Beschlussentwurf:

 

1. Die Stadt Leverkusen beabsichtigt dem Metropolregion Rheinland e. V. beizutreten.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt dem Entwurf der Satzung des Vereins Metropolregion Rheinland e. V. (Anlage 2) zu.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Nordrhein-Westfalen ist durch ein sehr dichtes Netz der Städte geprägt, in dem enge Verflechtungen zwischen den Städten untereinander und zwischen den Städten und ihrem Umland bestehen. Diese Regionen in NRW bilden insgesamt ein enges räumliches und funktionales Geflecht: den Metropolraum NRW.

 

Viele der Herausforderungen, denen sich die Kommunen und Kreise stellen müssen, lassen sich effektiv nur durch enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, Kreisen und Regionen lösen. Auch in der internationalen und speziell europäischen Dimension, ist es die regionale Ebene, der eine entscheidende Funktion zukommt.

 

Die derzeit auf Landesebene diskutierte Fortschreibung des Landesentwicklungsplans des Landes NRW nimmt diese Entwicklung auf und setzt auf verstärkte regionale Kooperationen (siehe: https://www.land.nrw/de/thema/landesplanung). Dies betrifft insbesondere die internationalen Standortvoraussetzungen in den Bereichen Infrastruktur, Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung sowie Kultur, Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus.

 

Im ganzen Land sollen vorhandene Ansätze internationaler Metropolfunktionen aufgegriffen und entwickelt werden. Kooperation und funktionale Arbeitsteilung sollen insbesondere in der Metropolregion Ruhr und der Metropolregion Rheinland zu Synergien führen.

 

Die Metropolregion Rheinland

 

Die Akteure im Rheinland (Anlage 1) wollen ihre interkommunale und regionale Zusammenarbeit verstärken und sich zur Metropolregion Rheinland zusammenschließen.

 

Das Ziel ist, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit der kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der Wirtschaft- und Wohnortstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach innen und außen gestärkt werden.

 

Gemeinsam soll die Positionierung der Metropolregion Rheinland in ihren verschiedenen Ausprägungen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus-, Kultur- und Sportregion) als zusammenhängender und gemeinsamer Lebensraum erfolgen. Dies soll nach innen und außen, national wie international geschehen.

 

Der Zusammenschluss und die Positionierung als zusammengehörige Region hat insbesondere das Ziel der

 

- Verbesserung der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit der Vereinsmitglieder auf regionaler, landes- und bundesweiter und ggf. europäischer Ebene,

- besseren und sich steigernden Akquise von Fördergeldern durch Land, Bund und EU,

- konzentrierteren Bündelung von Interessen gegenüber Land, Bund und EU, insbesondere bei überregionalen Planungen (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Landesverkehrswegeplan NRW, Landesentwicklungsplan NRW),

- besseren Vermarktung des Rheinlandes und seiner allgemein verbesserten Wahrnehmung nach außen im Sinne eines professionellen Standortmarketings zur Ansiedlung von Unternehmen und Gewinnung von Fachkräften,

- Identitätsstiftung nach innen.

 

Organisationsform

 

Im Sinne einer schlanken aber funktionsfähigen Organisation soll ein Verein gegründet werden. Mitglieder des Vereins sollen die kreisfreien Städte und Kreise des Rheinlandes, die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern und der Landschaftsverband Rheinland sein. Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln, die Regionalräte in Düsseldorf und Köln sowie die Regionalmanagements erhalten einen Gaststatus. (Anlage 1)

 

Zu Unterstützung der Vereinsarbeit soll ein beratendes Kuratorium gebildet werden. Diesem sollen Vertreterinnen und Vertreter von Bildungseinrichtungen und Universitäten, der Kirchen, Gewerkschaften, Umweltverbände, Unternehmen, Sparkassen und Personen des öffentlichen Lebens angehören.

 

Satzung des Vereines

 

Im Frühjahr 2015 haben sich die Akteure im Rheinland (Anlage 1) in einer ersten Vollversammlung getroffen und gemeinsam beraten, wie die Idee einer Metropolregion Rheinland Wirklichkeit werden kann. Durch intensive Beratungen und Diskussionen in einer Steuerungsgruppe - die aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, Kreise, Kammern, Regionalmanagements, des LVR und der Bezirksregierungen bestand - konnte schließlich der Entwurf einer Satzung (Anlage 2) entwickelt werden, welcher der Vollversammlung im April 2016 vorgestellt werden konnte. Diese Satzung fasst die Ziele und Zwecke des Vereines zusammen und regelt die Mitgliedschaft im Verein.

 

Mit der Mitgliederversammlung und dem Vorstand definiert sie die beiden Organe des Vereins. In der Mitgliederversammlung sind die Mitglieder jeweils durch ihre Oberbürgermeister bzw. Landräte sowie je zwei weitere Mitglieder des Rates bzw. Kreistages vertreten. Die Satzung legt die genauen Aufgaben der Versammlung fest. Für Beschlüsse ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Der Vorstand besteht aus 13 Mitgliedern; diese kommen aus den kreisfreien Städten, den Kreisen, den Kammern und dem LVR. Auch hier bedürfen Beschlüsse einer Zweidrittelmehrheit.

 

Mit einem Lenkungskreis und einem Kuratorium ist für die Anbindung weiterer Akteure aus der Region gesorgt. Zudem sollen alle interessierten Akteure zu einer jährlich stattfindenden Konferenz der Metropolregion Rheinland eingeladen werden.

 

Die Finanzierung des Vereines soll durch eine Beitragsordnung verbindlich geregelt werden. Ein erster Entwurf der Finanzplanung geht von Gesamt-Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. € pro Jahr aus, die auf alle Mitglieder verteilt werden würden. (Anlage 3). Hieraus ergibt sich für die Stadt Leverkusen ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 22.000,- €.

 

Inhaltliche Vorbereitung

 

Die inhaltliche Bearbeitung der konkreten Themen kann durch Arbeitskreise erfolgen. Schon seit der ersten Vollversammlung im Frühjahr 2015 haben vier Arbeitskreise zu den Themen Standortmarketing, Kultur und Tourismus, Verkehr sowie Forschung und Bildung getagt und aufgezeigt, wie zahlreich die gemeinsamen Themen sind und wie zielführend die Zusammenarbeit ist. (Anlage 4).

 

Parallel dazu haben die Regionalplanungsbehörden in Düsseldorf und Köln einen Datenatlas der Metropolregion herausgebracht, der mit zahlreichen Karten und Daten die Situation und die gemeinsamen Aufgaben der Metropolregion anschaulich visualisiert. (Anlagen 5 und 6)

 

Weiteres Vorgehen

 

Der Satzungsentwurf wird nun allen kommunalen Räten, den Kreistagen, der Verbandsversammlung und den Regionalräten vorgestellt.

 

Die ursprüngliche zeitliche Planung (Anlage 7) war, dass die politischen Gremien der vorgesehenen Vereinsmitglieder über die Gründung des Vereins „Metropolregion Rheinland e. V.“ bis zu den Herbstferien beraten und darüber entscheiden.

 

Mit Schreiben vom 8. September 2016 informierten die Regierungspräsidentinnen im Regierungsbezirk Düsseldorf und Köln (Anlage 8) über das modifizierte Vorgehen, wonach den Gremien mehr Zeit eigeräumt werden soll, die Vorlage mit der notwendigen Tiefe zu beraten.


Der beigefügte Satzungsentwurf (Anlage 2) stellt daher noch keine endgültige Beschlussvorlage dar, auf dessen Basis über den Beitritt zu beschließen wäre. Der Rat wird gebeten, in der Sitzung des Rates am 26. September 2016 Anregungen und Änderungsvorschläge zum vorliegenden Satzungsentwurf zu formulieren.

 

Die Rückmeldungen werden von der Steuergruppe beraten und der Satzungsentwurf  wird entsprechend überarbeitet. Dieser wird dann in einer weiteren Vollversammlung im Herbst allen möglichen Gründungsmitgliedern vorgestellt.

 

Im Anschluss daran wird der Rat der Stadt Leverkusen erneut über den überarbeiteten Satzungsentwurf beraten und dann abschließend über den Beitritt zum Verein Metropolregion Rheinland e. V. abstimmen.

 

Aufgrund des modifizierten Vorgehens wird die ursprüngliche von der Steuerungsgruppe kommunizierte Zeitplanung (Anlage 8) dahingehend angepasst, dass eine Vereinsgründung nunmehr zu Beginn des Jahres 2017 angestrebt wird.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Marondel, FB 01, 406 8807

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

jährlicher Mitgliedsbeitrag i.H.v. 22.000 €

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]