Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die mit Auflagen und Bedingungen versehene Stellungnahme der Stadt Leverkusen (Anlage 1) zur Änderung im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich des Neubaus der Rheinbrücke Leverkusen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens kann es im Zuge der weiteren Durchplanung des Vorhabens zu Änderungsbedarfen kommen.

Im Fall einer Änderung des Planes kann dies über ein sogenanntes Deckblattverfahren erfolgen.

Bei umfangreichen Änderungen ist das Planfeststellungsverfahren mit dem Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchzuführen.

Ist nach Einschätzung des Vorhabenträgers die Änderung nicht umfangreich („eine Planänderung unwesentlicher Bedeutung“), kann der Vorhabenträger bei der Planfeststellungsbehörde die Planänderung unwesentlicher Bedeutung beantragen. Hierzu sind die geänderten Planunterlagen und die Stellungnahmen der Betroffenen einzureichen. Nach Prüfung kann entsprechend § 76 (2) VwVfG bei Planänderungen von unwesentlicher Bedeutung die Planfeststellungsbehörde von einem neuen Planfeststellungsverfahren absehen, wenn die Belange anderer nicht berührt werden oder wenn die Betroffenen der Änderung zugestimmt haben.

Entsprechend § 76 (3) VwVfG bedarf es bei einer Planänderung von unwesentlicher Bedeutung keines Anhörungsverfahrens.

Aufgrund der in den Unterlagen des Landesbetriebes Straßen.NRW beschriebenen Gründen müssen die Planfeststellungsunterlagen für den Ausbau der A1 incl. der Autobahnbrücke im Bereich des Neulandparks geändert werden.

 

Mit E-Mail vom 13.09.2016 hat der Landesbetrieb Straßen.NRW die Stadt Leverkusen angeschrieben und um Stellungnahme im Rahmen der Prüfung einer Planänderung von unwesentlicher Bedeutung gebeten.

 

Die Trasse der Ferngas-Leitung wird gegenüber der in der Unterlage 21 der bisherigen Planfeststellungsunterlagen dargestellten Lage in südliche Richtung und in ihrer Höhenlage verschoben. Durch die geänderte Trassierung ergeben sich sowohl Vorteile in Bezug auf Eingriffe in das Abdichtungssystem als auch in Bezug auf die Baulogistik.

Die Wegeführung zum östlichen Tor im Neulandpark muss ebenfalls geändert werden. Die vorgesehenen Änderungen haben gegenüber den bisherigen Planunterlagen keine größeren Auswirkungen auf den Betrieb des Neulandparks.

 

Zusammenfassend ist zu sagen, dass bei Beachtung der in den Stellungnahmen der Stadt Leverkusen aufgeführten Hinweise und Auflagen der Änderung der Ferngas-Leitungstrasse gegenüber der in Unterlage 21 beschriebenen Lage zugestimmt werden kann.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1272

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / 61 / 6121

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

               

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der A1 einschließlich der Autobahnbrücke
- Stellungnahme der Stadt Leverkusen
zur Änderung der Planunterlagen

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungsverfahren zu Planfeststellungsverfahren ist laufendes Geschäft der Verwaltung.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

s. o.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

s. o.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Mit E-Mail vom 13.09.2016 hat der Landesbetrieb Straßen.NRW die Stadt Leverkusen angeschrieben und um Stellungnahme im Rahmen der Prüfung einer Planänderung von unwesentlicher Bedeutung gebeten.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens stattgefunden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit über die städtische Stellungnahme ist nicht notwendig.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um das Planverfahren für den Neubau der Autobahnbrücke nicht zu verzögern, ist ein kurzfristiger Beschluss des Rates notwendig.