Betreff
Einrichtung eines Wanderparkplatzes auf dem städtischen Grundstück Hammerweg 48 am Wander- und Radweg "Dhünnweg" (Regionale 2010)
Vorlage
2016/1279
Aktenzeichen
-krü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung markiert zusätzlich zu den bestehenden zehn Stellplätzen auf dem Hammerweg westlich der Dhünn weitere zehn Stellplätze östlich der Dhünn als alternierendes Parken. In einem Erprobungszeitraum von einem Jahr wird die Auslastung dieser Parkflächen im Rahmen der Verkehrsüberwachung überprüft. Basierend auf den Ergebnissen der Prüfung wird über das weitere Verfahren hinsichtlich des Wanderparkplatzes entschieden.

 

gezeichnet:

 

In Vertretung                        In Vertretung           

Märtens                                 Deppe

Begründung:

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 16.06.2016 wurden gemäß des Antrags der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Opladen Plus vom 02.06.16 (Nr. 2016/1132) einstimmig folgende Prüfaufträge an die Verwaltung beschlossen:

 

1. Die Verwaltung prüft, inwieweit auf einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Hammerweg 48 ein „Wanderparkplatz“ am Wander- und Radweg „Dhünnweg“ (Regionale 2010) eingerichtet werden kann.

 

2. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob zusätzlich auf dem Teilstück des Hammerweges zwischen Dhünnbrücke und Industriemuseum Freudenthaler Sensenhammer markierte Parkflächen ausgewiesen werden können.

 

Durch die Verwaltung wurde ermittelt, dass sich das Grundstück Hammerweg 48 zwar in städtischem Eigentum befindet, einer Nutzungsänderung des Geländes jedoch grundsätzlich Verträge aus dem Jahr 1997 mit sämtlichen Nutzern entgegenstehen, nach denen sich die Stadt verpflichtet hat, „keine weiteren neuen Nutzungsverhältnisse sowohl auf dem Gelände als auch in der Halle zuzulassen“.

 

Zudem wurde festgestellt, dass unabhängig von den bestehenden vertraglichen Regelungen Teile der Fläche im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ausgebaut werden müssten, um eine öffentliche Parkfläche auszuweisen.

 

Um grundsätzlich den Bedarf für zusätzliche Parkflächen zu ermitteln, wird daher vorgeschlagen, zunächst zehn weitere Parkplätze östlich der Dhünn zusätzlich zu den bestehenden zehn Stellplätzen auf dem Hammerweg westlich der Dhünn als alternierendes Parken zu markieren (siehe Anlage 1 der Vorlage). Im Rahmen der Verkehrsüberwachung soll die Auslastung der Parkflächen überprüft und nach einem Erprobungszeitraum von einem Jahr und nach Prüfung der Auslastung das weitere Verfahren hinsichtlich des „Wanderparkplatzes“ abgestimmt werden.

 

Die Markierung der Stellplätze erfolgt durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen (TBL); die Kosten liegen bei ca. 500 €.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Markierung von zehn zusätzlichen Stellplätzen auf dem Hammerweg

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 500,- € (konsumtiv); Finanzstelle PN 1205.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Umsetzung kann umgehend erfolgen.

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

  

 

   

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die Ergebnisse des Prüfauftrags nunmehr vorliegen, soll eine Entscheidung im laufenden Turnus herbeigeführt werden, damit die Markierungsarbeiten noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können.