Beschlussentwurf:

 

1.      Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Gebührenbedarfsberechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren auf der Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co. KG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2017 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Kalkulation 2017 auf der Basis der testierten Vorkalkulation der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten erfolgt.

 

2.     Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1.1) und die Ermittlung der Gebührensätze (Anlage 1.2) werden zur Kenntnis genommen.

 

3.     Die Satzung zur 20. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                       Stein

 

Begründung:

 

Allgemeines:

Bei der Beauftragung der AVEA GmbH & Co. KG (AVEA) durch die Stadt Leverkusen und den Bergischen Abfallwirtschaftsverband handelt es sich um öffentliche Aufträge, die nach preisrechtlichen Vorschriften zur Bestimmung der Entgelte den preisrechtlichen Vorschriften der „Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten“ (LSP) unterliegen. Nach dem Ratsbeschluss vom 16.12.1996 (Vorlage Nr. R 629/14. TA) ist die Vorkalkulation der AWL Abfallwirtschaftsgesellschaft Leverkusen mbH - und somit der AVEA als deren Rechtsnachfolgerin - nach LSP durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen.

 

Die Prüfung der Entgeltkalkulation 2017 der AVEA wurde von der Flick Gocke Schaumburg Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Für eventuelle Fragen zur Planung und Kostenentwicklung bei der AVEA steht ein Vertreter der Gesellschaft am Tag der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses für Erläuterungen zur Verfügung.

 

Gebührenfestsetzung:

Auf der Grundlage des Ergebnisses der Gebührennachkalkulation für das Jahr 2015 und der Vorkalkulation für das Jahr 2017 schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze der Entwicklung anzupassen.

 

Die Gebühren für die Abfallentsorgung reduzieren sich gegenüber dem Jahr 2016 um rund 1 %.

 

Die Gründe stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:

-      Die vorkalkulierten Entgelte der AVEA konnten für 2017 gegenüber 2016 gesenkt werden. Erreicht werden konnte dies durch Ausschöpfung von Optimierungspotentialen in der Logistik sowie durch höhere Erlöse in der Papiervermarktung.

-      Die steigenden Erlöse aus Entsorgung von Drittmengen (Entsorgung von Nicht-LSP Abfallmengen sowie Abfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung) im Bereich Müllheizkraftwerk/Verbrennung haben ebenfalls zur Kostensenkung beigetragen.

-      Hinsichtlich der städtischen Kosten konnte ebenfalls eine leichte Reduzierung erreicht werden. Dies wurde durch weitere Abgrenzungen der städtischen Kosten erreicht.

 

Bei der Berechnung der Abfallentsorgungsgebühren 2017 wurde ein Teilüberschuss aus dem Jahr 2014 in Höhe von 135.000,00 € gebührenmindernd eingesetzt.

 

Die Abrechnung des Jahres 2015 hat einen Überschuss von 438.406,95 € ergeben. Dieser Betrag wird in das Jahr 2018 vorgetragen.


Die Verwaltung schlägt daher vor:

-       Einrechnung eines Teil-Überschusses aus dem Jahr 2014 i. H. v. 135.000,00 €.

-       Der verbleibende Restbetrag aus dem Jahr 2014 i. H. v. 428.685,83 € wird in das Jahr 2018 vorgetragen.

-      Der Überschuss aus dem Jahr 2015 wird ebenfalls in die Gebührenbedarfsberechnung 2018 vorgetragen.

 

Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass derzeit die Kosten- und Erlössituation für das Jahr 2016 noch nicht eingeschätzt werden kann. So können größere Gebührenschwankungen im nächsten Jahr gegebenenfalls aufgefangen werden.

 

Stand und Verwendung der Überschüsse aus 2015 und Vorjahren

Jahr         Betrag                     Verwendung bisher     Verwendung 2017       Vortrag 2018

2014         663.685,83 €           100.000,00 €               135.000, 00 €              428.685,83 €

2015         438.406,95 €           0,00 €                                      0,00 €             438.406,95 €

 

Ungewollte Gebührenüberschüsse und -fehlbeträge

Gebührenüberschüsse und -fehlbeträge eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Es ergibt sich somit folgender Gebührensatz für Einwohner bzw. Einwohnergleichwerte (Einwohnergleichwert = Maßstab für Abfall aus anderen als privaten Herkunftsbereichen):

 

-        Ohne Kompostierungsabschlag bzw. Abgabe biogener Abfälle:

bisher 93,35 €                                        neu 92,50 €

 

-        im Falle einer Ermäßigung bei Eigenkompostierung bzw. Abgabe biogener Abfälle:

bisher 81,33 €                                        neu 80,92 €.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Gesellschafterversammlung der AVEA am 02.12.2016 den Wirtschaftsplan 2017 in der der Festsetzung der Abfallentsorgungs-gebühren zu Grunde liegenden Fassung beschließt.

 

Neben den Selbstkosten der AVEA sind folgende Kosten, die bei der Stadt für Leistungen im Rahmen der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung entstehen, ansatzfähig:

 

a)        Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung                  308.952 €

der Straßenpapierkörbe

 

b)        Kosten für die Beseitigung des "wilden Mülls",                                     233.727 €

insbesondere an Badeseen, aus Parkanlagen und

den Außenanlagen der Schulen

 

c)         Kosten für Stilllegung und Nachsorge Deponie

            Schlangenhecke                                                                                              5.537 €

 

d)        Verwaltungskosten für die Festsetzung                                                  365.233 €

und Erhebung der Abfallentsorgungsgebühren             

 

e)        Kosten für die Prüfung der LSP-Vorkalkulation 2017                             10.000 €

 

Summe                                                                                                          923.449 €

 

Die Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Leverkusen sowie der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Leverkusen und auch der Mieterverein Leverkusen wurden mit Datum vom 11.11.2016 vorab schriftlich über die Entwicklung der Abfallentsorgungsgebühren 2017 informiert.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Naves, Finanzen, 0214-406-21 70

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist. (Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren 2017.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe:                   1110

Produkt:                                11101

Finanzstelle:                        970011101

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Reduzierung der Gebühren um rund 1,00 % zur Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

Jährliche Anpassung der Gebühren zur Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen.

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die abschließende Abstimmung der erforderlichen Unterlagen erst vor wenigen Tagen erfolgen konnte, war eine Erstellung der Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich. Gebührensatzungen für Grundbesitzabgaben sind vor dem Inkrafttreten zu beschließen und bekannt zu machen. Um ein Inkrafttreten zum 01.01.2017 zu ermöglichen, ist die Beschlussfassung und Bekanntmachung bis zum 31.12.2016 erforderlich.