Betreff
Schulgebäudetausch Heinrich-Lübke-Straße 140
Vorlage
2016/1265
Aktenzeichen
Sg.1-404/802-Oe
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Dependance der Förderschule 1, Heinrich-Lübke-Straße 140, wird zum Schuljahr 2017/2018 aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler der Dependance wechseln zum Hauptstandort der Förderschule 1, Haus-Vorster-Straße 42-48.

 

2.    Die freiwerdenden Räume des Schulstandortes Heinrich-Lübke-Straße 140 werden als Teilstandort der Gesamtschule Schlebusch genutzt.

 

3.    Der im Rahmen des Teilschulentwicklungsplanes „Gesamtschulen, Sekundarschule 2015/16 -2019/20 vom Rat am 22.06.2015 gefasste Beschluss zum Ausbau des Schulgebäudes der Gesamtschule Schlebusch (Vorlage Nr. 2015/0500) wird aufgehoben.

 

4.    Die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW (Bildung eines Teilstandortes) ist einzuholen.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Umbau- und Herrichtungsmaßnahmen im Gebäude Heinrich-Lübke-Straße 140 erforderlich sind und die Kosten dafür zu ermitteln.

 

6.    Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden vorbehaltlich einer entsprechenden Mittelbereitstellung durch den Rat mit dem Haushalt 2017 im Finanzplan unter Finanzstelle 65000170011136, Finanzposition 783100, in Höhe von 1.100.000 € sowie bei Finanzstelle 40000305052020, Finanzposition 782600, in Höhe von 350.000 € bereitgestellt.

 

 

gezeichnet:

                                                                  In Vertretung

Richrath                                                   Adomat

Begründung:

 

Auflösung der Dependance der Förderschule 1, Heinrich-Lübke-Straße 140, zum Schuljahr 2017/2018

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 14.12.2015 beschlossen,

 

-       die Förderschule Rat-Deycks-Schule ab dem Schuljahr 2016/2017 als Förderschule 1 mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Lernen, Sprache und geistige Entwicklung an den Teilstandorten Haus-Vorster-Straße und Heinrich-Lübke-Straße fortzuführen,

 

-       die Förderschule Comeniusschule zum Schuljahr 2016/2017 aufzulösen und den Schulstandort als Teilstandort der Förderschule 1 zu erhalten.

 

Mittlerweile haben die ersten Gespräche der beiden Kollegien zur Erarbeitung einer gemeinsamen Konzeption für die Förderschule 1 auf der Basis der Eckpunkte des Schulentwicklungsplanes stattgefunden. Dabei zeigte sich, dass eine räumliche Zusammenlegung der beiden Schulstandorte wesentlich mehr Vorteile bietet, als eine räumliche Trennung, die die Schule vor pädagogische und organisatorische Probleme stellt.

 

Die Schulkonferenz der Schule hat der Zusammenführung der Standorte mit Schreiben vom 08.07.2016 zugestimmt (siehe Anlage 1). Die Gründe für eine Zusammenlegung sind im Schreiben der Schule vom 18.07.2016 aufgeführt (siehe Anlage 2).

 

Die Schülerzahlenentwicklung erfordert keine Zusammenlegung der beiden Schulstandorte, da im Schuljahr 2016/2017 die gesetzlichen Vorgaben für den Erhalt der Förderdependancen eingehalten werden. Da jedoch die Schulleitungen die pädagogischen und organisatorischen Vorteile eines Schulstandortes betont haben, befürwortet die Verwaltung eine Zusammenlegung. Das Schulgebäude der FöS Rat-Deycks-Schule ist grundsätzlich geeignet, die Schülerinnen und Schüler der ehemaligen FöS Comeniusschule aufzunehmen. Unabhängig vom Umzug soll das Schulgebäude insbesondere im Medienbereich optimiert werden. Da die Schule zukünftig als Ganztagsschule geführt wird, müssen die Ganztagsräume voraussichtlich neu konzipiert werden.

 

Errichtung einer Dependance für die Gesamtschule Schlebusch im Gebäude Heinrich-Lübke-Straße 140 zum Schuljahr 2017/2018

 

Im Teilschulentwicklungsplan „Gesamtschulen, Sekundarschule 2015/16 - 2019/20“ wurde der Ausbaubedarf für eine fünfzügige Oberstufe, die sonderpädagogische Förderung und die Bildung von Internationalen Förderklassen an der Gesamtschule Schlebusch beschrieben, begründet und vom Rat der Stadt Leverkusen am 22.06.2015 beschlossen (Vorlage Nr. 2015/0500).

 

Die Kosten für die Ausbaumaßnahme beliefen sich auf 3.000.000 Mio. €.

 

Der Auszug der ehemaligen FöS Comeniusschule bietet nun die Möglichkeit, das Gebäude Heinrich-Lübke-Straße für die Gesamtschule Schlebusch zu nutzen. Ein Ausbau des Schulgebäudes der Gesamtschule Schlebusch wird dadurch entbehrlich. Das Schulgebäude Heinrich-Lübke-Straße wurde in den Jahren 2010 und 2011 energetisch saniert. Die Räume sind für Schülerklassen der Sekundarstufe I der Gesamtschule Schlebusch in ausreichender Anzahl geeignet.

 

Beabsichtigt ist, einen Jahrgang der Gesamtschule Schlebusch mit sieben Schülerklassen im Schulgebäude Heinrich-Lübke-Straße unterzubringen. Die Verwaltung hat sich bei dem Schulraumbedarf am Raumprogramm der Dependance Elbestraße der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule orientiert.

 

In der Dependance Elbestraße sind die Jahrgänge 5 und 6 der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule mit 16 Klassen untergebracht. Für die 16 Klassen stehen neben kleineren Differenzierungsräumen insgesamt 10 Fachräume (Computerräume, Raum für Naturwissenschaften, multifunktionaler Raum, Werkräume, Kunst-/Musik-/Textilräume, Bücherei) und ein Essens- und Freizeitbereich zur Verfügung.

 

Die Gesamtschule Schlebusch ist bereits um eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Maßnahme gebeten worden (siehe Anlage 3). Die Gesamtschule Schlebusch fordert für 7 Schülerklassen neben kleineren Differenzierungsräumen 12 Fachräume einschließlich Vorbereitungsräumen.

 

Dieser Bedarf ist überhöht, kann aber weitestgehend abgedeckt werden. Für den Jahrgang stehen 7 Klassenräume und 11 weitere Räume zur Verfügung. Die Verwaltung wird den Anforderungen der Gesamtschule so weit wie möglich entgegenkommen, weist aber schon jetzt darauf hin, dass der Bedarf der Gesamtschule Schlebusch angepasst an dem Bedarf der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule überprüft werden soll. Die übrigen 18 Klassenräume des Gebäudes werden von der GGS Heinrich-Lübke-Straße genutzt.

 

Der ausgelagerte Jahrgang kann die auf dem Gelände vorhandene Sporthalle nutzen. Durch den Auszug der ehemaligen FöS Comeniusschule werden genügend Hallenstunden frei, die von der Gesamtschule Schlebusch genutzt werden können. Damit wird die Sporthallensituation der Gesamtschule Schlebusch an ihrem Standort entzerrt. Die Gesamtschule hat mehrfach darauf hingewiesen, dass aufgrund des Anwachsens der Klassenzahlen und des Bedarfs an Sportunterricht die Kapazitäten der Sporthallen der Gesamtschule Schlebusch zukünftig nicht mehr ausreichen werden. Bei einer Auslagerung eines Jahrgangs stehen genügend Sporthallenstunden zur Verfügung.

 

Ein Teil der nicht mehr genutzten Hallenstunden könnte der benachbarten KGS Gezelin-Schule überlassen werden, die an ihrem Standort keine Turnhalle hat und zurzeit auf eine nicht städtische Halle außerhalb ihres Schulgeländes ausweicht. Ebenso erfolgt eine Entzerrung des Unterrichts. Nach Auszug eines Zuges verbleiben im Schulgebäude noch 35 Klassen in der Sekundarstufe I. Dies entspricht der von der Gesamtschule geforderten Sechszügigkeit (6 Klassen * 6 Jahrgänge = 36 Klassen).

 

Das Schulgebäude liegt in einer zumutbaren Entfernung von 1,7 km vom Sitz der Gesamtschule Schlebusch, Ophovener Straße. Die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule können den Standort wie bisher mit den aktuellen Buslinien und
E-Bussen ohne Umsteigen von zu Hause erreichen. Es sind keine Gründe ersichtlich, die den von der Gesamtschule Schlebusch aufgelisteten Bereichen (von Arbeitsgemeinschaften bis Trainingskonzept für auffällige Schülerinnen und Schüler) entgegenstehen. Der Umzug der Dependance der Förderschule 1 an den Standort Haus-Vorster-Straße soll in den Sommerferien 2017 erfolgen.

 

Der Umzug eines Zuges der Gesamtschule Schlebusch an den Standort Heinrich-Lübke-Straße soll ebenfalls in den Sommerferien 2017 erfolgen, ist aber abhängig von der Umsetzung der vorgesehenen Umbaumaßnahmen. Ein Umzug kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da die Beschulung der Schülerinnen und Schüler am Hauptstandort vorübergehend erfolgen kann.

 

Eine detaillierte Prüfung der erforderlichen Umbau- und Herrichtungsmaßnahmen konnte bislang noch nicht erfolgen. Aus Kapazitätsgründen kann die Planung durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft erst in 2017 aufgenommen werden. Sobald die Planung und Kostenermittlung vorliegen, wird die Baumaßnahme den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Mit der Ausführung der Baumaßnahmen ist erst in 2018 zu rechnen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Helmut Oestreich/FB 40/406-4011

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Dependance der Förderschule 1 im Schulgebäude Heinrich-Lübke-Straße 140 wird zum Schuljahr 2017/2018 aufgegeben. In den freiwerdenden Räumen wird für die Gesamtschule Schlebusch eine Dependance errichtet. Dadurch wird ein geplanter Ausbau der Gesamtschule Schlebusch entbehrlich.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Umbaukosten

Finanzstelle 65000170011136 Umbau Heinrich-Lübke- Straße

Finanzposition 783100 Hochbau

2017 mit 300.000 €

2017 VE 800.000 €

2018 mit 800.000 €

 

Möblierung

Finanzstelle 40000305052020 Gesamtschulen-Einrichtungsgegenstände

Finanzposition 782600 Beschaffung bewegliches Vermögen über 410,- €

2018 mit 350.000 €.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

ab 2018 eine jährliche Abschreibung von ca. 30.000 € und 18.000 € Betriebskosten

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um Planungssicherheit für alle Beteiligte zu erhalten und mit Blick auf die Anmeldetermine der Schulen und der noch einzuholenden Genehmigung der Bezirksregierung Köln ist eine Beschlussfassung im jetzigen Sitzungsturnus erforderlich.