Beschlussentwurf:
1. Die
Beleuchtungshochmaste Nr. 1, 3, 7 und 8 werden ersatzlos abgebaut.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt, für die verbleibenden 14 Hochmaste ein Konzept zu erarbeiten,
das eine konventionelle Beleuchtung als Ersatz für den weiteren Abbau vorsieht.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
In der Zeit von
April bis Mai wurden alle 18 Beleuchtungshochmaste (Baujahr 1968) einer Stand-
und Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Alle Maste sind standsicher. Im
Anschluss an das Ergebnis dieser Überprüfung wurde ein Instandsetzungskonzept
erstellt, welches Arbeiten mit sofortiger, mittelfristiger sowie langfristiger
Priorität beinhaltet. Hierbei zeigt sich, dass die in den nächsten drei Jahren
an allen Masten vorzunehmenden Arbeiten pro Mast rund 15.000,- € Kosten
verursachen; weitere 15.000,- € fallen innerhalb der nächsten fünf Jahre an.
Bis zum Jahr 2028 werden die Unterhaltungskosten so insgesamt je Mast rund
50.000,- € betragen. Dies entspricht, grob gerechnet, den Kosten für die
Unterhaltung von 80 konventionellen Lichtmasten bei angenommenen Unterhaltungskosten
von 50 € pro Mast pro Jahr. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Hochmast
durch diese Anzahl konventioneller Beleuchtungsmasten ersetzt werden muss.
Die Hochmaste 1, 3,
7 und 8 sind ohne Funktion; alle Leuchten sind außer Betrieb. Diese Hochmaste
werden folglich nicht mehr benötigt. Wo ein Ersatz erforderlich war, wurden
bereits konventionelle Beleuchtungsanlagen errichtet, so zuletzt sechs
Beleuchtungsmaste in der Windthorststraße im Jahr 2013.
Die Kosten für den
Abbau eines Hochmastes werden auf 15.000 € geschätzt; dies entspricht den
Kosten, die in den kommenden drei Jahren für die Aufrechterhaltung der
Betriebssicherheit für jeden Mast anfallen werden. Bei Abbau des Hochmastes
entfallen dann die Kosten für die weitere Instandhaltung. Daher sollten die
genannten Hochmaste unverzüglich entfernt werden. Die Kostenersparnis für die
kommenden 12 Jahre für vier Hochmaste beträgt 140.000 € (4 x 35.000 €).
Für die weiteren 14
Maste ist zunächst eine Planung für konventionelle Beleuchtungsanlagen zu
erstellen, damit die hohen Unterhaltungskosten künftig vermieden werden können.
Für das Planungskonzept ist in einem weiteren Schritt ein Umsetzungskonzept
erforderlich, das auf dem erforderlichen Investitionsaufwand basiert. Ziel ist
ein Einsparvolumen beim Unterhaltungsaufwand i.H.v. 490.000 €.
In der Anlage 1 der
Vorlage sind die Standorte der Hochmasten dargestellt. Rot markiert sind die Masten
1, 3, 7 und 8, die ersatzlos entfernt werden. In der Anlage 2 der Vorlage sind
in der ersten Tabelle beispielhaft für
einen Hochmast die in den Folgejahren notwendigen Kosten aufgeführt. Die Kosten
für die verschiedenen Maste unterscheiden sich hierbei nur unwesentlich. In der
zweiten Tabelle werden beispielhaft zwei Angebote aus dem Jahr 2013
dargestellt, um den Umfang der Abrissarbeiten aufzuzeigen. Die Angebote lagen
zwischen 11.500 € und 14.000 € brutto, so dass heute von ca. 15.000 € pro Mast
an Abrisskosten ausgegangen werden muss.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Malek-6689, Herr Pitzer 6697
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
PN 1205
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
60.000,- konsumtiv
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Zur finanziell effektiven Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist eine Beschlussfassung im aktuellen Beratungsturnus erforderlich und dulden keinen Aufschub.