Betreff
Einziehung Teil eines Weges am Europaring (Rad-/Gehweg zwischen Stichstraße Post und Rialto-Boulevard)
Vorlage
2016/1283
Aktenzeichen
660-1045-mr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt das Einziehungsverfahren für den

Rad-/Gehweg entlang des Europarings (B8) zwischen der Stichstraße an der Post in der Heinrich-Von-Stephan-Straße und des „Rialto-Boulevards“ nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW einzuleiten.

 

gezeichnet:                                                  In Vertretung

Richrath                                                       Deppe

Begründung:

 

Im Stadtteil Wiesdorf verläuft entlang des Europarings auf der Ostseite ein Rad-/Gehweg, der in Höhe des Rialto-Boulevards in den Busbahnhof mündet. Er wird auf der Westseite des Busbahnhofes fortgeführt.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 27.06.2016 durch die Vorlage „Umbau Busbahnhof Wiesdorf“, Nr. 2016/1058 u. a. beschlossen,

 

  • dass die zukünftige Radwegeführung ab 2023/2024 auf der Ostseite des dann umgebauten Busbahnhofes und an der Ostseite des WGL-Gebäudes verlaufen soll und anschließend über die Stichstraße an der Post auf den vorhandenen Rad-/Gehweg entlang des Europarings schwenkt und

 

  • dass die durch das RRX-Projekt zukünftig wegfallenden WGL-Stellplätze durch neue Stellplätze an der Westseite des WGL-Gebäudes ersetzt werden sollen (siehe Anlage 1 der Vorlage).

 

Diese Planung bedingt, dass die bestehende Wegeverbindung westlich des WGL-Gebäudes für den öffentlichen Verkehr komplett aufgehoben und für diesen Abschnitt das Einziehungsverfahren eingeleitet werden muss (siehe Anlage 2 der Vorlage).

 

Obwohl die Stellplätze und der Weg erst voraussichtlich ab 2023/24 entfallen werden, ist es für das von der Bahn durchgeführte Planfeststellungsverfahren notwendig, bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen politischen Beschluss zum Einziehungsverfahren zu fassen.

 

Die Einziehung erfolgt nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW. Nach Beschlussfassung kann das Verfahren eingeleitet und die Absicht (mit dreimonatiger Auslegungszeit) bekannt gegeben werden; die endgültige Einziehung erfolgt erst nach Rechtskraft des Bebauungsplanes, dem Planfeststellungsbeschluss und bei tatsächlichem Wegfall der Verkehrsfläche ab 2023 / 2024.

 

Für die Einziehung des Weges und für die Verfügbarkeit der gesamten Ersatzfläche wird im selben Sitzungsturnus die 4. Änderung des Bebauungsplan 114/74/I (Vorlage 2016/1281) beraten, da hier noch eine allgemeine Festsetzung als Verkehrsfläche vorliegt.

 

Hinweis

Die Anlagen können im Ratsinformationssystem Session farbig eingesehen werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / FB 66 / 6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz NRW

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:

 

Da diese Vorlage in Zusammenhang mit der Vorlage zur 4. Änderung des Bebauungsplan 114/74/I (Vorlage 2016/1281) steht, ist eine Beratung im laufenden Sitzungsturnus erforderlich.