Betreff
Abbau Hochmaste Europaring
Vorlage
2016/1286
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Die Beleuchtungshochmaste Nr. 1, 3, 7 und 8 werden ersatzlos abgebaut.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die verbleibenden 14 Hochmaste ein Konzept zu erarbeiten, das eine konventionelle Beleuchtung als Ersatz für den weiteren Abbau vorsieht.

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

 

Begründung:

 

In der Zeit von April bis Mai wurden alle 18 Beleuchtungshochmaste (Baujahr 1968) einer Stand- und Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Alle Maste sind standsicher. Im Anschluss an das Ergebnis dieser Überprüfung wurde ein Instandsetzungskonzept erstellt, welches Arbeiten mit sofortiger, mittelfristiger sowie langfristiger Priorität beinhaltet. Hierbei zeigt sich, dass die in den nächsten drei Jahren an allen Masten vorzunehmenden Arbeiten pro Mast rund 15.000,- € Kosten verursachen; weitere 15.000,- € fallen innerhalb der nächsten fünf Jahre an. Bis zum Jahr 2028 werden die Unterhaltungskosten so insgesamt je Mast rund 50.000,- € betragen. Dies entspricht, grob gerechnet, den Kosten für die Unterhaltung von 80 konventionellen Lichtmasten bei angenommenen Unterhaltungskosten von 50 € pro Mast pro Jahr. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Hochmast durch diese Anzahl konventioneller Beleuchtungsmasten ersetzt werden muss.

 

Die Hochmaste 1, 3, 7 und 8 sind ohne Funktion; alle Leuchten sind außer Betrieb. Diese Hochmaste werden folglich nicht mehr benötigt. Wo ein Ersatz erforderlich war, wurden bereits konventionelle Beleuchtungsanlagen errichtet, so zuletzt sechs Beleuchtungsmaste in der Windthorststraße im Jahr 2013.

 

Die Kosten für den Abbau eines Hochmastes werden auf 15.000 € geschätzt; dies entspricht den Kosten, die in den kommenden drei Jahren für die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit für jeden Mast anfallen werden. Bei Abbau des Hochmastes entfallen dann die Kosten für die weitere Instandhaltung. Daher sollten die genannten Hochmaste unverzüglich entfernt werden. Die Kostenersparnis für die kommenden 12 Jahre für vier Hochmaste beträgt  140.000 € (4 x 35.000 €).

 

Für die weiteren 14 Maste ist zunächst eine Planung für konventionelle Beleuchtungsanlagen zu erstellen, damit die hohen Unterhaltungskosten künftig vermieden werden können. Für das Planungskonzept ist in einem weiteren Schritt ein Umsetzungskonzept erforderlich, das auf dem erforderlichen Investitionsaufwand basiert. Ziel ist ein Einsparvolumen beim Unterhaltungsaufwand i.H.v. 490.000 €.

 

In der Anlage 1 der Vorlage sind die Standorte der Hochmasten dargestellt. Rot markiert sind die Masten 1, 3, 7 und 8, die ersatzlos entfernt werden. In der Anlage 2 der Vorlage sind in der ersten Tabelle  beispielhaft für einen Hochmast die in den Folgejahren notwendigen Kosten aufgeführt. Die Kosten für die verschiedenen Maste unterscheiden sich hierbei nur unwesentlich. In der zweiten Tabelle werden beispielhaft zwei Angebote aus dem Jahr 2013 dargestellt, um den Umfang der Abrissarbeiten aufzuzeigen. Die Angebote lagen zwischen 11.500 € und 14.000 € brutto, so dass heute von ca. 15.000 € pro Mast an Abrisskosten ausgegangen werden muss.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Malek-6689, Herr Pitzer 6697

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

PN 1205

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

60.000,- konsumtiv

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       []   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Zur finanziell effektiven Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist eine Beschlussfassung im aktuellen Beratungsturnus erforderlich und dulden keinen Aufschub.