Betreff
Notwendige Baumfällungen im Stadtbezirk I
Vorlage
2016/1287
Aktenzeichen
01-40-2016/1287-rm
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt den in der Anlage aufgeführten Baumfällungen im Stadtbezirk I zu.

 

gezeichnet:

 

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die in der Anlage aufgeführten Bäume sind abgängig und müssen in den Wintermonaten gefällt werden.

 

Nachpflanzungen werden von der Verwaltung weder in dem ohnehin dichten Baumbestand auf dem Friedhof Manfort, noch im Umfeld des Spielplatzes als sinnvoll angesehen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer/67/6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

Fällung durch die städt. Regiekolonne.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

entf.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um Dringlichkeitsbeschlüsse soweit es geht zu vermeiden bringt die Verwaltung die Vorlagen für Baumfällungen erst möglichst zeitnah zum Sitzungstermin ein. Da die Baumfällungen in den Wintermonaten erfolgen sollen, ist eine Beschlussfassung im Oktoberturnus erforderlich, um die Arbeiten möglichst frühzeitig in den Arbeitsplan aufnehmen zu können und so eine zeitnahe Fällung zu erreichen.