgemeinschaften |
240,00 € |
252,00 € |
Schulchor (JEKISS) |
60,00 € |
72,00 € |
Ensembleunterricht ohne |
96,00 € |
108,00 € |
unverändert bleiben |
|
|
Einzelunterricht 60 Min. |
900,00 € |
|
Klavierzuschlag |
33,00 € |
|
Erwachsenenzuschlag |
50% |
|
Einteilungsgebühr |
15,00 € |
|
Sonderpädagogischer
Gruppen- |
174,00 € |
|
Sonderpädagogischer |
321,00 € |
|
Sonderpädagogischer |
417,00 € |
|
Sonderpädagogischer |
270,00 € |
|
Sonderpädagogischer |
468,00 € |
|
Sonderpädagogischer |
524,00 € |
|
Sonderpädagogischer |
756,00 € |
Berechnung der Schulgeldeinnahme für das Jahr
2017
Für das Jahr 2016 wird - wie auch im Jahr
2015 - mit einer Gebühreneinnahme von 855.000 € gerechnet.
Das im Vergleich zum Erfolgsplan um 15.000 €
niedrigere Ergebnis ist darauf zurückzuführen, dass
-
die
Fallzahlen für Gebührenermäßigungen und Gebührenerlasse aufgrund Vorlage des
Gutscheins „Bildung und Teilhabe“ steigen,
-
ein
TVöD-Lehrer insgesamt ein Jahr arbeitsunfähig erkrankt war und sein Unterricht
in dieser Zeit nur anteilig vertreten wurde.
Alle in der Berechnung
nicht aufgeführten Unterrichtsformen sind aktuell nicht genutzt. Auf die
Kalkulation der Einnahmen der neuen Unterrichtseinheit „Partnerunterricht
30 Min.“ wird aktuell verzichtet, da sie nur in Einzelfällen genutzt
werden soll. Hier korrespondieren Schülerzahl und Einnahme mit dem
Berechnungsfeld Gr. 3-6 Schüler / 45 Min.
Ausgaben-/Kostendeckung
-
* Der Sammelnachweis 3 (Verrechnungen) wurde in
der Berechnung bis 2001 nicht berücksichtigt.
+ 1999-2001 wurden die EDV-Entgelte
dezernatsbezogen veranschlagt (kein Sammelnachweis 5 mehr).
- Bei den Zahlen von 1988 – 2001 handelt es sich um Rechnungsergebnisse,
-
bei den Jahren 2002 – 2015 um Jahresergebnisse
des Teilbetriebs Musikschule.
Bei der Bewertung der Ergebnisse ab 2002 ist zu berücksichtigen, dass die
Kostenrechnung in der KSL sukzessive weiterentwickelt wurde und innere
Verrechnungen, die über die Umlage der Sammelnachweise hinausgehen, vorgenommen
wurden und werden.
- Das Jahr 2016 wurde auf Basis von Daten des Wirtschaftsplans berechnet.
Diese Veränderungen im Verlaufe der Jahre
machen es daher nur bedingt möglich, den Kostendeckungsgrad der einzelnen Jahre
zu vergleichen.
Die Elternbeiträge setzen sich wie folgt
zusammen:
- Schulgeld inklusive Grundgebühr sowie Einteilungsgebühr,
- Benutzungsgebühren/Instrumentenmiete,
- Elternbeiträge Musikfreizeiten.
Bei den Elternbeiträgen ab 2008 ist zu berücksichtigen, dass für diverse Kooperationsprojekte keine Elternbeiträge vereinnahmt werden. Die Kostenerstattung wird unter „Erträge Weiterbelastung“ verbucht.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1259
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Birgit Sander, KSL-Musikschule, Tel. 406-4053
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Anhebung der Musikschulgebühren ab 01.01.2017.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Wirtschaftsplan KulturStadtLev 2017.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Mehreinnahme in Höhe von ca. 41.000 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |