Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt das Einziehungsverfahren für den
Rad-/Gehweg entlang des Europarings (B8) zwischen der Stichstraße an der Post in der Heinrich-Von-Stephan-Straße und des „Rialto-Boulevards“ nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW einzuleiten.
gezeichnet: In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Im Stadtteil Wiesdorf verläuft entlang des Europarings auf der Ostseite ein Rad-/Gehweg, der in Höhe des Rialto-Boulevards in den Busbahnhof mündet. Er wird auf der Westseite des Busbahnhofes fortgeführt.
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 27.06.2016 durch die Vorlage „Umbau Busbahnhof Wiesdorf“, Nr. 2016/1058 u. a. beschlossen,
- dass die zukünftige Radwegeführung ab 2023/2024 auf der Ostseite des dann umgebauten Busbahnhofes und an der Ostseite des WGL-Gebäudes verlaufen soll und anschließend über die Stichstraße an der Post auf den vorhandenen Rad-/Gehweg entlang des Europarings schwenkt und
- dass die durch das RRX-Projekt zukünftig wegfallenden WGL-Stellplätze durch neue Stellplätze an der Westseite des WGL-Gebäudes ersetzt werden sollen (siehe Anlage 1 der Vorlage).
Diese Planung bedingt, dass die bestehende Wegeverbindung westlich des WGL-Gebäudes für den öffentlichen Verkehr komplett aufgehoben und für diesen Abschnitt das Einziehungsverfahren eingeleitet werden muss (siehe Anlage 2 der Vorlage).
Obwohl die Stellplätze und der Weg erst voraussichtlich ab 2023/24 entfallen werden, ist es für das von der Bahn durchgeführte Planfeststellungsverfahren notwendig, bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen politischen Beschluss zum Einziehungsverfahren zu fassen.
Die Einziehung erfolgt nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW. Nach Beschlussfassung kann das Verfahren eingeleitet und die Absicht (mit dreimonatiger Auslegungszeit) bekannt gegeben werden; die endgültige Einziehung erfolgt erst nach Rechtskraft des Bebauungsplanes, dem Planfeststellungsbeschluss und bei tatsächlichem Wegfall der Verkehrsfläche ab 2023 / 2024.
Für die Einziehung des Weges und für die Verfügbarkeit der gesamten Ersatzfläche wird im selben Sitzungsturnus die 4. Änderung des Bebauungsplan 114/74/I (Vorlage 2016/1281) beraten, da hier noch eine allgemeine Festsetzung als Verkehrsfläche vorliegt.
Hinweis
Die Anlagen können im Ratsinformationssystem Session farbig eingesehen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Moser / FB 66 / 6616
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz NRW
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:
Da diese Vorlage in Zusammenhang mit der Vorlage zur 4. Änderung des Bebauungsplan 114/74/I (Vorlage 2016/1281) steht, ist eine Beratung im laufenden Sitzungsturnus erforderlich.