Betreff
Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Beirates für Natur und Landschaft bei der Unteren Landschaftsbehörde bei der Stadt Leverkusen
Vorlage
2016/1303
Aktenzeichen
322-13-19-01-be
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt gemäß § 11 Abs. 5 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) vom 16.03.10 als Ersatz für den verstorbenen Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. eine der aufgeführten Personen in den Beirat für Natur und Landschaft

 

 

gezeichnet:

                                                                  In Vertretung

Richrath                                                   Märtens

Begründung:

 

Gemäß § 11 LG ist ein Beirat zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Leverkusen zu wählen. Gemäß § 11 Abs. 5 LG i. V. m. § 2 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG) vom 22.10.1986, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und zur Änderung jagdlicher Vorschriften vom 01.04.2014, wählt der Rat die Mitglieder des Beirates für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.

 

Von den am 16.06.2014 vom Rat gewählten Personen verstarb Herr Taus als stellvertretendes Mitglied des Fischereiverbandes. Der Fischereiverband hat folgende Personen für die Neuwahl benannt:

 

Stellvertreter:          Herr Wolfgang Fahrmeier, Hütte 4 c, 51381 Leverkusen

Ersatzkandidat:     Herr Simon Beekhuizen, Jakob-Fröhlen-Str. 20, 51381 Leverkusen

 

Für die Wahl der Stellvertreterin/des Stellvertreters waren vom Fischereiverband NRW mindestens zwei Personen vorzuschlagen.

 

Gemäß § 2 Abs. 5 der DVO-LG ist ein Nachfolger zu wählen, wenn ein Mitglied oder Stellvertreter vorzeitig ausscheidet. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern des Verbandes zugrunde gelegt werden, der den Ausgeschiedenen benannt hat.

 

Die aufgeführten Bewerber erfüllen die Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 LG, da sie ihre Wohnungen in Leverkusen haben und nicht Bedienstete der Stadt Leverkusen sind.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Fr. Metzemacher, FB 32, Tel. 3249

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Der Beirat für Natur und Landschaft besteht gemäß § 11 Landschaftsgesetz NRW aus 16 Vertretern. Der Beirat tagt in der Regel viermal im Jahr.

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Gemäß Runderlass des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 11.04.90 ist den Mitgliedern des Beirates nach § 45 Abs. 1 GO NRW eine Entschädigung zu zahlen.

Der erforderliche Mittelansatz steht bereit unter 320014050101/140501/1405.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

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[ja]   [nein]