- Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
1. Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 114/74 – 4. Änderung – „Wiesdorf – westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/südlich Busbahnhof“ (Anlage 1 der Vorlage) wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 114/74 – 4. Änderung – „Wiesdorf – westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/südlich Busbahnhof“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Anlage 2 und 3 der Vorlage) einschließlich der Begründung wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.
3. Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Planfeststellung für den
Rhein-Ruhr-Express (RRX) mit neuer Streckenführung für den Teilabschnitt um den
Bahnhof Leverkusen-Mitte soll planungsrechtlich nachvollzogen werden. Ein
Teilabschnitt - Heinrich-von-Stephan-Straße 6 und 6a (Bereich
Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)), Arbeitsgemeinschaft Leverkusen
(Jobcenter – AGL), Musikhaus Wendler - soll über den Bebauungsplan angepasst
werden.
Planungsanlass
Die Planfeststellung zum Rhein-Ruhr-Express
(RRX) sieht eine Erweiterung der Gleisanlagen im Bereich von Wiesdorf vor.
Diese Erweiterung der Gleisanlagen zieht eine Verlegung der
Heinrich-von-Stephan-Straße nach Westen sowie die Beanspruchung der heutigen
Vorplatzflächen der Anlieger Heinrich-von-Stephan-Str. 6 und 6a mit sich. Somit
entfallen notwendige Kfz-Stellplätze. Durch die Umlegung des Rad- und Fußweges
zwischen der B 8 und den Gebäuden Heinrich-von-Stephan-Straße 6 und 6a auf den
zukünftigen Bahnhofsvorplatzbereich entsteht die Möglichkeit, die Stellplätze
auf der Rückseite der genannten Gebäude anzuordnen. Eine Verlagerung der
öffentlichen Radwegeverbindung ist als Zielvorgabe im Baubeschluss „Umbau
Busbahnhof Leverkusen-Mitte“ (Vorlage Nr. 2016/1058) enthalten.
Ziele und Zweck der Planung
Bereitstellung von Stellplatzflächen als
Ersatz für die durch die Verlegung der Heinrich-von-Stephan-Straße in
westlicher Richtung entfallenden Stellplätze.
Indirekt soll die Neukonzeption der
Heinrich-von-Stephan-Straße und ihres Umfeldes in einem Teilabschnitt
vorbereitet werden. Hierdurch werden folgende planerischen Ziele durch die 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114/74 verfolgt, die sich aus dem
Rahmenkonzept Bahnhof Leverkusen-Mitte (siehe Vorlage Nr. 2016/1092) und dem Umbau
Busbahnhof Leverkusen-Mitte (siehe Vorlage Nr. 2016/1058) ergeben:
·
Planungsrechtliche
Vorbereitung zur Verlegung des Geh- und Radweges: Durch die Verlegung soll die
Gefahrenstelle der Kreuzung mit den Fußgängerströmen vor dem Rialto–Boulevard
(Fußgängerhauptachse zum Bahnhof) beseitigt werden.
·
Überplanung
eines Teilbereiches zwischen Europaring und Gebäudeensemble der WGL, Rückbau
der heute öffentlichen Wegeverbindung und Führung auf die
Heinrich-von-Stephan-Straße.
·
Ausweitung
einer Nutzung als Kerngebiet MK hinter den Gebäuden zur Vereinigung von
Grundstücksteilen der WGL zwecks Neuanlage von Kfz-Stellplätzen (als
Ersatzmaßnahme für die entfallenden Stellplatzflächen vor dem Gebäudeensemble).
Verfahrensart und weiteres Vorgehen
Aufgrund durchgeführter Erörterungen mit der Deutsche Bahn AG (als Betreiberin der Planfeststellung für den RRX) und den betroffenen Anliegern (WGL für die Eigentümergemeinschaft Heinrich-von-Stephan-Straße 6 und 6a) sollen mögliche Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren RRX über die Änderung des Bebauungsplanes weitestgehend vermieden werden. Mit den betroffenen Eigentümern wurde hierüber Einvernehmen erzielt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114/74 – 4. Änderung – „Wiesdorf – westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/südlich Busbahnhof“ wurde am 05.09.2016 für einen größeren Bereich beschlossen. Der Geltungsbereich wurde nun im vorliegen Bebauungsplan – Entwurf auf die Einzelmaßnahme „Ersatzstellplätze“ (Bestandteil der erweiterten Nutzung als Kerngebiet MK) auf das Wesentliche reduziert und den örtlichen Gegebenheiten neu angepasst.
Das Bebauungsplanverfahren wird gem. § 13a BauGB
(Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren) durchgeführt. Auf die Durchführung
einer Umweltprüfung wird daher verzichtet.
Der Bebauungsplan wird für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt.
Hinweis
Der Bebauungsplan in Originalgröße wird nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt.
Die Anlagen können im Ratsinformationssystem Session farbig eingesehen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Müller / 61 Stadtplanung / 6133
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist eine öffentliche Auslegung
durchzuführen; wesentliche Kosten entstehen nicht.
Bauleitpläne
gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist
(§ 1 Abs. 3 BauGB).
Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung
und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung ausschließlich
durch Einzelfallentscheidungen zu verwirklichen. Im konkreten Fall ist die
Planung erforderlich, um das Planungsrecht für zukünftige Investitionen zu
schaffen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
Personalkosten sind
zu Beginn des Satzungsverfahrens noch nicht abzuschätzen; ebenso wenig die von
anderen Fachbereichen erforderliche Zuarbeit.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
Es ist derzeit mit Einkünften aus den Grundstücksverkäufen zu rechnen.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Eine
weitergehende Bürgerinformation erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
ja |
ja |
ja |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.
a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens):
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung für die
Dauer eines Monats. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |
Das Planverfahren RRX soll unterstützt werden. Um eine möglichst zeitnahe Umsetzung zu gewährleisten, bedarf es einer Änderung des betroffenen Bebauungsplanes. Dadurch können zugleich wesentliche Maßnahmen der Grundstücksordnung eingeleitet werden.