Beschlussentwurf:
1. Die Dependance der Förderschule 1, Heinrich-Lübke-Straße 140, wird zum Schuljahr 2017/2018 aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler der Dependance wechseln zum Hauptstandort der Förderschule 1, Haus-Vorster-Straße 42-48.
2. Die freiwerdenden Räume des Schulstandortes Heinrich-Lübke-Straße 140 werden als Teilstandort der Gesamtschule Schlebusch genutzt.
3. Der im Rahmen des Teilschulentwicklungsplanes „Gesamtschulen, Sekundarschule 2015/16 -2019/20 vom Rat am 22.06.2015 gefasste Beschluss zum Ausbau des Schulgebäudes der Gesamtschule Schlebusch (Vorlage Nr. 2015/0500) wird aufgehoben.
4. Die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW (Bildung eines Teilstandortes) ist einzuholen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Umbau- und Herrichtungsmaßnahmen im Gebäude Heinrich-Lübke-Straße 140 erforderlich sind und die Kosten dafür zu ermitteln.
6. Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden vorbehaltlich einer entsprechenden Mittelbereitstellung durch den Rat mit dem Haushalt 2017 im Finanzplan unter Finanzstelle 65000170011136, Finanzposition 783100, in Höhe von 1.100.000 € sowie bei Finanzstelle 40000305052020, Finanzposition 782600, in Höhe von 350.000 € bereitgestellt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
Auflösung der
Dependance der Förderschule 1, Heinrich-Lübke-Straße 140, zum Schuljahr
2017/2018
Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 14.12.2015 beschlossen,
- die Förderschule Rat-Deycks-Schule ab dem Schuljahr 2016/2017 als Förderschule 1 mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Lernen, Sprache und geistige Entwicklung an den Teilstandorten Haus-Vorster-Straße und Heinrich-Lübke-Straße fortzuführen,
- die Förderschule Comeniusschule zum Schuljahr 2016/2017 aufzulösen und den Schulstandort als Teilstandort der Förderschule 1 zu erhalten.
Mittlerweile haben die ersten Gespräche der beiden Kollegien zur Erarbeitung einer gemeinsamen Konzeption für die Förderschule 1 auf der Basis der Eckpunkte des Schulentwicklungsplanes stattgefunden. Dabei zeigte sich, dass eine räumliche Zusammenlegung der beiden Schulstandorte wesentlich mehr Vorteile bietet, als eine räumliche Trennung, die die Schule vor pädagogische und organisatorische Probleme stellt.
Die Schulkonferenz der Schule hat der Zusammenführung der Standorte mit Schreiben vom 08.07.2016 zugestimmt (siehe Anlage 1). Die Gründe für eine Zusammenlegung sind im Schreiben der Schule vom 18.07.2016 aufgeführt (siehe Anlage 2).
Die Schülerzahlenentwicklung erfordert keine Zusammenlegung der beiden Schulstandorte, da im Schuljahr 2016/2017 die gesetzlichen Vorgaben für den Erhalt der Förderdependancen eingehalten werden. Da jedoch die Schulleitungen die pädagogischen und organisatorischen Vorteile eines Schulstandortes betont haben, befürwortet die Verwaltung eine Zusammenlegung. Das Schulgebäude der FöS Rat-Deycks-Schule ist grundsätzlich geeignet, die Schülerinnen und Schüler der ehemaligen FöS Comeniusschule aufzunehmen. Unabhängig vom Umzug soll das Schulgebäude insbesondere im Medienbereich optimiert werden. Da die Schule zukünftig als Ganztagsschule geführt wird, müssen die Ganztagsräume voraussichtlich neu konzipiert werden.
Errichtung einer
Dependance für die Gesamtschule Schlebusch im Gebäude Heinrich-Lübke-Straße 140
zum Schuljahr 2017/2018
Im Teilschulentwicklungsplan „Gesamtschulen, Sekundarschule 2015/16 - 2019/20“ wurde der Ausbaubedarf für eine fünfzügige Oberstufe, die sonderpädagogische Förderung und die Bildung von Internationalen Förderklassen an der Gesamtschule Schlebusch beschrieben, begründet und vom Rat der Stadt Leverkusen am 22.06.2015 beschlossen (Vorlage Nr. 2015/0500).
Die Kosten für die Ausbaumaßnahme beliefen sich auf 3.000.000 Mio. €.
Der Auszug der ehemaligen FöS Comeniusschule bietet nun die Möglichkeit, das Gebäude Heinrich-Lübke-Straße für die Gesamtschule Schlebusch zu nutzen. Ein Ausbau des Schulgebäudes der Gesamtschule Schlebusch wird dadurch entbehrlich. Das Schulgebäude Heinrich-Lübke-Straße wurde in den Jahren 2010 und 2011 energetisch saniert. Die Räume sind für Schülerklassen der Sekundarstufe I der Gesamtschule Schlebusch in ausreichender Anzahl geeignet.
Beabsichtigt ist, einen Jahrgang der Gesamtschule Schlebusch mit sieben Schülerklassen im Schulgebäude Heinrich-Lübke-Straße unterzubringen. Die Verwaltung hat sich bei dem Schulraumbedarf am Raumprogramm der Dependance Elbestraße der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule orientiert.
In der Dependance Elbestraße sind die Jahrgänge 5 und 6 der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule mit 16 Klassen untergebracht. Für die 16 Klassen stehen neben kleineren Differenzierungsräumen insgesamt 10 Fachräume (Computerräume, Raum für Naturwissenschaften, multifunktionaler Raum, Werkräume, Kunst-/Musik-/Textilräume, Bücherei) und ein Essens- und Freizeitbereich zur Verfügung.
Die Gesamtschule Schlebusch ist bereits um eine
Stellungnahme zu der beabsichtigten Maßnahme gebeten worden (siehe Anlage 3).
Die Gesamtschule Schlebusch fordert für 7 Schülerklassen neben kleineren
Differenzierungsräumen 12 Fachräume einschließlich Vorbereitungsräumen.
Dieser Bedarf ist überhöht, kann aber weitestgehend
abgedeckt werden. Für den Jahrgang stehen 7 Klassenräume und 11 weitere Räume zur
Verfügung. Die Verwaltung wird den Anforderungen der Gesamtschule so weit wie
möglich entgegenkommen, weist aber schon jetzt darauf hin, dass der Bedarf der
Gesamtschule Schlebusch angepasst an dem Bedarf der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule
überprüft werden soll. Die übrigen 18 Klassenräume des Gebäudes werden von der
GGS Heinrich-Lübke-Straße genutzt.
Der ausgelagerte Jahrgang kann die auf dem Gelände
vorhandene Sporthalle nutzen. Durch den Auszug der ehemaligen FöS
Comeniusschule werden genügend Hallenstunden frei, die von der Gesamtschule
Schlebusch genutzt werden können. Damit wird die Sporthallensituation der
Gesamtschule Schlebusch an ihrem Standort entzerrt. Die Gesamtschule hat
mehrfach darauf hingewiesen, dass aufgrund des Anwachsens der Klassenzahlen und
des Bedarfs an Sportunterricht die Kapazitäten der Sporthallen der Gesamtschule
Schlebusch zukünftig nicht mehr ausreichen werden. Bei einer Auslagerung eines
Jahrgangs stehen genügend Sporthallenstunden zur Verfügung.
Ein Teil der nicht mehr genutzten Hallenstunden könnte der
benachbarten KGS Gezelin-Schule überlassen werden, die an ihrem Standort keine
Turnhalle hat und zurzeit auf eine nicht städtische Halle außerhalb ihres
Schulgeländes ausweicht. Ebenso erfolgt eine Entzerrung des Unterrichts. Nach
Auszug eines Zuges verbleiben im Schulgebäude noch 35 Klassen in der
Sekundarstufe I. Dies entspricht der von der Gesamtschule geforderten
Sechszügigkeit (6 Klassen * 6 Jahrgänge = 36 Klassen).
Das Schulgebäude liegt in einer zumutbaren Entfernung von 1,7
km vom Sitz der Gesamtschule Schlebusch, Ophovener Straße. Die Schülerinnen und
Schüler der Gesamtschule können den Standort wie bisher mit den aktuellen
Buslinien und
E-Bussen ohne Umsteigen von zu Hause erreichen. Es sind keine Gründe
ersichtlich, die den von der Gesamtschule Schlebusch aufgelisteten Bereichen
(von Arbeitsgemeinschaften bis Trainingskonzept für auffällige Schülerinnen und
Schüler) entgegenstehen. Der Umzug der Dependance der Förderschule 1 an den
Standort Haus-Vorster-Straße soll in den Sommerferien 2017 erfolgen.
Der Umzug eines Zuges der Gesamtschule Schlebusch an den
Standort Heinrich-Lübke-Straße soll ebenfalls in den Sommerferien 2017
erfolgen, ist aber abhängig von der Umsetzung der vorgesehenen Umbaumaßnahmen.
Ein Umzug kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da die Beschulung der
Schülerinnen und Schüler am Hauptstandort vorübergehend erfolgen kann.
Eine detaillierte Prüfung der
erforderlichen Umbau- und Herrichtungsmaßnahmen konnte bislang noch nicht
erfolgen. Aus Kapazitätsgründen kann die Planung durch den Fachbereich
Gebäudewirtschaft erst in 2017 aufgenommen werden. Sobald die Planung und
Kostenermittlung vorliegen, wird die Baumaßnahme den zuständigen Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Mit der Ausführung der
Baumaßnahmen ist erst in 2018 zu rechnen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Helmut Oestreich/FB 40/406-4011
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Dependance der Förderschule 1 im Schulgebäude Heinrich-Lübke-Straße 140 wird zum Schuljahr 2017/2018 aufgegeben. In den freiwerdenden Räumen wird für die Gesamtschule Schlebusch eine Dependance errichtet. Dadurch wird ein geplanter Ausbau der Gesamtschule Schlebusch entbehrlich.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Umbaukosten
Finanzstelle 65000170011136 Umbau Heinrich-Lübke- Straße
Finanzposition 783100 Hochbau
2017 mit 300.000 €
2017 VE 800.000 €
2018 mit 800.000 €
Möblierung
Finanzstelle 40000305052020 Gesamtschulen-Einrichtungsgegenstände
Finanzposition 782600 Beschaffung bewegliches Vermögen über 410,- €
2018 mit 350.000 €.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
ab 2018 eine jährliche Abschreibung von ca. 30.000 € und 18.000 € Betriebskosten
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um Planungssicherheit für alle Beteiligte zu erhalten und mit Blick auf die Anmeldetermine der Schulen und der noch einzuholenden Genehmigung der Bezirksregierung Köln ist eine Beschlussfassung im jetzigen Sitzungsturnus erforderlich.